Bauverträge: Arten, Verfahren und Abwicklung
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Bauverträge: Definition und Anwendungsbereich
Bauverträge sind Vereinbarungen zwischen der Verwaltung und einem Unternehmer, dessen Aufgabe die Errichtung von Immobilien ist. Dies umfasst Arbeiten an der Form, dem Stoff oder dem Untergrund sowie Bodenreform, Reparatur, Wartung oder Abriss der definierten Objekte.
A) Vergabe von Bauaufträgen
Die Vergabe kann durch folgende Verfahren erfolgen:
- Offenes Verfahren: Das Standardverfahren.
- Beschränktes Verfahren: Eingeschränkte Teilnehmerzahl.
- Versteigerung (Auktion): Der Zuschlag erfolgt an den Bieter mit dem niedrigsten Preis.
- Wettbewerb: Die häufigste Form; der Zuschlag geht an das wirtschaftlich günstigste Angebot.
- Verhandlungsverfahren: Ein eher ungewöhnliches Verfahren, das mit oder ohne vorherige Bekanntmachung erfolgen kann.
Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung
Dieses Verfahren wird in folgenden Fällen angewendet:
- Wenn finanzielle Angebote in offenen oder nicht-offenen Verfahren unannehmbar sind.
- Wenn die Arbeiten ausschließlich zu Forschungszwecken durchgeführt werden.
- Wenn die Art oder die Risiken der Arbeiten keine globale Preisgestaltung vor der Genehmigung zulassen.
Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung
- Wenn ein Auftrag in einem offenen oder beschränkten Verfahren aufgrund fehlender Bieter nicht vergeben werden konnte.
- Wenn die Ausführung der Arbeiten nur durch ein spezifisches Unternehmen erfolgen kann.
B) Klassifikation der Bauwerke
Bauwerke lassen sich wie folgt klassifizieren:
- Ersteinrichtung: Arbeiten, die zur Schaffung einer neuen Immobilie führen.
- Reformen: Ausbau, Verbesserung, Modernisierung, Anpassung oder Verstärkung einer bestehenden Immobilie.
- Reparatur: Maßnahmen zur Korrektur von Wertminderungen durch zufällige Ursachen.
- Erhaltung und Pflege: Arbeiten zur Behebung von Schäden, die durch den Lauf der Zeit entstehen.
- Abbruch: Der gezielte Rückbau oder die Zerstörung von Immobilien.
Die Ausführung beginnt mit dem Layout. Die Arbeiten müssen strikt gemäß den Verdingungsunterlagen und dem Projektplan umgesetzt werden. Während der Entwicklung und der Garantiezeit haftet der Auftragnehmer für Baumängel.
C) Änderungen bei Bauaufträgen
Änderungen erfordern folgende Schritte:
- Technischer Vorschlag der Bauleitung inklusive einer Beschreibung der Arbeiten und einer Kostenschätzung.
- Anhörung des Auftragnehmers.
- Nachweis über die Kreditverfügbarkeit durch den Auftraggeber.
D) Beendigung von Bauaufträgen
Bauverträge können durch ordnungsgemäße Erfüllung oder durch Kündigung beendet werden.