Bauaufträge und -verwaltung: Arten und Klassifizierung
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Bauaufträge: Definition und Inhalt
Der Bau von Immobilien wie Straßen, Eisenbahnen, Häfen, Kanälen, Dämmen, Seezeichen, Denkmälern und Marinestützpunkten fällt unter den Begriff Bauaufträge.
Ebenso umfasst er die Durchführung von Arbeiten am Untergrund, welche die Form oder Substanz des Bodens verändern, wie z. B. bei Umfragen, Strandrestaurierungen usw. Auch die Reform, Reparatur, Wartung oder der Abriss von Objekten, wie in den beiden vorhergehenden Punkten definiert, gehören dazu.
Inhalt eines Bauprojekts
Ein Bauprojekt beschreibt den Zweck der Arbeit und beinhaltet:
- Die allgemeinen Pläne
- Die Liste der speziellen technischen Anforderungen
- Ein Budget, bestehend aus mehreren Teilen oder nicht
- Ein Programm zur Entwicklung der Arbeit
- Alle Verweise, die die Arbeit und das Layout betreffen
- Das Studium der Gesundheit und Sicherheit
- Wie viel Dokumentationsstandards Natur kommen unter gesetzlichen oder regulatorischen Bestimmungen
Klassifizierung der Bauarbeiten
- Neubauarbeiten (Errichtung einer Immobilie)
- Renovierung und größere Reparaturen (von vorhandenen Immobilien)
- Behebung von Schäden an Immobilien aus zufälligen Ursachen
- Reparatur- und Wartungsarbeiten, wenn der Schaden durch den Lauf der Zeit entstanden ist
- Abrissarbeiten: Abriss oder Zerstörung von Eigentum
Änderungen an Bauaufträgen
Änderungen an Bauaufträgen hängen vom freiwilligen Direktor der Arbeiten ab. Er erstellt eine Aufzeichnung der Umbauarbeiten, die Folgendes erfordert:
- Vorschlag des technischen Direktors der Arbeiten (optional mit Betrag und Beschreibung)
- Anhörung des Auftragnehmers
- Auftraggeber
- Zertifikat über das Bestehen von Krediten
Vertragsmanagement-Dienstleistungen
Die öffentliche Verwaltung kann einer natürlichen oder juristischen Person die Verwaltung einer Dienstleistung anvertrauen, deren Erbringung als ihre eigene Kompetenz angenommen wurde.
Arten von Managementverträgen
- Konzession öffentlicher Dienstleistungen: Der Arbeitgeber führt die Dienstleistung auf eigenes Risiko und eigene Rechnung aus.
- Management: Die Verwaltung und der Arbeitgeber beteiligen sich am Ergebnis des Betriebs, in dem im Vertrag festgelegten Anteil.
- Vereinbarung mit einer natürlichen oder juristischen Person, die ähnliche Dienstleistungen wie der öffentliche Dienst erbringt.
- Gemischtwirtschaftliche Gesellschaft: Die beteiligten Behörden, entweder direkt oder über eine öffentliche Einrichtung, im Wettbewerb mit natürlichen oder juristischen Personen.
Dauer der Verträge
Die Dauer darf, einschließlich Verlängerungen, die folgenden Zeiträume nicht überschreiten:
- 50 Jahre bei Verträgen über die Ausführung von Bauleistungen und den Betrieb öffentlicher Dienstleistungen.
- 25 Jahre bei Verträgen über die Ausbeutung des öffentlichen Dienstes, die nicht mit Gesundheitsdienstleistungen zusammenhängen.
- 10 Jahre bei Verträgen über die Nutzung eines öffentlichen Dienstes, dessen Gegenstand die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen ist, sofern sie nicht unter Buchstabe a fallen.