Beschwerde: Definition, Arten und Verfahren
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Was ist eine Beschwerde?
Eine Beschwerde ist eine Handlung oder Erklärung, mit der eine Person eine Justizbehörde (Gericht, Staatsanwaltschaft oder Polizei) über die Kenntnis einer mutmaßlichen Straftat informiert. Sie hat eine doppelte Natur:
- Pflicht: Für Personen, die Kenntnis von einer Straftat haben (insbesondere bestimmte Berufsgruppen wie Polizei und Ärzte).
- Recht: Für das Opfer der Straftat oder Zeugen (auch indirekte Zeugen).
Wer kann eine Beschwerde einreichen?
- Bei Verbrechen, die von Amts wegen verfolgt werden: Jeder.
- Bei Vergehen, die auf Antrag verfolgt werden: Das Opfer (mit der erforderlichen Geschäftsfähigkeit).
- Zeugen: Haben die Pflicht, das Gericht zu informieren, es sei denn, sie sind:
- Minderjährig oder nicht geschäftsfähig.
- Verwandt mit dem Täter (Ehepartner, Vorfahren, Nachkommen, Geschwister usw.).
- Durch ihr Amt oder ihren Beruf zur Verschwiegenheit verpflichtet (Anwälte, Geistliche, Richter, Staatsanwälte usw.).
Form und Inhalt der Beschwerde
- Die Identifizierung des Beschuldigten ist nicht zwingend erforderlich. Die Ermittlung des Täters ist Aufgabe der Ermittlungsbehörden.
- Der Beschwerdeführer muss alle ihm bekannten Daten angeben, die zur Identifizierung des Täters beitragen können.
Zuständige Stellen
- Gerichte: Die Beschwerde kann bei jedem Gericht eingereicht werden. Die Richter sind verpflichtet, die Beschwerde entgegenzunehmen und an das zuständige Gericht weiterzuleiten.
- Staatsanwaltschaft: Kann Beschwerden entgegennehmen und entscheiden, ob Anklage erhoben wird oder das Verfahren eingestellt wird. Der Beschwerdeführer wird benachrichtigt.
- Polizei: Nimmt Beschwerden entgegen und führt erste Ermittlungen durch (z. B. Festnahme des Beschuldigten). Die Ergebnisse werden an die Justizbehörde oder die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Formvorschriften
- Schriftlich: Mitteilung der Fakten, Identifizierung und Bestätigung (Unterschrift des Beschwerdeführers).
- Mündlich: Der Beschwerdeführer gibt eine Erklärung ab, die von einem Beamten oder der Behörde protokolliert wird. Der Beschwerdeführer erhält eine Kopie.
- Durch einen Bevollmächtigten: Mit besonderer Vollmacht.
Zweck und Verfahren
- Umfang: Alle öffentlichen und halböffentlichen Verbrechen und Vergehen.
- Prüfung: Der Richter oder Beamte prüft die Beschwerde auf formale Anforderungen und ob die angezeigte Tat eine Straftat darstellt.
- Entscheidung des Richters:
- Abweisung: Wenn die Tat offensichtlich keine Straftat ist oder die Beschwerde falsch ist.
- Zulassung: Einleitung des Strafverfahrens.
Sonderfälle
- Berufstätige: Müssen mutmaßliche Verstöße melden, die sie aufgrund ihres Amtes, Berufs oder Gewerbes feststellen.
- Verwaltungsbeamte: Melden Vorfälle, die strafrechtlicher Natur sein könnten. Das Verwaltungsverfahren wird ausgesetzt, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist.
- Ärztlicher Bericht: Das medizinische Personal muss der Justizbehörde alle Vorfälle melden, bei denen es eine Rolle gespielt hat und die auf eine Straftat hindeuten könnten.
- Bescheinigung: Wird von der Kriminalpolizei ausgestellt, wenn sie in Ausübung ihrer Pflichten tätig wird (für sich selbst oder auf Beschwerde Dritter).
- Beteiligte: Ermittlungsbeamter und Sekretär.
- Inhalt: Festgestellte Tatsachen und durchgeführte Ermittlungen.
- Unterschriften: Ermittlungsbeamter, Sekretär und beteiligte Personen.
Rechtliche Prüfung: Strafprozessordnung (CPP).