Nicht-Beitragsbezogene Leistungen: Voraussetzungen und Details
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Nicht-Beitragsbezogene Leistungen: IP
Abgeleitet von Mängeln, wahrscheinlich permanent, physischer oder psychischer Natur, angeboren oder nicht, oder chronischer Krankheit, die die Fähigkeit, physisch, psychisch oder sensorisch zu leiden, außer Kraft setzen oder verändern.
Voraussetzungen für Invalidenrente
- Alter: Mindestens 18 Jahre und unter 65 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung.
- Wohnsitz: Rechtmäßiger Wohnsitz im spanischen Hoheitsgebiet seit mindestens 5 Jahren, von denen zwei unmittelbar vor dem Zeitpunkt der Antragstellung liegen müssen.
- Behinderung: Betroffen von einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit mit einem Grad von gleich oder mehr als 65%.
- Einkommen: Kein eigenes Einkommen oder ausreichendes Einkommen.
Einkommensgrenzen
Allgemeine Einkommensgrenze: Wenn die Person nicht zu einer Familie gehört, darf das jährliche Einkommen (Januar bis Dezember) nicht höher sein als der Betrag der jährlichen nicht-beitragsbezogenen Rente. Für das Jahr 2008 betrug diese Grenze 4598,16 € pro Jahr.
Besondere Grenze: Im Falle des Eigentums der Person, einer Familie oder einer betroffenen wirtschaftlichen Einheit (die positive Koexistenz mit anderen, die sich ihm durch Heirat oder durch Bande der Blutsverwandtschaft oder Adoption bis zum zweiten Grad anschlossen). Es gibt zwei Möglichkeiten:
- In der Regel wird die Grenze der Anhäufung von Ressourcen in Höhe des Betrags festgelegt, der auf eine jährliche Rente entfällt, zuzüglich des Ergebnisses der Multiplikation, automatisch, 70% dieses Wertes durch die Zahl der Menschen, mit einer Ausnahme.
- Handelt es sich um eine wirtschaftliche Einheit vertikal oder der ersten Klasse (Koexistenz der betreffenden Person und deren Nachkommen oder Verwandten ersten Grades), wird die Akkumulation der Ressourcen auf das Doppelte des Betrags begrenzt, der sich aus der Anwendung der bisherigen Berechnung ergibt.
Monatlicher Betrag
Vierzehn mit einem jährlichen Betrag gezahlt setzt die entsprechenden LPGE Für 2008, monatlicher Betrag von 328,44 €.
Voraussetzungen für Altersrente
Das Recht auf nicht-beitragsbezogene Rente wird für diejenigen gewährt, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Alter: 65 Jahre erreicht haben.
- Wohnsitz: Rechtmäßiger Wohnsitz in Spanien für 10 Jahre zwischen dem Alter von 16 Jahren und dem Erwerb der Rente.
- Einkommen: Kein Einkommen oder ausreichendes Einkommen (die Anforderung wird in den gleichen Bedingungen wie bei der Invalidenrente interpretiert).
Höhe der Rente
Die Höhe beläuft sich auf die feste LPGE (selbe Ebene wie nicht-beitragsbezogene Behinderung interpretiert). Der RD 1400/2007 vom 29. Oktober erkennt dem Inhaber von Renten- und Invalidenrente und sozialer Sicherheit, in der nicht-beitragsbezogenen, der zur Miete wohnt, eine Zulage von 350 € pro Monat.