Besteuerung von Unternehmensvorgängen in Spanien
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Operationen
Wir stehen in der Regelung.
A) Verfassung der Gesellschaft
Das steuerpflichtige Ereignis ist die Verfassung der Gesellschaft.
Bemessungsgrundlage: Der Nominalbetrag des Gesellschaftskapitals.
Steuersatz: 1 %
Steuerpflichtiger: Die beteiligte Körperschaft.
B) Kapitalerhöhung
Das steuerpflichtige Ereignis ist die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft.
Bemessungsgrundlage: Der Nominalbetrag des erhöhten Kapitals.
Steuersatz: 1 %
Steuerpflichtiger: Das Unternehmen, dessen Kapital erhöht wurde.
C) Einlage
Das steuerpflichtige Ereignis ist eine Einlage, die das Grundkapital nicht erhöht, zum Beispiel zur Verlustdeckung.
Bemessungsgrundlage: Der Nettowert der Einlage, d. h. der Wert der übertragenen Vermögenswerte abzüglich der von der Gesellschaft übernommenen Verbindlichkeiten.
Steuersatz: 1 %
Steuerpflichtiger: Das Unternehmen, das die Einlage erhält.
D) Auflösung des Unternehmens und Herabsetzung des Kapitals
Das steuerpflichtige Ereignis ist die Auflösung oder Reduzierung des Kapitals.
Bemessungsgrundlage: Der reale Wert der ausgegebenen Vermögenswerte.
Steuersatz: 1 %
Zu beachten ist, dass die Steuer von den Gesellschaftern zu zahlen ist, die die Leistungen erhalten.
Kein steuerpflichtiges Ereignis liegt vor, wenn keine Vermögenswerte an Gesellschafter geliefert werden.
Zu unterscheiden ist der Fall, in dem die Übertragung von Anteilen einen Kapitaltransfer darstellt und steuerlich belastet ist.
Schließlich ist nicht ausgeschlossen, dass bei der Verlagerung innerhalb einer Unternehmensgruppe der Ort der Kapitalbesteuerung in einem anderen Gaststaat liegt. Eine Tochtergesellschaft kann in diesem Fall steuerpflichtig werden.
Steuerbefreite Umsätze
Unter den Fällen, in denen Unternehmensumsätze nicht steuerpflichtig sind, unterscheiden wir etwa drei Fälle.
- Umstrukturierungen der Unternehmenstätigkeit (z. B. Verschmelzung, Spaltung, Übernahme von Unternehmensteilen und Austausch von Wertpapieren).
- Wechsel der Tätigkeit, z. B. wenn eine Immobiliengesellschaft in den Energiesektor wechselt.
- Umwandlung von Gesellschaftsformen (z. B. von SL zu SA).
Diese Fälle der Steuerbefreiung können jedoch der Stempelsteuer für notariell beglaubigte Dokumente unterliegen.
Subjektives Element der Steuerpflicht
Das subjektive Element gibt an, wer Träger des steuerpflichtigen Vorgangs ist und in der Regel verpflichtet ist, die Steuer zu zahlen (aber nicht immer).
Wir müssen unterscheiden zwischen einer Gesellschaft mit Sitz in Spanien, einer Gesellschaft mit Sitz in einem anderen EU-Staat und einer Gesellschaft mit Sitz in einem Drittstaat.
Im Sprachgebrauch des EU-Rechts werden Drittstaaten als Nicht-EU-Staaten bezeichnet.
A) In Spanien ansässige Unternehmen
Wir müssen zwischen dem Sitz der Gesellschaft und der Niederlassung (Adresse) unterscheiden.
Hat die Gesellschaft ihren Sitz in Spanien, unterliegt sie den steuerlichen Regelungen für steuerpflichtige Vorgänge.
Ist lediglich eine Niederlassung in Spanien vorhanden, die Gesellschaft jedoch in einem anderen EU-Staat ansässig, ist für die Frage der Steuerpflicht maßgeblich, in welchem Staat die wirtschaftliche Tätigkeit in wesentlichem Umfang ausgeübt wird und ob dort eine ähnliche Steuer erhoben wird.
B) Unternehmen mit Sitz in der EU
Wir müssen unterscheiden, ob das Unternehmen eine Betriebsstätte in Spanien hat oder nicht.
Verfügt das Unternehmen über eine Betriebsstätte in Spanien, wird diese als steuerpflichtig für Unternehmensumsätze betrachtet.
Hat die Gesellschaft keine Betriebsstätte in Spanien, hängt die Steuerpflicht davon ab, ob die Tätigkeiten in Spanien so wesentlich sind, dass Spanien das Recht zur Besteuerung hat und ob im Sitzstaat bereits eine gleichartige Steuer erhoben wird.
Es wird vermieden, dass dieselbe Tätigkeit doppelt besteuert wird; beispielsweise wird die Steuer in Spanien nur dann erhoben, wenn der Sitzstaat keine vergleichbare Steuer verlangt.
Betriebsstätte: Eine feste Niederlassung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird, typischerweise eine Zweigstelle in Spanien eines ausländischen multinationalen Unternehmens.