Buchhaltung für KMU: Jahresabschluss, Abgrenzungen & Rechnungslegungsplan

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Jahresabschluss: Anpassungsprozess & Jahresende

Die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens wird in Zyklen oder Zeiteinheiten unterteilt, die als Wirtschaftsperioden bezeichnet werden. Diese Zyklen können unterschiedliche Zeiträume umfassen, wobei Beginn und Ende variieren können. In der Regel wird jedoch ein Geschäftsjahr auf jährlicher Basis festgelegt, das mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, d.h., es beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

Am Ende eines jeden Geschäftsjahres muss das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit bilanzieren, um den genauen Gewinn oder Verlust sowie die finanzielle und ertragliche Lage zu ermitteln. Diese Daten dienen als Grundlage für die Analyse des Geschäfts und die Planung für das nächste Jahr.

Zur korrekten Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch die Buchhaltung benötigt das Unternehmen eine separate Buchführung, die bestimmte Posten für das jeweilige Geschäftsjahr erfasst.

A. Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten müssen alle wirtschaftlichen Kosten und Erträge, die das Geschäftsjahr betreffen, korrekt in der Buchhaltung erfasst werden. Dies beinhaltet auch die Korrektur von Buchungen, die zuvor möglicherweise unvollständig oder fehlerhaft vorgenommen wurden.

Es kann vorkommen, dass am Jahresende noch ausstehende Erträge oder Aufwendungen für erbrachte Leistungen vorliegen, deren Fälligkeit für die Zahlung oder den Erhalt noch nicht erreicht ist. Diese ausstehenden Posten werden als passive Rechnungsabgrenzungsposten (z.B. erhaltene Anzahlungen, noch nicht fällige Verbindlichkeiten) bezeichnet.

Ebenso ist es möglich, dass Kosten bereits bezahlt oder Einnahmen bereits vereinnahmt wurden, die ganz oder teilweise das folgende Geschäftsjahr betreffen. Diese werden als aktive Rechnungsabgrenzungsposten (z.B. vorausbezahlte Mieten, erhaltene Vorauszahlungen) bezeichnet.

Notwendigkeit der Abgrenzung

Das wirtschaftliche Ergebnis sollte alle Einnahmen und Kosten des Geschäftsjahres widerspiegeln, auch wenn die Zahlung oder der Erhalt noch nicht erfolgt ist. Es ist daher unerlässlich, die entsprechenden Buchungen für diese Verbindlichkeiten oder Forderungen vorzunehmen und in den Büchern zu speichern.

Korrektur von Vorauszahlungen und -einnahmen

Um Gewinn oder Verlust korrekt zu berechnen, muss auch geprüft werden, ob Kosten im Voraus bezahlt oder Einnahmen für das folgende Geschäftsjahr bereits vereinnahmt wurden. Hierfür sind Korrekturbuchungen in der Bilanzierung erforderlich, um sicherzustellen, dass nur die Beträge dem laufenden Jahr zugeordnet werden, die auch tatsächlich in dieses Jahr gehören.

Der Allgemeine Rechnungslegungsplan für KMU

Zur Erleichterung der Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wurde der Allgemeine Rechnungslegungsplan (ARP) aktualisiert. Diese Aktualisierung beinhaltet die Streichung einiger seltener genutzter Konten und die Vereinfachung der Begründung für die Vorlage bestimmter Dokumente.

Die Anwendung dieses Plans ist für Unternehmen freiwillig. Sie können wählen, ob sie den allgemeinen Rechnungslegungsplan oder den speziellen Plan für kleine und mittlere Unternehmen nutzen möchten.

Struktur und Unterschiede zum Allgemeinen Rechnungslegungsplan

Der Allgemeine Rechnungslegungsplan für KMU hat die gleiche Grundstruktur wie der allgemeine Rechnungslegungsplan und ist ebenfalls in fünf Teile gegliedert. Die ersten drei Teile sind (wie beim allgemeinen Plan) für Unternehmen verpflichtend. Die wichtigsten Unterschiede zum allgemeinen Rechnungslegungsplan sind:

  • Teil 1: Konzeptioneller Rahmen der Rechnungslegung

    Dieser Teil ist in beiden Werken nahezu identisch.

  • Teil 2: Regeln der Registrierung und Bewertung

    Einige Standards für bestimmte Vorgänge, die bei KMU selten vorkommen, wurden hier gestrichen.

  • Teil 3: Jahresrechnung

    Es wird ein einziges, abgekürztes Modell für den Jahresabschluss präsentiert, das auch andere allgemeine Modelle umfasst.

  • Teil 4: Kontenplan und Teil 5: Definitionen und Verbuchungsregeln

    Diese Teile beziehen sich nur auf die ersten sieben Gruppen des allgemeinen Kontenplans, nicht auf die Gruppen 8 und 9.

Anwendungsbereich: Welche Unternehmen können den KMU-Plan nutzen?

Der Allgemeine Rechnungslegungsplan für kleine und mittlere Unternehmen kann von allen Unternehmen angewendet werden, unabhängig von ihrer Rechtsform, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Die Bilanzsumme überschreitet nicht 2.850.000 €.
  • Der Nettobetrag des Jahresumsatzes überschreitet nicht 5.700.000 €.
  • Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr überschreitet nicht 50.

Für neue Unternehmen, die ihre Tätigkeit aufnehmen, ist die Voraussetzung für die Anwendung dieses Plans, dass sie am Ende des ersten Geschäftsjahres mindestens zwei der oben genannten Bedingungen erfüllen können.

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