Beitragsgrundlage: Ein- und Ausschlusskriterien

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Elemente der Beitragsgrundlage

Konzepte, die in die Beitragsgrundlage einbezogen werden

  • Vergütungen für den Lebensunterhalt

    Wenn keine übliche Übernachtung am Arbeitsplatz durch die Gemeinde gestellt wird und die Vergütungen den Wohnsitz des Empfängers nicht überschreiten, sind diese nicht beitragspflichtig. Die Überschreitung der angegebenen Beträge wird jedoch im Falle von Handelsaktivitäten einbezogen.

  • Boni für innerstädtischen Verkehr

    Boni und Entfernungs- oder gleichwertige Vergütungen für den innerstädtischen Verkehr. Der daraus resultierende Überschuss, falls vorhanden, wird nur auf der Grundlage des Beitrags berechnet.

  • Leistungen bei Tod und für Personalbewegungen

    Leistungen bei Tod sowie für Versetzungen, Suspendierungen, Entlassungen und Kündigungen.

  • Entschädigungen für Werkzeugverschleiß oder -erwerb

    Die gezahlten Beträge in Bezug auf Währungsverletzungen und die Entschädigung für den Verschleiß von Werkzeugen oder den Erwerb von Werkzeugen und Arbeitskleidung, sofern diese Kosten dem Arbeitnehmer tatsächlich entstanden sind und dem normalen Verschleiß solcher Werkzeuge oder Kleidung entsprechen. Die Überschreitung dieser Grenze wird in die Beitragsgrundlage einbezogen.

  • Freiwillige Sachleistungen von Unternehmen

    Die Ware in Form von Sachleistungen, die von den Unternehmen freiwillig gewährt werden. Die Überschreitung des angegebenen Betrags wird in die Beitragsgrundlage einbezogen.

  • Werbegeschenke an Arbeitnehmer

    Die Beträge in bar oder in Sachleistungen (Waren), die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern als Werbegeschenke liefert, und im Allgemeinen mit dem alleinigen Zweck, dass ein Dritter Verträge mit ihm abschließt, sofern diese Beträge oder der Wert der Produkte den Gegenwert von höchstens dem Doppelten des Betrags des öffentlichen Indikators für das monatliche Einkommen von mehreren Effekten nicht übersteigen. Die Überschreitung dieser Grenze wird in die Beitragsgrundlage einbezogen.

  • Heiratsbeihilfen

    Die Wahrnehmung der Ehe.

    (Anmerkung: Dies ist eine ungewöhnliche Formulierung. Es wird angenommen, dass "Wahrnehmung der Ehe" "Heiratsbeihilfen" oder ähnliche Leistungen im Zusammenhang mit der Eheschließung meint.)

  • Leistungen der Sozialversicherung

    Leistungen der Sozialversicherung.

  • Zusätzliche Sozialversicherungsleistungen

    Bestehende Sozialversicherungsleistungen.

    (Anmerkung: Punkt i) ist sehr ähnlich zu h). Es könnte sich um zusätzliche oder spezifische Sozialversicherungsleistungen handeln.)

  • Gewährte Zuwendungen von Unternehmen

    Die gewährten Zuwendungen von Unternehmen. Die Überschreitung dieser Beträge wird in die Beitragsgrundlage einbezogen.

  • Überstunden

    Überstunden, mit Ausnahme von Unfällen und Berufskrankheiten, und unbeschadet ihres weiteren Beitrags.

  • Begrenzung der Risikobeiträge

    Die von den Arbeitern eingegangenen Risiken, die die Begrenzung für jede Gruppe von Berufen über die gemeinsamen Risiken hinaus und mehr als die Obergrenze der Beiträge zur Sozialversicherung in Bezug auf Berufsrisiken und andere Risiken überschreiten.

Konzepte, die nicht in die Beitragsgrundlage einbezogen werden

  • Vergütungen für Reisekosten und Aufwendungen

    Die Vergütungen für Reisekosten und Kosten für die normale Wartung und den Aufenthalt unter den folgenden Bedingungen:

    • Kosten für die Fortbewegung
      • Wenn der Arbeitnehmer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, ist der Betrag der Ausgaben durch eine Rechnung oder ein gleichwertiges Dokument zu rechtfertigen.
      • In anderen Fällen (z.B. private Fahrzeuge) wird ein Betrag von 0,19 Euro pro gefahrenem Kilometer zuzüglich Maut- und Parkgebühren als gerechtfertigt anerkannt.
    • Kosten für normale Wartungsarbeiten und Aufenthalt

      Kosten für normale Wartungsarbeiten und den Aufenthalt in Hotels, Restaurants und anderen gastronomischen Betrieben in den folgenden Beträgen:

      • Aufenthalt außerhalb des üblichen Arbeits- und Wohnortes

        Wenn Sie sich in einer anderen Stadt als dem üblichen Arbeits- und Wohnort des Empfängers aufgehalten haben:

        • Für Aufenthaltskosten sind die Beträge zu rechtfertigen.
        • Für Fahrer von Fahrzeugen, die ihre Waren auf der Straße transportieren, ist keine Rechtfertigung für den Lebensunterhalt erforderlich, sofern dieser 15 Euro pro Tag nicht übersteigt.
      • Pauschale Aufenthaltskosten

        Für Aufenthaltskosten gelten Pauschalen von:

        • 53,34 Euro pro Tag für Reisen innerhalb des spanischen Hoheitsgebiets.
        • 91,35 Euro pro Tag für Reisen in fremdes Territorium.
  • Überschreitungen der Vergütung für bestimmte Aufwendungen

    Die Überschreitungen der Vergütung über die gesetzlich festgelegten Grenzen für bestimmte arbeitsbezogene Aufwendungen.

  • Beihilfen für medizinische Aufwendungen

    Die Beihilfen und sonstigen Geldbeträge für medizinische Aufwendungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gewähren, um Sozialleistungen zu ergänzen oder nicht.

  • Vergütung für nicht genommenen Urlaub

    Die Vergütung als Ausgleich für nicht genommenen Urlaub.

  • Allgemeine Beträge basierend auf geleisteter Arbeit

    Im Allgemeinen alle Beträge, die aufgrund der geleisteten Arbeit berechnet wurden und die nach den Kriterien dieses Gesetzes, von Übereinkünften oder Verträgen festgelegt sind.

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