Baubeteiligte: Aufgaben und Pflichten
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Bauleitung
Aufgaben des Bauleiters
Der Bauleiter ist der Akteur, der die Entwicklung der Arbeiten in technischer, ästhetischer, städtebaulicher und umwelttechnischer Hinsicht leitet, in Übereinstimmung mit dem definierten Projekt, der Baugenehmigung und anderen erforderlichen Genehmigungen sowie den Vertragsbedingungen.
- Verfügt über die erforderlichen akademischen und beruflichen Qualifikationen.
- Überprüft die Eignung des Grundstücks und des Gebäudes.
- Löst auftretende Risiken während der Bauarbeiten.
- Entwickelt auf Wunsch des Bauherrn Änderungen am Projekt.
Bauausführung
Aufgaben des Leiters der Bauausführung
Der Leiter der Bauausführung ist der Akteur, der die technische Leitung der Bauausführung übernimmt und für die Kontrolle der Bauausführung und der Qualität verantwortlich ist.
- Verfügt über die erforderlichen akademischen und beruflichen Qualifikationen.
- Überprüft den Eingang der Materialien.
- Leitet die Umsetzung des Arbeitsprogramms.
- Führt das Auftragsbuch.
- Unterzeichnet die Protokolle der Überprüfung und des Bauabschlusses (CFO).
- Arbeitet mit anderen Beteiligten zusammen.
- Führt das Gebäudebuch als Projektmanager.
Optionale Bauleitung
Besteht aus dem Bauleiter und dem Leiter der Bauausführung. Der Techniker oder die Technikerin des Bauträgers ist für die Leitung und Kontrolle der Ausführung verantwortlich.
Bauherr
Der Bauherr ist der Akteur, der sich gegenüber dem Bauträger verpflichtet, das Projekt mit eigenen oder fremden personellen und materiellen Mitteln gemäß dem Projekt, dem Vertrag und den Anweisungen des Bauleiters umzusetzen.
- Führt die Arbeiten gemäß dem Projekt aus.
- Verfügt über den erforderlichen Abschluss oder die erforderliche Berufsausbildung.
- Ernennt den Bauleiter.
- Weist die erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen zu.
- Formalisiert Unteraufträge.
- Unterzeichnet das Protokoll der Überprüfung und das Protokoll nach Erhalt der Arbeiten.
- Unterzeichnet die Garantien des LOE (spanisches Bauordnungsgesetz).
- Stellt dem Bauleiter die Daten für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
Sicherheitskoordinator (SS)
- Zuständiger Techniker: Verantwortlich für die Planung und Koordination der Arbeiten unter Berücksichtigung der bei der Konzeption, dem Studium und der Ausarbeitung des Projekts zu treffenden Maßnahmen.
- Vom Bauträger benannter Techniker: Übernimmt die in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz (SS) im Bauwesen beschriebenen Aufgaben.