Detaillierte Stadtplanung: Konzepte, Standards und Planarten
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Einführung
Diese Pläne entwickeln Richtlinien und Bestimmungen für Bereiche, die den Kriterien des Generalplans (PG) unterliegen.
- Teilbebauungspläne (PP) für Baugrundstücke und Sektoren
- Interne Reformpläne (PRI) für städtische Gebiete und Sektoren
Teilbebauungspläne (PP)
Funktion und Konzept
- Instrument zur detaillierten Raumordnung und Entwicklung eines Gebiets, das auf dem Generalplan (PG) aufbaut.
- Sie können nur genehmigt werden, wenn ein bestehender Generalplan (PG) vorliegt. Eine Planung ohne Bezug zum Ursprungsplan ist nicht zulässig.
- Teilbebauungspläne (PP) können Änderungen am Generalplan (PG) vornehmen, sofern diese die Umweltqualität, die Nutzungsmöglichkeiten zukünftiger städtischer Räume und die Dienstleistungskapazitäten öffentlicher Einrichtungen verbessern. Änderungen am PG müssen im DEUT (Dokument zur Umweltprüfung) begründet werden.
Anwendungsbereich
Mindestfläche eines Sektors.
Festsetzungen
- Detaillierte Planung.
- Als Ausgangspunkt für den Teilbebauungsplan (PP) dient die Analyse der strukturellen Organisation des Sektors, wie sie im Generalplan (PG) in Form von Fachplanungen zusammengefasst ist.
- Der Generalplan (PG) übernimmt jene Bestimmungen, die unsere Möglichkeiten beeinflussen und die Umwelt berücksichtigen.
Mindeststandards für städtische Qualität
Planungsstandards sind verbindliche Parameter, deren Ziel es ist, ein angemessenes Niveau an Lebensqualität für die zukünftigen Bewohner der vom Plan erfassten Gebiete zu gewährleisten. Dabei müssen Grundflächenverhältnisse und Fundamente festgelegt werden.
Klassifikation
- Baustandards: Dienen der Festlegung der maximal bebaubaren privaten und öffentlichen Flächen in einem Gebiet, die ein Höchstmaß nicht überschreiten dürfen.
Begrenzung für Wohngebäude: IEB < 1 m²/m².
Die Anzahl der Wohneinheiten wird mit einer Rate von 1 pro 100 m² geplanter Wohnfläche berechnet, wobei 2,1 Personen pro Wohnung angenommen werden.
- Standards für öffentliche Einrichtungen (Dotacionales): Dienen der Sicherung der Qualität, Leistungsfähigkeit und Funktionalität öffentlicher Einrichtungen durch Festlegung von Mindestwerten.
Sie sollen die Bereitstellung von Flächen für öffentliche Dienste und Einrichtungen gewährleisten, wie z.B. Infrastruktur und Straßen, Plätze und Freiflächen, Parks und Gärten sowie Anlagen, unabhängig von ihrem spezifischen Zweck.
Maßnahmen für Wohnnutzung
- Die öffentliche Rotationsreserve, mit Ausnahme der Straßenflächen, muss (ZV + EQ) > 35% der ER betragen, mit einem Minimum von 15% ZV und 10% EQ.
- 1 Parkplatz pro 100 m² Wohnfläche außerhalb des eigenen Grundstücks und 0,5 Stellplätze für die öffentliche Nutzung auf der Straße.
- Die private, nicht bebaubare Fläche für öffentliche Zwecke wird nach den Standards für öffentliche Einrichtungen berechnet.
- Obwohl in Wohngebieten eine dominante Nutzung vorliegt, werden nur die tertiären Auswirkungen von Grünflächen berücksichtigt. Dies beinhaltet eine Erhöhung der Landreserve für Wohnnutzung um 5% Grünflächen auf Parzellen mit ausschließlicher Nutzung und 3% Grünfläche pro Meter tertiärer Nutzung.
Maßnahmen für tertiäre Nutzung
- Eine dominante tertiäre Nutzung liegt vor, wenn mehr als die Hälfte der bebaubaren Dachfläche für diese Nutzung vorgesehen ist. Sie kann durch andere Wohn- oder industrielle Zwecke ergänzt werden.
- ZV > 10%
- 1 Parkplatz pro 100 m²
- Hauseigener Parkplatz
Dominante industrielle Nutzung
- Liegt vor, wenn mehr als 50% der maximal bebaubaren Fläche für diese Nutzung vorgesehen ist. Sie kann durch andere, nicht-industrielle Nutzungen ergänzt werden.
- Grünflächen (ZV) > 10%.
- Öffentliche Parkplätze: 1 Stellplatz pro 200 m² Gebäudefläche. Für Industriefahrzeuge und LKW: 1 Stellplatz pro 1500 m².
- Private Parkplätze: 1 Stellplatz pro 100 m².
Dokumentation
- Dokumente zu Effizienzstandards (INS):
- Informationsbericht
- Informationspläne
- Erläuterungsbericht
- Wirksame Verordnungen und Dokumente:
- Städtebauverordnungen
- Managementpläne
- Katalog der Güter und Schutzgebiete
Interne Reformpläne (PRI)
Funktion und Konzept
Sie ermöglichen eine detaillierte Planung in Gebieten, in denen der Generalplan (PG) noch keine spezifischen Festsetzungen getroffen hat. Die betroffenen Sektoren sind definiert und umfassen:
- Brachflächen, deren Abmessungen für eine sinnvolle Entwicklung nicht ausreichen.
- Umnutzung von konsolidierten oder teilkonsolidierten Bereichen.
- Umbau, Renovierung oder Sanierung von konsolidierten oder teilkonsolidierten Wohngebieten.
Anwendungsbereich
Sektorale Vereinbarungen müssen gemäß ROGTV abgegrenzt und festgelegt werden.
- Die Grenzen können durch Elemente des sekundären Netzes gebildet werden, wie z.B. Straßen, Parks, Plätze usw.
- Teilkonsolidierte Gebiete – Teil eines freien Blocks/Gebiets.
- Der PRI-Vorschlag sollte einen gesamten Sektor und dessen unmittelbare Umgebung (Umkreis von mindestens 2 Blöcken) umfassen.
Bestimmungen
- Die Bestimmungen entsprechen denen der detaillierten Planung, wobei berücksichtigt wird, dass die Verwaltung einen Einfluss auf konsolidierte Gebiete haben kann.
- Differenzierung der Flächen, die dem Regime isolierter Maßnahmen unterliegen.
- Unterliegt den Grenzen der Planbarkeit bestimmter LUV (Landnutzungs- und Verkehrsplanung), insbesondere jenen, die aus den einschlägigen sektoralen Vorschriften abgeleitet sind.
- Erfüllung der Mindeststandards für öffentliche Flächen (Dotacional) weltweit, mit der Möglichkeit, die konkrete Nutzung und Bewertung je nach den Bedürfnissen der Region und den geografischen Verhältnissen zu wählen.
- In Sektoren mit historischem Kern kann bei Bedarf die öffentliche Dotationsfläche reduziert werden, um die historische Bausubstanz der Stadt zu erhalten.
Dokumentation
Die PRI-Dokumentation umfasst:
- Studien über die Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung, einschließlich einer Studie über die Auswirkungen des Plans auf bestehende Wohngebäude.
- Detailliertes Regulierungssystem für bestehende Gebäude, das angibt, welche Gebäude innerhalb des Geltungsbereichs berücksichtigt werden.
- Grafische Dokumentation.
- Katalog der Güter und Schutzgebiete.