Demokratische Wahlsysteme und spanische Wahlgeschichte

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Grundlagen demokratischer Wahlsysteme

Es gibt einige grundlegende Annahmen, ohne die man nicht von einem demokratischen Wahlsystem sprechen kann. Diese Annahmen wurden unter anderem von Douglas W. Rae dargelegt:

  • Jedes Wahlsystem muss unparteilich sein, und die staatlichen Behörden müssen eine neutrale Haltung einnehmen.
  • Die historische Angemessenheit: Jedes Land organisiert sein eigenes Wahlsystem, sofern es demokratisch ist.
  • Vermeidung übermäßiger Fragmentierung.
  • Lebensfähigkeit kleiner Parteien.
  • Vermeidung zu großer Wahlkreise.

Das Mehrheitswahlsystem

Hier gilt: Je mehr Stimmen man gewinnt, desto besser. Es ist das älteste und derzeit am weitesten verbreitete System.

  • Vorteile: Es ist sehr einfach, und der erfolgreiche Kandidat wird direkt gewählt. Der Bürger kennt seine Vertreter besser, da die Wahlbezirke meist sehr klein sind.
  • Nachteile: Es gilt als weniger fair, da die gewinnende Partei oft alle Sitze eines Bezirks erhält.

Das Verhältniswahlsystem (Proportional-System)

Die Sitzverteilung erfolgt proportional zu den erhaltenen Stimmen. Ein Kritikpunkt sind oft die geschlossenen Listen, was als Nachteil gegenüber dem Mehrheitswahlsystem gesehen wird.

  • Vorteile: Es ermöglicht die Repräsentation aller politischen Kräfte, die eine vorgegebene Mindesthürde (z. B. 3 % oder 5 %) erreichen.
  • Nachteile: Die Wahlkreise sind oft groß, wodurch die Wähler ihre Vertreter weniger gut kennen. Bei geschlossenen Listen sind den Bürgern meist nur die Spitzenkandidaten bekannt.

Gemischte Wahlsysteme

Einige Länder nutzen ein gemischtes System, und fortschrittliche Staaten untersuchen die Schaffung von Wahlsystemen, welche die Vorteile beider Modelle kombinieren.

Meilensteine der spanischen Wahlgeschichte

Wichtige Meilensteine der spanischen Wahlgeschichte sind:

  • 1810: Erste Regelungen für die Wahlen zu den Cortes von Cádiz.
  • 1837: Erweiterung des Wahlrechts (Altersgrenze von 25 auf 21 Jahre).
  • 1878: Cánovas del Castillo akzeptiert das allgemeine Wahlrecht in der Verfassung von 1878.
  • 1890: Einführung des allgemeinen Wahlrechts für Männer unter Sagasta.
  • 1933: Einführung des allgemeinen Wahlrechts für Frauen.
  • 1977: Gesetz zur politischen Reform; nach der Franco-Diktatur gewinnt die UCD die ersten freien Wahlen.

Rechtliche Grundlagen in Spanien

Die rechtlichen Grundlagen des spanischen Wahlsystems sind zum einen Verfassungsbestimmungen, welche die Souveränität des spanischen Volkes konfigurieren (Artikel 1.1, 1.2, 13.2 und 23 der Verfassung), und zum anderen das Organische Gesetz 5/1985 vom 19. Juni über das allgemeine Wahlsystem (LOREG).

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