Definitionen des Staates: Ein Überblick
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Teleologische Definitionen
Der Staat ist durch das Ziel, das er verfolgt, und die Werte, die er vertritt, gekennzeichnet. In der klassischen Tradition wird der Staat durch die Idee des Gemeinwohls bestimmt und gerechtfertigt. Nachfolgend zwei Definitionen von verschiedenen Autoren, in denen diese teleologische Sichtweise deutlich wird:
- Hauriou: Der Staat ist das „Schema der Zentralisierung, das von einer Nation mit einem rechtlichen und politischen Willen durch die Wirkung einer politischen Macht und die Idee der res publica als eine Reihe von Mitteln, die dem Gemeinwohl dienen, angenommen wird“.
- Lucas Verdú: „Eine rechtlich organisierte territoriale Gesellschaft mit souveräner Macht, die das Gemeinwohl verfolgt.“
Soziologische Definitionen
Hier ist der grundlegende Bezugspunkt nicht der Zweck, sondern das Phänomen der Macht selbst. Im Wesentlichen ist der Staat eine Herrschaftsstruktur, die aus bestimmten Gründen stets den Gehorsam der Bürger erlangt. Es wird beschrieben, was der Staat ist, nicht, was er sein sollte. Hierzu zwei Beispiele:
- Heller: „Eine Herrschaftsstruktur, die sich durch gemeinsames, repräsentatives Handeln ständig erneuert und letztlich die gesellschaftlichen Ereignisse in einem bestimmten Gebiet ordnet.“
- Max Weber: „Der moderne Staat ist ein Herrschaftsverband mit institutionellem Charakter, der innerhalb eines bestimmten Gebietes das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit als Mittel der Herrschaft für sich (mit Erfolg) beansprucht und zu diesem Zweck die sachlichen Betriebsmittel in der Hand seiner Leiter vereinigt hat, nachdem er die eigenständigen Ständefunktionäre, die früher darüber verfügten, enteignet und sich selbst an deren oberste Spitze gesetzt hat.“
Rechtliche Definitionen
Diese Definitionen fallen in den Bereich der rechtlich-formalen Strukturen und analysieren die politische Realität im „streng“ rechtlichen Sinne. Die prominenteste Figur dieser formalistischen Tendenz ist Kelsen. Für ihn ist der Staat nichts anderes als die gesamte Rechtsordnung – ein Normensystem, das auf einer hypothetischen Grundnorm basiert. Es findet eine Identifikation zwischen Staat und Recht statt. Der Staat löst sich in der Gesamtheit der gültigen und wirksamen Regeln auf. Dementsprechend sind die Bürger Rechtssubjekte, auf denen die Herrschaft ruht und die den räumlichen Geltungsbereich der Rechtsgrundlage bilden.
Versuch einer Synthese und Definition
Es müssen alle Aspekte integriert werden: der deskriptive, der teleologische und der juristische. Aus deskriptiver Sicht ist der Staat eine neue Art von Organisationsmacht, bei der die Souveränität über ein Territorium als höchste und unabhängige Macht definiert und die Gerichtsbarkeit endgültig geregelt ist. Aus rechtlicher und teleologischer Sicht verfolgt der Staat einen Zweck und verwirklicht diesen durch das Recht.
Zusammenfassend lässt sich folgende Definition festhalten: Der Staat ist „eine Gesamtheit politischer, rechtlicher und administrativer Institutionen mit Zuständigkeit für die gesamte Bevölkerung eines durch Grenzen begrenzten Gebietes“.
(aus: Wörterbuch der Geschichte, Verlag Anaya, Madrid 1966)