Besitzklagen, Schiedsverfahren und Staatskassenprozesse
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Besitzklagen und Unterlassungsklagen
Zweck dieser Klagen ist die Erhaltung oder Wiederherstellung des Besitzes an Immobilien oder dinglichen Rechten daran. Die Urteile in diesen Fällen sind kurz und konzentriert.
Zur Erhebung von Besitzschutzklagen ist erforderlich, dass der Besitz ruhig und ununterbrochen seit mindestens einem Jahr ausgeübt wurde. Auch der bloße Inhaber kann Klage erheben, wenn ihm der Besitz durch gewaltsame Entziehung entzogen wurde. Die Frist für diese Klage beträgt ein Jahr ab der Entziehung.
Wie wird der Besitz nachgewiesen? Durch Eintragung im Grundbuch, wenn die Immobilie eingetragen ist. Wenn nicht eingetragen, kann der Besitz durch geeignete Beweismittel nachgewiesen werden.
Arten von Besitzklagen
A) Besitzschutzklage (Amparo)
Eine Besitzschutzklage (Amparo) wird von jemandem erhoben, dessen Besitz gestört wurde. Das Gericht ordnet Maßnahmen an, um den Kläger vor befürchtetem Schaden zu schützen.
Allgemeine Voraussetzungen für die Besitzschutzklage (Amparo):
- Nachweis, dass der Kläger seit einem Jahr im ruhigen und ununterbrochenen Besitz ist.
- Nachweis, dass sein Besitz durch eindeutige Handlungen gestört wurde.
- Dass die beantragten Maßnahmen allein dem Schutz seines Besitzes dienen.
Verfahren der Besitzschutzklage: Die Parteien werden zu einer Anhörung am fünften Werktag nach Zustellung der Klage geladen. Es handelt sich um ein konzentriertes mündliches Verfahren, bei dem das Gericht sofort eine Entscheidung trifft, die innerhalb von drei Tagen erlassen werden sollte.
B) Klage auf Rückgabe
Bezieht sich auf die Person, der ihr Besitz entzogen wurde und die ihn zurückerlangen möchte. Die Voraussetzungen und das Verfahren sind die gleichen wie bei der Besitzschutzklage (Amparo).
C) Klage auf Wiederherstellung
Hier wird nicht nur der Besitzer geschützt, sondern auch der bloße Inhaber. Im Gegensatz zu anderen Besitzklagen wird hier die Gewaltanwendung geprüft. Diese Klage wird erhoben, wenn der bloße Besitz oder das Eigentum durch einen Neubau entzogen wurde, der wiederhergestellt werden soll.
D) Klage auf Einstellung eines Neubaus
Diese Klage verlangt die sofortige Aussetzung aller Neubauten, die den Kläger beeinträchtigen oder ihm Schaden zufügen könnten.
Verfahren der Klage auf Einstellung eines Neubaus: Der Kläger reicht die Klage beim Richter ein und beantragt die vorübergehende Aussetzung der Bauarbeiten durch einen Sachverständigen. Die Parteien (Kläger oder Beklagter) werden zu einer Anhörung am fünften Werktag nach Zustellung an den Beklagten geladen.
Die Entscheidung muss auch der Person mitgeteilt werden, die die Arbeiten ausführt, falls dies nicht der Beklagte ist.
Der Richter kann die Aufrechterhaltung der Aussetzung der Bauarbeiten anordnen, die Aussetzung aufheben oder die Klage abweisen. Er kann auch den Abriss anordnen.
Dieses Urteil ist rechtskräftig.
E) Klage wegen ruinöser Werke
Diese Klage beantragt die Zerstörung oder Änderung eines gefährlichen oder verfallenen Bauwerks oder die Entfernung eines Baumes, der umzufallen droht.
Voraussetzungen und Verfahren: Es gelten die gleichen Voraussetzungen und das gleiche Verfahren wie bei der Klage auf Einstellung eines Neubaus.
Schiedsverfahren
Schiedsrichter sind von den Parteien oder durch Gesetz ernannte Richter. Es gibt drei Kategorien:
- Rechtsschiedsrichter: Diese entscheiden nach dem Recht und ersetzen die ordentlichen Gerichte.
- Schiedsgutachter: Diese entscheiden nach den Regeln, die ihnen die Parteien vorgeben, oder nach dem Verfahrensrecht.
- Gemischte Schiedsrichter: Dies sind diejenigen, die sowohl nach Recht als auch nach Billigkeit entscheiden.
Schiedsverfahren sind niemals zulässig in Strafsachen, Familien-, Jugend- und Arbeitssachen. Der Schiedsrichter muss seine Aufgabe so schnell wie möglich erfüllen. Wenn das Verfahren nicht innerhalb von zwei Jahren endet, erlischt das Schiedsverfahren.
Die Zustellungen in diesen Verfahren müssen persönlich oder durch Zustellschein erfolgen. Eine öffentliche Bekanntmachung ist in keinem Fall zulässig.
Wenn es mehr als zwei Schiedsrichter gibt und nicht alle übereinstimmen, entscheidet die Mehrheit.
Schiedsrichter haben nicht die Befugnis, Entscheidungen zur Anordnung der Räumung eines Gebäudes oder zur Ladung von Zeugen, die nicht freiwillig erscheinen, zu treffen. Solche Anordnungen müssen von den ordentlichen Gerichten erlassen werden.
Schiedsspruch und Ordenata
Ein Schiedsspruch ist eine Entscheidung des Schiedsgerichts, die über den Streitgegenstand (die Verdienste des Falles) entscheidet und sich mit Klageanträgen und Einreden befasst.
Eine Ordenata (Liquidationsbeschluss): Dies ist eine Entscheidung, in der numerische Berechnungen für eine Verteilung (z. B. von Vermögen oder Kosten) vorgenommen werden.
Prozess der Staatskasse
Dies sind Verfahren, bei denen die Staatskasse ein finanzielles Interesse hat. Das Verfahren ist schriftlich und für den regulären Streitwert zuständig, jedoch ohne weitere Formalitäten bei den Schriftsätzen.