Beamtenrecht: Pflichten, Arbeitszeiten und Dienstreisen

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Pflichten von Beamten

  • Die obligatorische hierarchische Steuerung (Effizienz, Effektivität und Anforderungen).
  • Die Gewährleistung der Einhaltung von Plänen und Programmen.
  • Effizienz und Fairness.

Das Konzept des reflexiven Gehorsams

Das Konzept des reflexiven Gehorsams besagt, dass ein Beamter, der eine Anweisung für rechtswidrig hält, diese zunächst hinterfragen kann. Bestehen die Vorgesetzten jedoch auf der Ausführung, ist der Beamte zur Befolgung verpflichtet, wird aber von der Haftung befreit.

Arbeitszeitregelungen für Beamte

Normaler Arbeitstag

  • Montag bis Freitag, maximal 44 Stunden pro Woche und 9 Stunden pro Tag.
  • Teilzeitstellen von 22 Stunden können für den Dienst erforderlich sein.

Außerordentlicher Arbeitstag

Dieser entsteht durch Arbeit, die über den regulären Arbeitstag hinausgeht, an Samstagen, Sonntagen oder bei dringenden, vom Vorgesetzten angeordneten Aufgaben. Solche außerordentlichen Arbeitszeiten können tagsüber (nach den regulären Öffnungszeiten bis 21:00 Uhr) oder abends/nachts (von 21:00 Uhr bis 7:00 Uhr) liegen.

Überstunden und deren Kompensation

Überstunden werden durch zusätzliche Vergütung oder Freizeitausgleich kompensiert.

Überstunden an Werktagen

  • Freizeitausgleich: Die geleistete Arbeitszeit wird um 25 % erhöht und als Freizeitausgleich gewährt.
  • Vergütung: Bei fehlendem Freizeitausgleich wird die Überstunde mit einem Zuschlag von 25 % auf den regulären Stundenlohn vergütet.

Überstunden in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen

  • Freizeitausgleich: Die geleistete Arbeitszeit wird um 30 % erhöht und als Freizeitausgleich gewährt.
  • Vergütung: Die Überstunde wird mit einem Zuschlag von 30 % auf den regulären Stundenlohn vergütet.

Abwesenheit von Beamten

Abwesenheiten, die nicht durch geleistete Arbeitszeit ausgeglichen werden, sind grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, es handelt sich um genehmigten Urlaub (bezahlt), Freizeitausgleich oder medizinisch attestierte Fälle.

Konsequenzen unentschuldigter Abwesenheit

  • Monatlicher Abzug der nicht geleisteten Arbeitszeit vom Gehalt auf Antrag des Vorgesetzten.
  • Verspätungen und unentschuldigtes Fehlen können nach einer Untersuchung zur fristlosen Entlassung führen.
  • Verlust von vierteljährlich gezahlten Prämien oder Zulagen.
  • Möglicher negativer Einfluss auf die jährliche Leistungsbeurteilung bezüglich der Einhaltung von Befehlen und Anweisungen.

Versetzungen im öffentlichen Dienst

Eine Versetzung ist ein Verwaltungsakt, bei dem ein Beamter hierarchisch angewiesen wird, an einem anderen Dienstort oder in einer anderen Abteilung derselben Institution Dienst zu leisten.

Voraussetzungen für eine Versetzung

  • Die Anordnung muss vom Leiter der Einrichtung erfolgen.
  • Der Beamte muss die Funktionen der neuen Stelle erfüllen können.
  • Die Versetzung sollte 30 Tage im Voraus mitgeteilt werden.

Wenn beide Ehepartner für eine Versetzung an denselben Ort ausgewählt wurden, kann eine Zuweisung zu einer Stelle an diesem Ort nur erfolgen, wenn beide Ehepartner für denselben Ort oder dieselbe Dienststelle bestimmt sind und dies akzeptieren.

Dienstreisen und Abordnungen

Eine Dienstreise oder Abordnung ist ein Verwaltungsakt, der die Durchführung von Aktivitäten außerhalb des Büros, im In- oder Ausland, durch den Vorgesetzten anordnet, sei es für dieselbe oder eine andere Dienststelle.

Dauer von Dienstreisen und Abordnungen

  • Die Regeldauer beträgt 5 Kalendermonate und kann auf maximal 1 Jahr verlängert werden.
  • Im Falle einer Entsendung ins Ausland oder für Studien im Inland kann die Dauer auf bis zu 3 Jahre verlängert werden.
  • Handelt es sich um eine Promotion, kann diese Frist auf bis zu 5 Jahre ausgedehnt werden.

In einigen Fällen können Dienstreisen auch als begleitende Leistung für die aktuelle Position oder für die Erlangung externer Kenntnisse erforderlich sein.

Vergleich: Versetzungen vs. Dienstreisen/Abordnungen

Ähnlichkeiten

  • Beide betreffen die Aufgaben von Beamten.
  • Beide müssen vom Leiter der Einrichtung angeordnet werden.
  • Beide dürfen keine Funktionen von niedrigerem Rang umfassen.

Unterschiede

  • Eine Versetzung beinhaltet die Übernahme von Funktionen der neuen Stelle, während eine Dienstreise/Abordnung oft mit externen Funktionen verbunden ist.
  • Eine Versetzung erfolgt innerhalb derselben Organisation, während eine Dienstreise/Abordnung Funktionen in einer anderen Institution oder an einem anderen Ort umfassen kann.
  • Eine Versetzung ist in der Regel unbefristet, während eine Dienstreise/Abordnung befristet ist.

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