Delegation und Ersetzung in der öffentlichen Verwaltung
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Übertragung von Befugnissen
Die Zuständigkeit wird vom Inhaber ausgeübt. Es gibt jedoch Fälle, in denen die Ausübung im Wettbewerb mit dem Organ oder einer anderen Person als dem Inhaber liegt.
Inszeniertes Management
Die Ausführung beinhaltet körperliche Aktivitäten in verschiedenen Organsystemen, die von der Organisation selbst oder einer anderen Stelle (Art. 15 Gesetz 30/92) profitieren. Es geht um die Übertragung des Eigentums des Wettbewerbs oder wesentlicher Elemente der Übung. Das encomendante Organ trifft weiterhin Entscheidungen über die Art oder die Unterstützung der Tätigkeit.
Die Verwaltung zwischen Behörden oder Körperschaften des öffentlichen Rechts innerhalb derselben Verwaltung sollte im Rahmen der durch ihre eigenen Regeln aufgestellt formalisiert werden, und in Ermangelung eines solchen, durch ausdrückliche Zustimmung der beteiligten Einrichtungen und Organisationen. In jedem Fall muss die Ausbildung Teil der Aufgabe des Managements sein, und die Auflösung muss zur Wirksamkeit im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Jeder kann die Admon-Anforderungen für die Gültigkeit solcher Vereinbarungen einsehen, die zumindest die Erwähnung der betreffenden Tätigkeiten, den Begriff der Wirkung und die Art und den Umfang der Encomienda enthalten.
Wenn die Encomienda zwischen verschiedenen Verwaltungsorganen und -einrichtungen erfolgt, ist sie durch die Unterzeichnung der entsprechenden Vereinbarung zwischen ihnen zu formalisieren, außer im Falle der ordentlichen Verwaltung der Dienste der Autonomen Gemeinschaften durch die Provinzräte oder Inselräte, die durch das örtliche Gesetz geregelt sind.
Das Regime der Fächer kann keinen privaten Charakter haben. Soweit angebracht, gelten die einschlägigen Rechtsvorschriften des Staates. Aktivitäten können jedoch an Personen oder Einrichtungen dieser Art gemäß den geltenden Rechtsvorschriften vergeben werden und unterliegen dem Verwaltungsrecht.
Übertragung der Zeichnungsberechtigung
Die Inhaber der Verwaltungsorgane können die Unterschrift ihrer Beschlüsse und Handlungen an die Inhaber der Organe innerhalb ihrer Zuständigkeit delegieren (Art. 13). Der Wettbewerb selbst kann jedoch nicht delegiert werden, sondern nur die Materialität der Unterschrift.
Die Delegation ändert nichts an der Zuständigkeit des Bevollmächtigten und ihre Gültigkeit hängt nicht von ihrer Veröffentlichung ab. Eine informelle Mitteilung genügt. Die Herkunft der Behörde in den delegierten Beschlüssen und Handlungen muss festgehalten werden. Die Delegation darf nicht für Sanktionen verwendet werden.
Ersetzung
Ein wichtiger technischer Aspekt, da Risiken für die Inhaber der Organe bestehen, die den Betrieb der öffentlichen Dienste nicht beeinträchtigen dürfen. Gemäß Artikel 17 des TC können die Inhaber der Verwaltungsorgane in Fällen von Vakanz, Abwesenheit oder Krankheit vorübergehend ersetzt werden. Die zuständige Stelle ernennt einen Stellvertreter. Wenn kein Stellvertreter ernannt werden kann, wird der Wettbewerb von der Verwaltungsstelle benannt, der sie untersteht.
Beispiel: Gemäß Art. 13 des LG wird in Fällen von Vakanz, Abwesenheit oder Krankheit die Aufgaben des Präsidenten vom stellvertretenden Prior oder in Ermangelung dessen vom Minister übernommen.