Definitionen und Klassifizierungen von Fahrzeugarten
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Übersicht und Definitionen verschiedener Fahrzeugarten
Fahrzeug: Eine geeignete Vorrichtung für das Fahren auf Straßen oder Grundstücken.
- Tierbespanntes Fahrzeug (Animal-Fahrzeug): Ein Fahrzeug, das von Tieren gezogen wird.
- Fahrrad (Radsport): Ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das durch die Muskelkraft des Insassen mittels Pedalen oder Kurbeln angetrieben wird. Dazu gehören auch Fahrräder mit oder ohne Pedalunterstützung durch Motoren unter 0,5 kW Leistung und einer Geschwindigkeit bis zu 25 km/h.
- Kraftfahrzeug (Kfz): Ein Fahrzeug, das mit einem Antriebssystem ausgestattet ist. Ausgeschlossen sind Motorräder, Straßenbahnen und Fahrzeuge für Menschen mit Behinderungen.
- Moped / Roller (Scooter): Ein Fahrzeug mit zwei, drei oder vier Rädern, ausgerüstet mit einem Hubraum von höchstens 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
- Straßenbahn (Tram): Fahrzeuge, die auf Schienen fahren, welche in den Weg integriert sind.
- Kraftwagen (Automotive): Ein Kraftfahrzeug, das in der Regel für die Beförderung von Personen, Sachen oder beidem gleichzeitig oder zum Schleppen anderer Fahrzeuge dient.
- Motorrad: Ein Kraftwagen, definiert als Zweirad ohne Beiwagen oder als Dreirad mit Beiwagen, mit einem Motor über 50 ccm und einer Geschwindigkeit über 45 km/h.
- Personenkraftwagen (Tourismus): Ein für den Personentransport ausgelegtes Auto mit mindestens vier Rädern und maximal acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz.
- Bus / Omnibus: Ein Auto mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich des Fahrers, das für den Transport von Menschen und Gepäck ausgelegt ist. Dies umfasst Oberleitungsbusse (Trolleybusse), Gelenkbusse und Doppeldecker.
- Lastkraftwagen (Truck): Ein Auto mit vier oder mehr Rädern, konstruiert und gebaut für die Beförderung von Waren, bei dem die Fahrerkabine nicht in den restlichen Aufbau integriert ist und das maximal neun Sitzplätze inklusive Fahrer bietet.
- Lieferwagen (Van) oder LKW: Ein Auto mit vier oder mehr Rädern, konstruiert und gebaut für die Beförderung von Waren, bei dem die Fahrerkabine in den restlichen Aufbau integriert ist und das maximal neun Sitzplätze inklusive Fahrer bietet.
- Zugmaschine (Traktor): Ein Auto, das speziell für den Anhängerbetrieb entwickelt und gebaut wurde.
- Anhänger (Trailer): Ein nicht selbstfahrendes Fahrzeug, das dafür ausgelegt ist, von einem Motorfahrzeug gezogen zu werden.
- Sattelanhänger (Auflieger): Ein nicht selbstfahrendes Fahrzeug, das so konstruiert ist, dass es auf einem Kraftfahrzeug aufliegt und einen Teil seines Gewichts darauf überträgt.
- Wohnwagen: Ein Anhänger, der für die Nutzung als mobile Unterkunft konzipiert und ausgerüstet ist, wobei die Nutzung als Wohnraum erfolgt, wenn das Fahrzeug geparkt ist.
- Sattelkraftfahrzeug (Zugmaschine mit Auflieger): Ein Auto, bestehend aus einem Kraftfahrzeug und einem Sattelanhänger.
- Lastzug (Road Train): Ein Auto, bestehend aus einem Kraftfahrzeug mit einem angekoppelten Anhänger.
- Spezialfahrzeug: Ein angetriebenes oder gezogenes Fahrzeug, das für spezielle betriebliche Leistungen gebaut wurde und aufgrund seiner Art bestimmte technische Vorschriften erfüllen muss, die in der Generalversammlung vorgeschrieben sind.
- Landwirtschaftliche Zugmaschine (Traktor): Ein Spezialfahrzeug mit Eigenantrieb und zwei oder mehr Achsen zum Ziehen, Tragen oder Schieben von Werkzeugen, landwirtschaftlichen Maschinen oder Anhängern.
- Arbeitsmaschine (Traktor Arbeit): Ein selbstfahrendes Fahrzeug mit zwei oder mehr Achsen zum Ziehen oder Schieben von Werkzeugen, Maschinen und Baufahrzeugen.