Bauwesen und Arbeitsrecht: Leitfaden für Messungen und Personalfragen

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Aufmaß und Messkriterien im Bauwesen

Messung von Bauteilen und Oberflächen

  • Messung von vertikalen Wänden in Innenräumen. Beziehen wir uns auf die entsprechenden Messvorschriften: JA
  • Messung von Balkonen mit gestrichenen Fensterläden. Erfolgt die Messung durch Zählen der Oberfläche der Öffnung, multipliziert mit vier? NEIN
  • Werden unverzinkte Metalldrähte im Projekt unter Berücksichtigung der halben Fläche pro Seite gemessen? NEIN
  • Messung von Fußleisten, Handläufen und Sockelleisten. Ist die Maßeinheit 'ML' (laufende Meter)? JA
  • Es sollen zwei Wände gestrichen werden: eine mit einer Kunststofffarbe in glatter Steinoptik und Luxusqualität, die andere mit der gleichen Farbe, aber in normaler Ausführung. Worin besteht der Unterschied im Arbeitsprozess? Gründliches Schleifen der Oberfläche, manuelles Grundieren, sorgfältiges Schleifen des Kunststoffmaterials und erneutes Auftragen.

Beschichtungen, Bodenbeläge, Fliesen, Tischlerarbeiten und Schlösser

  • Bei der Gipsmessung wurde entschieden, Flächen durch Abzug von Aussparungen zu messen. Ist dieses Kriterium korrekt? JA, aber auch unter anderen Rubriken werden die Längen von Pfosten und Stürzen gemessen.
  • Ist es korrekt, Positionen zu messen, die horizontal und vertikal nicht in verschiedene Gewerke unterteilt sind? NEIN
  • Ist es korrekt, auch das Schleifen und Polieren bei der Bearbeitung von Steinzeug zu berücksichtigen? NEIN
  • Bei der Konstruktion von Treppenstufen: Erfolgt die Projektmessung durch Messung der Länge der Setzstufe und der Trittfläche? JA
  • Ist eine genaue Messung für die Positionen von Balkongruppen und Türen in Bezug auf die Umgebung erforderlich? [Antwort fehlt]
  • Die Volumenanteile eines Mischmörtels bestehen aus Zement, Kalkpaste, Sand und Wasser. Ist das korrekt? JA
  • Wird als anerkanntes Messkriterium betrachtet, dass die Verwendung von 'Stück' als Maßeinheit für Stufen mit besonderen Formen erfolgen muss, inklusive einer Beschreibung der Form und der Abmessungen des Stückes? JA
  • Es gibt geflieste Küchenwände auf einer verputzten Fläche. Ist es korrekt, als Messkriterium die Putzarbeiten in der Fliesenposition zu inkludieren? JA
  • Ist die Maßeinheit für Schreinerarbeiten an Schränken 'UD' (Einheit)? NEIN
  • Es gibt ein schützendes Treppengeländer, bestehend aus Metallplatten und einem Holzhandlauf. Welche Messkriterien wären hierfür am korrektesten? Messen Sie die Schiene im oberen Bereich. Schmiedearbeiten und Geländer als Holzarbeiten.

Arbeitsrechtliche Bestimmungen

Überstunden

  • Gemäß Artikel 35 des ET (Arbeitnehmerstatut) sind Überstunden jene Stunden, die über die maximale Dauer der täglichen Arbeitszeit hinaus geleistet werden.
  • Ein Tarifvertrag oder ein individueller Vertrag legt fest, ob Überstunden in einem Betrag zu zahlen sind, der keinesfalls geringer sein darf als der Wert der regulären Arbeitszeit, oder ob sie durch entsprechende Freizeit ausgeglichen werden.
  • Überstunden sind freiwillig und dürfen 80 zusätzliche Stunden pro Jahr nicht überschreiten.
  • Überstunden müssen für jeden Arbeitnehmer täglich erfasst werden, und eine Kopie der Zusammenfassung muss dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden.
  • Wichtige Hinweise zu Überstunden:
    • Dürfen nicht von Personen unter 18 Jahren geleistet werden.
    • Dürfen nicht von Teilzeitbeschäftigten mit befristetem Vertrag geleistet werden.
    • Sind für Nachtschichtarbeiter verboten.
    • Die Sozialversicherungsbeiträge werden auf Basis des Grundgehalts zuzüglich des Durchschnitts der zusätzlichen Vergütung der letzten 3 Monate berechnet.

Jahresurlaub

  • Gemäß Artikel 38 wird die Dauer des bezahlten Jahresurlaubs in Tarif- oder Arbeitsverträgen vereinbart. In keinem Fall darf er weniger als 30 Kalendertage betragen.
  • Die Urlaubstage werden nach gegenseitiger Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt.
  • Der Urlaubsplan wird in jedem Unternehmen festgelegt, und die Arbeitnehmer müssen die Termine mindestens zwei Monate vor Beginn ihres Urlaubs kennen.

Arbeitsfreistellungen und Sonderurlaub

Der Arbeitnehmer kann unter Mitteilung und Begründung der Arbeit fernbleiben, ohne Lohnabzug für die Dauer der Abwesenheit, aus folgenden Gründen:

  • 15 Kalendertage im Falle der Eheschließung.
  • 2 Tage bei Geburt eines Kindes oder bei Tod, Unfall, schwerer Krankheit oder Krankenhausaufenthalt von Verwandten bis zum 2. Grad.
  • 1 Tag bei Umzug des gewöhnlichen Wohnsitzes.
  • Zur Ausübung gewerkschaftlicher Aufgaben.
  • Für die erforderliche Zeit zur Durchführung pränataler Untersuchungen und zur Vorbereitung auf Entbindungstechniken.
  • Arbeitnehmerinnen, die ein Kind unter neun Monaten stillen, sind zu einer Stunde Arbeitsfreistellung berechtigt.

Arbeitszeitreduzierung mit Lohnkürzung

  • Im Falle von Frühgeburten oder wenn das Kind im Krankenhaus bleiben muss, haben Vater oder Mutter das Recht, ihre Arbeitszeit um maximal zwei Stunden zu reduzieren, mit anteiliger Kürzung der Bezüge.
  • Wer die direkte Pflege eines Kindes unter 6 Jahren oder einer Person mit körperlicher, geistiger oder sensorischer Behinderung übernimmt, ist zu einer Reduzierung der Arbeitszeit mit anteiliger Kürzung der Bezüge um mindestens ein Drittel und maximal die Hälfte der Arbeitszeit berechtigt.
  • Arbeitnehmerinnen, die Opfer von Gewalt gegen Frauen sind, haben zum Schutz das Recht auf eine Reduzierung der Arbeitszeit mit proportionaler Lohnkürzung.

Die Reduzierung der Arbeitszeit mit Lohnkürzung in diesen drei vorstehenden Absätzen ist ein individuelles Recht des Arbeitnehmers; der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber 15 Tage im Voraus informieren.

Freistellungen für Weiterbildung und berufliche Entwicklung

Gemäß Artikel 23 des ET (Arbeitnehmerstatut) hat der Arbeitnehmer Anspruch auf:

  • Die Inanspruchnahme der erforderlichen Freistellungen zur Teilnahme an Prüfungen.
  • Die Anpassung des normalen Arbeitstages zur Teilnahme an Schulungen, unter dem Vorbehalt der betrieblichen Erfordernisse.
  • In Tarifverträgen werden die Bedingungen für die Ausübung dieser Rechte vereinbart.

Feiertage

  • Die gesetzlichen Feiertage sind bezahlt und dürfen nicht mehr als 14 pro Jahr betragen, wovon 2 lokale Feiertage sind. Nationale Feiertage sind Weihnachten, Neujahr, der 1. Mai und der 12. Oktober.
  • Jährlich erstellt das Unternehmen einen Arbeitszeitplan, der den Arbeitsplan, die jährliche Verteilung der Arbeitstage, Urlaube, wöchentliche Ruhezeiten und andere Feiertage enthält.

Die Probezeit

  • Gemäß Artikel 14 des ET (Arbeitnehmerstatut) kann eine schriftlich vereinbarte Probezeit festgelegt werden, deren Dauer in Tarifverträgen geregelt ist.
  • Die Vereinbarung einer Probezeit ist nichtig, wenn der Arbeitnehmer zuvor bereits die gleichen Funktionen im Unternehmen ausgeübt hat.
  • Während der Probezeit hat der Arbeitnehmer die gleichen Rechte und Pflichten in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit, als ob er bereits fest angestellt wäre.
  • Das Ziel der Probezeit ist es, die Eignung des Arbeitnehmers festzustellen und das gegenseitige Verständnis der Parteien zu fördern.

Wichtige Hinweise zur Probezeit

Während dieser Zeit muss der Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung angemeldet sein und den Lohn für die geleistete Arbeit erhalten. Löst der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auf, besteht kein Anspruch auf eine Abfindung für die Kündigung, sondern lediglich auf die Vergütung für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit.

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