Befristete Arbeitsverträge & Zwischenverträge: Regeln
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Befristete Arbeitsverträge und Formvorschriften
Durch Vereinbarung der Parteien kann ein befristeter Vertrag einmalig, ohne die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses zu überschreiten, geschlossen werden. Er kann unter folgenden Bedingungen gelten:
- Schriftform: Der Vertrag muss schriftlich verfasst sein, wenn er länger als vier Wochen dauert; in diesen Fällen muss eine Vereinbarung für Teilzeitarbeit formalisiert werden.
- Der Vertrag muss präzise und klar die Ursache oder die Umstände der Befristung enthalten und insbesondere Angaben zur Dauer und zur auszuübenden Tätigkeit machen.
- Er darf nicht als unbefristet gelten, sofern nicht anders vereinbart; der vorübergehende Charakter der Tätigkeit muss angegeben werden. Gründe, die eine unbefristete Gestaltung vermuten lassen, sind:
- Mangelnde Schriftform.
- Fehlende Anmeldung bei der Sozialversicherung.
- Wenn bis zum Ende keine Beschwerde von den Parteien erfolgte und die Arbeit weiterhin ausgeübt wurde.
- Wenn die Befristung offensichtlich zur Umgehung des Gesetzes verwendet wird.
Interim-Vertrag
Zweck: Ziel ist es, Arbeitnehmer mit Rückkehrrecht in ihren Arbeitsplatz (unter dem geltenden Tarifvertrag oder einer individuellen Vereinbarung) vorübergehend zu ersetzen oder eine Stelle vorübergehend zu besetzen, bis die endgültige Besetzung durch Auswahl oder Beförderung erfolgt.
- Die Beschäftigung erfolgt in Vollzeit, außer in zwei Fällen:
- Wenn der ersetzte Arbeitnehmer Teilzeit beschäftigt ist oder die Stelle dauerhaft in Teilzeit vorgesehen ist.
- Wenn der Vertrag dazu dient, einen Teilzeitbeschäftigten zu ergänzen.
- Die Dauer des Zwischenvertrags entspricht der Dauer der Abwesenheit des Arbeitnehmers mit Rückkehrrecht.
- Wenn der Vertrag vorübergehend eine Stelle während eines Auswahl- oder Beförderungsverfahrens besetzt, entspricht die Laufzeit der Dauer des Auswahlverfahrens.
- Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden und stets klare und präzise Angaben zur Art der Tätigkeit, zur Identität des ersetzten Arbeitnehmers und zum Grund der Vertretung enthalten.
- Der Zwischenvertrag endet nach einer Beschwerde oder Kündigung einer Partei, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Die Wiedereinstellung des ersetzten Arbeitnehmers.
- Das Ablaufen der gesetzlich oder vertraglich festgelegten Frist für die Rückkehr.