Bildungspolitik in Spanien: Historische und Vergleichende Perspektiven
Eingeordnet in Sozialwissenschaften
Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 5,41 KB
Vergleichende Perspektive
Neben der historischen Perspektive, die eine fortlaufende Untersuchung der Bildungspolitik darstellt, ist auch eine vergleichende Analyse unerlässlich.
In unserer Zeit, in der reibungslose Beziehungen zwischen Regierungen immer wichtiger werden, sind Verweise auf andere Länder in den Bereichen Sozialpolitik, Programme, Investitionen und Politik immer häufiger. Insbesondere die Fortschritte beim Aufbau Europas und des Europäischen Hochschulraums mit dem Horizont 2010 stellen eine spannende Herausforderung dar.
Die Erfahrung der vergleichenden Erziehungswissenschaft zeigt, dass sie, wenn sie auf einer soliden Grundlage durchgeführt wird, äußerst nützlich ist. Sie ermöglicht ein besseres Verständnis des eigenen Bildungssystems und dient gleichzeitig als Ansporn und Anreiz, das System selbst zu verbessern. Es ist daher kein Zufall, dass die vergleichende Bildungsforschung (entsprechend den Empfehlungen der UNESCO) einen zunehmend wichtigen Platz in den Lehrplänen der meisten Länder einnimmt.
In unserem unmittelbaren Umfeld teilen die europäischen Länder trotz ihrer unterschiedlichen historischen Ursprünge und uneinheitlichen Entwicklung gemeinsame Themen, Trends und relativ häufige Probleme. In diesem Zusammenhang können wir sagen, dass Frankreich, Deutschland und England drei wichtige Modelle der Bildungspolitik darstellen, jeweils mit besonderen historischen Umständen und eigenen sozioökonomischen Merkmalen.
Sozialpolitik der Bildung in Spanien
Der Wert der vergleichenden und historischen Perspektive erschließt sich am besten aus der Sicht des eigenen Landes. Wie in allen sozialen und bildungspolitischen Bereichen ist auch die Situation in Spanien in einen spezifischen sozio-politischen und rechtlichen Rahmen eingebettet, dessen Merkmale eine klare Ausrichtung auf die Zukunft zeigen.
Historischer rechtlicher Prozess
Aus rechtlich-historischer Perspektive können wir mehrere bedeutende Meilensteine in der Bildungspolitik des modernen Spaniens unterscheiden:
- Die Phase des Liberalismus
- Die Zweite Republik
- Die Diktatur
- Das Allgemeine Gesetz der Bildung (1970)
- Die Verfassung von 1978
- Die Transition (Übergangsphase)
- Der Wechsel der Regierungen (Zentrum und Sozialisten)
Das Allgemeine Gesetz über die Bildung (1970) diente vor allem dazu, den Übergang von einer vorindustriellen ländlichen Gesellschaft zu fördern und die Demokratisierung der Bildung voranzutreiben. Es reformierte das bestehende Bildungssystem, das eindeutig klassenspezifisch war.
Das zentrale Merkmal der politischen Übergangsphase war das ständige Bemühen der politischen Parteien, einen Konsens über die Verfassung zu erreichen. Daraus ergab sich das allgemeine Phänomen der politischen Dezentralisierung, das auch die Bildung betraf. Die Verantwortung für die Bildung wurde, wie bei anderen sozialen Diensten, auf die autonomen Gemeinschaften übertragen, was deren Autorität und Autonomie stärkte.
Die nachfolgenden Bildungsgesetze – LOEC (1980), LRU (1983), LODE (1984/85), LOGSE (1990), LOPEGC (1985), LOU (2001), LOCE (2002) – zeigen, dass die politischen Parteien die Bemühungen um Konsens, die während der Übergangszeit vorherrschten, vergessen haben. Zum Beispiel musste die LOEC eine harte parlamentarische Debatte durchlaufen. Eine ähnliche Atmosphäre herrschte bei der LRU und der LODE.
Die unverzichtbaren Elemente – Bildungsqualität, Bildung für alle und ein Gleichgewicht zwischen Strukturierung und Vielfalt – müssen Vorrang vor politischen Machtwechseln haben.
Zukünftige Themen und Herausforderungen: Europäischer Hochschulraum
Einige wichtige Fragen für Bildungspolitiker sind: Bildung in den autonomen Gemeinschaften, die volle Konvergenz mit Europa, die Berücksichtigung unterschiedlicher Bedürfnisse, Ressourcen und Fortschritte bei der Demokratisierung der Bildung.
Im Hinblick auf die Autonomie stellen sich mehrere Fragen, die sich in einer zentralen Frage zusammenfassen lassen: Ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Zentralstaat und autonomen Gemeinschaften sowie zwischen den verschiedenen autonomen Gemeinschaften möglich? Die Frage ist nicht einfach, aber im Allgemeinen kann man sagen, dass die Übertragungen der Zuständigkeiten recht schnell und effizient erfolgt sind.
Ungeachtet dessen haben sich in den letzten Jahren neue Fragen ergeben: Erstens haben die sogenannten 'historischen' Gemeinschaften eine größere Unabhängigkeit gefordert, während die übrigen eine gemeinsame Vereinbarung untereinander anstreben. Auf der anderen Seite gibt es immer noch Fragen im Zusammenhang mit der 'dritten Dezentralisierung', die sich auf kleinere Verwaltungseinheiten (Gemeinden und Bezirke) bezieht. Letzteres ermöglicht dem Einzelnen eine direktere Beteiligung (Entscheidungsfindung, Durchführung bestimmter Maßnahmen).
Im Fall der Konvergenz mit Europa wird diese, auch wenn einige Bereiche noch zurückhaltend sind, zunehmend durch die Überzeugung der Öffentlichkeit vorangetrieben, dass das schulische Leben – ebenso wie das wirtschaftliche, politische und soziale Leben – nicht isoliert von den Entwicklungen in Europa betrachtet werden kann.