Beratende Gremien und Finanzkontrolle in Spanien
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Beratende Gremien der Verwaltung
Spanische Gesetze sehen eine Reihe von Organen vor, deren Aufgabe es ist, Beratung und Stellungnahmen zu den Bestimmungen der Verwaltungsorgane zu geben. Die beratenden Gremien unterscheiden sich nach ihrer Bedeutung, insbesondere in Bezug auf den Rat und den Wirtschafts- und Sozialrat.
a. Der Staatsrat
Der Staatsrat gibt Stellungnahmen zu allen Fragen ab, die der Regierung oder ihren Mitgliedsbehörden, Gemeinden und Regionen von den zuständigen Vorsitzenden zur Konsultation vorgelegt werden. Die Stellungnahmen des Rates sind nicht bindend, sofern nicht gesetzlich anderes vorgesehen ist.
b. Der Wirtschafts- und Sozialrat
Der Wirtschafts- und Sozialrat ist ein der Regierung beratendes Gremium in sozioökonomischen und arbeitsrechtlichen Fragen und ist dem Ministerium für Arbeit und Soziales zugeordnet. Der Rat besteht aus Vertretern der Gewerkschaften und Arbeitgeber, verschiedener Wirtschaftssektoren sowie Verbraucher- und Nutzervertretern; hinzu kommen sechs Sachverständige für die Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Rates fallen.
Finanzkontrolle der Verwaltung
Die Finanzkontrolle dient dazu, festzustellen, ob die finanzielle Tätigkeit der Verwaltung den geltenden Grundsätzen und Regeln entspricht.
a. Generalintervention der Verwaltung
Der Präsident des Rechnungshofs delegiert Prüfungsaufgaben an die Interventionsstellen in den jeweiligen Ministerien und öffentlichen Einrichtungen. Die Kontrolle erfolgt häufig vor der Ausführung der Ausgaben. Ziel der Prüfung ist es zu überprüfen, ob die wirtschaftlichen und finanziellen Vorgänge der Verwaltung in Übereinstimmung mit den Regeln und Grundsätzen für Verträge und Rechnungswesen sowie im Einklang mit der geltenden Haushaltsordnung durchgeführt werden.
b. Der Rechnungshof
Der Rechnungshof ist eine unabhängige Stelle, die mit ihren Delegationen die Konten des Staates prüft und kontrolliert.
Merkmale
- Externe Kontrolle der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der öffentlichen Tätigkeit, einschließlich Unternehmen, lokaler Gebietskörperschaften, staatlicher Unternehmen und öffentlicher Einrichtungen; außerdem die Aufsicht über Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften und Beihilfen der öffentlichen Hand, die an natürliche oder juristische Personen gewährt werden.
- Verfolgung der rechnerischen Haftung von Personen, die für die Leitung und Verwaltung öffentlicher Mittel verantwortlich sind, wenn hieraus Verpflichtungen oder Schäden entstehen.