Betriebsvermögen: Definition und Bilanz

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Betriebsvermögen: Eine Einführung

Das Betriebsvermögen umfasst alle Güter, Rechte und Verpflichtungen eines Unternehmens. Es lässt sich aus zwei Perspektiven betrachten:

  • Wirtschaftliche Perspektive (Aktiva): Umfasst das gesamte Eigentum und alle Rechte des Unternehmens.
  • Finanzielle Perspektive (Passiva): Zeigt die Herkunft der finanziellen Ressourcen (Eigenkapital und Verbindlichkeiten).

Die grundlegende Bilanzgleichung lautet:

Aktiva = Eigenkapital + Verbindlichkeiten

Vermögenswerte (Aktiva)

Die Vermögenswerte werden unterteilt in:

  • Anlagevermögen: Langfristig verfügbare Ressourcen, die die Produktionskapazität und Entwicklung des Unternehmens ermöglichen.
  • Umlaufvermögen: Vermögenswerte, die innerhalb eines Jahres in liquide Mittel umgewandelt werden können (z. B. Vorräte, Forderungen, Kasse).

Verbindlichkeiten (Passiva)

Die Verbindlichkeiten werden unterteilt in:

  • Langfristige Verbindlichkeiten
  • Kurzfristige Verbindlichkeiten

Die erweiterte Bilanzgleichung lautet:

Anlagevermögen + Umlaufvermögen = Eigenkapital + Langfristige Verbindlichkeiten + Kurzfristige Verbindlichkeiten

Bilanzgleichgewicht

Es gibt drei Arten des Bilanzgleichgewichts:

  1. Buchhalterisches Gleichgewicht: Wenn die Finanzierung der Investitionen rechtmäßig ist.
  2. Wirtschaftliches Gleichgewicht: Wenn das Unternehmen die gewünschte Rentabilität erreicht.
  3. Finanzielles Gleichgewicht: Wenn die finanzielle Struktur angemessen ist.

Finanzielle Situationen

  • Maximale Stabilität: Alle Investitionen sind durch Eigenkapital finanziert. (Seltene Situation)
  • Normale Situation: Das positive *Umlaufvermögen* ist größer als die kurzfristigen Verbindlichkeiten. Dies ist eine gute Situation für ein Unternehmen.
  • Finanzielle Instabilität (Ungleichgewicht): Das *Umlaufvermögen* ist negativ, d.h. die kurzfristigen Verbindlichkeiten übersteigen das Umlaufvermögen. Anhaltende finanzielle Instabilität kann zur *Zahlungsunfähigkeit* und zum *Insolvenzverfahren* führen.
  • Insolvenz: Wenn Verluste das Reinvermögen aufzehren und es negativ wird. Die Gesamtverbindlichkeiten übersteigen die Bilanzsumme.

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