Demokratische Staaten: Prinzipien, Gewaltenteilung und das System Spaniens

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Grundlagen und Typen demokratischer Staaten

Prinzipien demokratischer Staaten

Demokratische Staaten entstanden ab dem siebzehnten Jahrhundert. Sie basieren auf zwei grundlegenden Prinzipien:

  1. Die politische Macht gehört dem Volk und nicht einer bestimmten Person oder Gruppe von Menschen. Da es den Bürgern unmöglich ist, alle öffentlichen Aufgaben selbst wahrzunehmen, wählen sie Vertreter (Abgeordnete).
  2. Alle Bürger unterliegen ausnahmslos einem Grundgesetz oder einer Verfassung, welche die Rechte der Bürger umfasst und die politische Organisation regelt.

Gewaltenteilung in modernen Demokratien

Moderne Demokratien basieren auf der Teilung der Gewalten:

  • Legislative Gewalt: Ist diejenige, die Gesetze macht. Sie wird der gesetzgebenden Kammer übertragen.
  • Exekutive Gewalt: Wird von der Regierung ausgeübt, um die Gesetze anzuwenden.
  • Judikative Gewalt: Ist diejenige, die von Richtern ausgeübt wird, um Konflikte in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu lösen.

Die Rolle der Bürger

Die Bürger spielen eine zentrale Rolle in der Demokratie:

  • Sie wählen ihre Vertreter und jene an der Macht für einen bestimmten Zeitraum.
  • Alle Bürger haben das Recht zu wählen (allgemeines Wahlrecht).
  • Sie dürfen frei politische Parteien gründen, d. h. Vereinigungen von Bürgern, die regieren wollen.

Typen demokratischer Systeme

  • Präsidialdemokratie: Erfordert einen Präsidenten, der sowohl Staatsoberhaupt als auch Regierungschef ist. Er wird in einer Präsidentschaftswahl gewählt, übt die Exekutivgewalt aus und trifft politische Entscheidungen.
  • Parlamentarische Demokratie: Die Exekutivgewalt wird von einer Regierung ausgeübt, die aus Ministern besteht und von einem Regierungschef geleitet wird.
  • Republik: Das Staatsoberhaupt wird von den Bürgern gewählt.
  • Monarchie: Das Amt des Staatsoberhauptes ist erblich.

Das politische System Spaniens

Die spanische Verfassung und Staatsform

Das politische System Spaniens wird durch die spanische Verfassung geregelt, ein Grundgesetz, das vom Volk durch ein Referendum am 6. Dezember 1978 angenommen wurde.

Spanien ist ein demokratischer Staat, dessen Grundpfeiler die nationale Souveränität und das allgemeine Wahlrecht sind. Die Staatsform Spaniens ist die parlamentarische Monarchie: Der König ist das Oberhaupt des Staates, Symbol seiner Einheit und maximale Vertretung. Das Regierungssystem basiert auf der Teilung der Gewalten.

Die Cortes Generales (Parlament)

Die Cortes Generales sind die gesetzgebenden Kammern Spaniens und sind in zwei Teile geteilt:

Der Kongress der Abgeordneten

Wird durch die Abgeordneten gebildet, deren Aufgabe es ist, Gesetze und die Staatshaushalte zu verabschieden.

Der Senat

Ist die Kammer der territorialen Repräsentation; er schlägt Gesetzesentwürfe vor, überprüft und stimmt über sie ab.

Regierung und Justiz

Die Regierung (Exekutive): Die Regierung übt die Exekutivgewalt aus und besteht aus ihrem Vorsitzenden und den Ministern. Sie wendet Gesetze an und leitet die Innen- und Außenpolitik.

Die Justiz (Gerichtswesen): Die Gerichte bestehen aus Richtern und Magistraten und üben die richterliche Gewalt aus.

Grundrechte und Freiheiten

Die spanische Verfassung enthält auch die Rechte und Freiheiten der Bürger. Diese können persönlicher, politischer, ziviler oder sozioökonomischer Natur sein.

Organisation der Autonomen Gemeinschaften

Die siebzehn Autonomen Gemeinschaften in Spanien verfügen über Autonomiestatute, die ihre Institutionen sowie ihre politische und administrative Organisation regeln.

Territoriale Kompetenzverteilung

Die Kompetenzen können auf zwei Arten übernommen werden:

  • Die in Artikel 148 der Verfassung festgelegten Kompetenzen.
  • Kompetenzen, die der Staat gewährt oder überträgt.

Finanzierung der Autonomen Gemeinschaften

Es gibt zwei Arten der Finanzierung:

  • Gesetzliche Regelung: Betrifft das Baskenland und Navarra.
  • Gemeinsame Regelung: Gilt für die anderen Gemeinschaften.

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