Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers: Definition, Standards und Elemente

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Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Definition und zu beachtende Standards

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss ist ein Dokument, das den Umfang der Prüfung und die fachliche Meinung des Prüfers darstellt. Bei der Erstellung müssen folgende Standards beachtet werden:

  1. Der Jahresabschluss muss nach GAAP (Generally Accepted Accounting Principles) aufgestellt sein.
  2. Die GAAP müssen einheitlich angewendet werden.
  3. Der Jahresabschluss muss in allen wesentlichen Punkten die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Ressourcengewinnung und -anwendung rechtmäßig darstellen.
  4. Der Prüfer muss eine Stellungnahme abgeben und gegebenenfalls die Gründe dafür nennen oder die Behauptung, dass er keine Stellungnahme abgeben kann, und die Gründe dafür nennen.
  5. Die Buchhaltungsdaten des Lageberichts müssen mit dem geprüften Jahresabschluss übereinstimmen.

Grundlegende Elemente des Prüfberichts

  1. Titel/Identifikation des Berichts

    "Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss"

  2. Anschrift

  3. Identifizierung des geprüften Unternehmens

  4. Umfang der Prüfung

    1. Dokumente, die der Prüfung unterliegen
    2. Verweis auf technische Standards
    3. Prüfungsverfahren, die aufgrund von Einschränkungen des Umfangs nicht angewendet werden konnten
  5. Stellungnahme

    Stellungnahme dazu, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild (True and Fair View) in Übereinstimmung mit den GAAP darstellt, die einheitlich angewendet werden.

  6. Qualifikationen

    Erläuterung der Gründe für eine Stellungnahme mit Einschränkungen.

  7. "Schwerpunkt"

    In Ausnahmefällen kann der Prüfer es für wichtig erachten, einige wesentliche Aspekte des Jahresabschlusses hervorzuheben, auch wenn diese bereits Teil des Berichts sind. Dies beinhaltet keine Einschränkung in der Stellungnahme. In der Stellungnahme wird kein Absatz auf diesen Absatz zum Schwerpunkt verweisen.

  8. Ziffer zum Lagebericht

    Der Prüfer prüft, ob die Rechnungslegungsinformationen im Lagebericht mit dem Jahresabschluss übereinstimmen.

  9. Name, Anschrift und Informationen zur Anmeldung des Abschlussprüfers

  10. Unterschrift des Prüfers

  11. Datum des Berichts

    Das Datum des Berichts ist der Zeitpunkt der Ausstellung, also der Abschluss der Arbeit. Mögliche doppelte Daten: Datum der Vorlage des Berichts, Datum der Ausstellung und Bekanntmachung sowie Datum zwischen der Auslieferung und der Hauptversammlung.

Arten der Stellungnahme

  • Uneingeschränkt
  • Mit Einschränkungen
  • Abgelehnt
  • Versagt

Umstände mit möglichen Auswirkungen auf die Stellungnahme

  • Einschränkung des Umfangs
  • Verletzung von GAAP
  • Unsicherheit
  • Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze und angewandten Normen

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