Bilanzierung und Verteilung von Jahresergebnissen & Dividenden

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Anwendung und Verteilung der Jahresergebnisse

Bilanzierung der Jahresergebnisse (Konto 129)

Das Konto 129 (Ergebnisse des Jahres) wird im Eigenkapital wie folgt behandelt:

  • Eintragung: Bei Gewinnen (Soll-Gläubiger).
  • Abzeichnung: Bei Verlusten (Soll-Schuldner).

Weitere Konten im Zusammenhang mit der Ergebnisverwendung

Konto 120: Verbleibende Ergebnisse (Nicht zugeteilt)

Das verbleibende Ergebnis (Komponente + Eigenmittel) umfasst Gewinne, die keinem bestimmten Zweck zugeteilt oder angewendet wurden.

Konto 121: Verluste aus Vorjahren (Eigenmittel-Komponente)

Dieses Konto umfasst Verluste aus Vorjahren, deren Verwertung möglich ist durch:

  • Senkung der Kapitalkosten.
  • Reservierung/Anmeldung zukünftiger Gewinne.
  • Weitere Beiträge.

Konto 557: Aktive Dividende (Eigenmittel-Komponente)

Dieses Konto zeigt die Beträge, die aufgrund der Gewinne später verteilt werden.

Bedingungen für die Ausschüttung von Zwischendividenden

Die Verteilung von Zwischendividenden ist an zwei Bedingungen geknüpft:

  1. Ausreichende Liquidität.
  2. Die Dividende übersteigt nicht die Gewinne seit dem letzten Abschluss, abzüglich der Beträge, die gesetzlich oder satzungsgemäß zu reservieren waren, abzüglich der Verluste aus Vorjahren und abzüglich der geschätzten Steuern.

Konto 526: Dividendenfreie Aktiva/Passiva (Verbindlichkeiten)

Dieses Konto beziffert die Beträge, die die Gesellschaft den Aktionären aufgrund der vereinbarten Dividenden schuldet.

Überlegungen zur Verteilung der Gewinne

Folgende Punkte sind bei der Verteilung der Gewinne zu beachten:

  • Inhaber stimmrechtsloser Aktien: Sie sind berechtigt, eine jährliche Dividende in Höhe von maximal 5 % zu erhalten, entsprechend den Zusatzleistungen anderer Partner.
  • Führungskräfte: Sie können an den Gewinnen teilnehmen, sofern mindestens 4 % des Nettovermögens als Dividende anerkannt wurden.
  • Säumige Aktionäre: Sie sind während ihrer Säumigkeit nicht auf die Dividende berechtigt.
  • Gründer und Veranstalter: Sie können maximal 10 % des Reingewinns als Dividende erhalten, höchstens für 10 Jahre.
  • Eigene Aktien: Die Dividende, die auf eigene Aktien entfällt, wird im Verhältnis zum Rest der Aktien zugeteilt.
  • Beschränkungen: Die Dividendenausschüttung wird durch die Anwesenheit von F&E-Rücklagen und die verbindliche Zuteilung der gesetzlichen Rücklage beschränkt.
  • Zahlung: Dividenden werden auf den Betrag des Kapitals gezahlt.

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