Die Bürgerliche Gewalt: Aufgaben und Organe in der Verfassung
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Die Bürgerliche Gewalt: Definition und Organe (Art. 273 CRBV)
Ausübung der Bürgerlichen Gewalt
Die Bürgerliche Gewalt wird vom Rat für Republikanische Moral ausgeübt. Dieser Rat setzt sich aus dem Bürgerbeauftragten (Ombudsmann), dem Generalstaatsanwalt der Republik und dem Präsidenten des Rechnungshofes der Republik zusammen.
Eines dieser Organe wird vom Rat für Republikanische Moral für eine Amtszeit von einem Jahr zum Vorsitzenden ernannt und kann wiedergewählt werden.
Unabhängigkeit und Autonomie der Bürgerlichen Gewalt
Die Bürgerliche Gewalt ist unabhängig, und ihre Organe genießen funktionelle, finanzielle und administrative Autonomie. Zu diesem Zweck wird ihnen im Rahmen der allgemeinen staatlichen Mittel jährlich ein variabler Betrag zugewiesen. Ihre Organisation und Arbeitsweise werden gesetzlich festgelegt.
Aufgaben der Organe der Bürgerlichen Gewalt
Aufgaben des Generalstaatsanwalts der Republik
- 1. Sicherstellung der Rechte: Gewährleistung der Einhaltung verfassungsmäßiger Rechte und Garantien in Gerichtsverfahren sowie von Verträgen, internationalen Abkommen und Vereinbarungen, die von der Republik unterzeichnet wurden.
- 2. Zügige Rechtspflege: Gewährleistung einer zügigen Rechtspflege, eines fairen Prozesses und eines gerechten Verfahrens.
- 3. Strafrechtliche Ermittlungen: Anordnung und Leitung strafrechtlicher Ermittlungen bei der Begehung von Straftaten, um alle Umstände zu klären, die den Schweregrad und die Verantwortung der Täter, Teilnehmer sowie die aktiven und passiven Objekte der Straftat beeinflussen können.
- 4. Strafverfolgung im Namen des Staates: Ausübung der Strafverfolgung im Namen des Staates in Fällen, in denen die Strafverfolgung von Amts wegen erfolgt, es sei denn, das Gesetz sieht etwas anderes vor.
Aufgaben des Bürgerbeauftragten (Ombudsmann)
- 1. Schutz der Menschenrechte: Sicherstellung und Gewährleistung der vollen Achtung der in der Verfassung sowie in den von der Republik ratifizierten internationalen Verträgen und Abkommen über Menschenrechte verankerten Menschenrechte, indem Beschwerden von Amts wegen oder auf Antrag geprüft werden.
- 2. Überwachung öffentlicher Dienste: Überwachung des reibungslosen Funktionierens öffentlicher Dienste durch Unterstützung und Schutz der legitimen Rechte und Interessen der Allgemeinheit oder kollektiver Interessen von Einzelpersonen vor Willkür, Machtmissbrauch und Fehlern bei deren Bereitstellung. Gegebenenfalls sind Maßnahmen zu ergreifen, um den Staat zur Beseitigung von Schäden zu verpflichten, die den Menschen durch den Betrieb öffentlicher Dienste entstehen.
- 3. Einleitung rechtlicher Schritte: Einleitung von Verfassungsbeschwerden, Amparo-Verfahren, Habeas-Corpus- und Habeas-Data-Klagen sowie anderer erforderlicher Maßnahmen oder Rechtsmittel zur Erfüllung der in den vorstehenden Absätzen beschriebenen Aufgaben, gegebenenfalls im Einklang mit dem Gesetz.
- 4. Aufforderung zur Strafverfolgung: Aufforderung an die Staatsanwaltschaft oder das Büro des Generalstaatsanwalts, rechtliche Schritte oder Rechtsmittel gegen öffentliche Beamte einzuleiten, die für die Verletzung oder Beeinträchtigung von Menschenrechten verantwortlich sind.
Aufgaben des Präsidenten des Rechnungshofes der Republik
- 1. Kontrolle öffentlicher Finanzen: Ausübung der Kontrolle, Überwachung und Prüfung von Einnahmen, Ausgaben und öffentlichen Gütern sowie der damit verbundenen Transaktionen, unbeschadet der Befugnisse, die im Falle von Bundesstaaten und Gemeinden anderen Stellen zugewiesen werden, im Einklang mit dem Gesetz.
- 2. Kontrolle der Staatsverschuldung: Kontrolle der öffentlichen Verschuldung, unbeschadet der Befugnisse, die im Falle von Bundesstaaten und Gemeinden anderen Stellen zugewiesen werden, im Einklang mit dem Gesetz.
- 3. Inspektion und Sanktionierung: Inspektion und Kontrolle von Stellen, Organisationen und juristischen Personen des öffentlichen Sektors, die ihrer Kontrolle unterliegen. Anordnung der Einleitung von Ermittlungen bei Unregelmäßigkeiten zum Nachteil des öffentlichen Eigentums und Verhängung von Wiedergutmachungs- und Verwaltungssanktionen, die gemäß dem Gesetz anzuwenden sind.
- 4. Meldung von Straftaten: Aufforderung an die Staatsanwaltschaft, rechtliche Schritte wegen Vergehen und Verbrechen gegen das öffentliche Eigentum einzuleiten, die ihr bei der Ausübung ihrer Befugnisse bekannt werden.