Der Deutsche Bund und der Liberalismus nach dem Wiener Kongress

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Gründung des Deutschen Bundes 1815

Das Prinzip vom Gleichgewicht der Mächte schloss von vornherein einen einheitlichen deutschen Nationalstaat aus. Der Wiener Kongress einigte sich auf die Konstruktion eines lockeren Staatenbundes. Dieser Deutsche Bund bestand aus insgesamt 35 souveränen Fürstentümern und vier freien Städten. Darunter befanden sich Kleinstfürstentümer wie Schaumburg-Lippe und europäische Großmächte wie Preußen und Österreich. Die beiden letztgenannten Königreiche gehörten allerdings nur mit Teilen ihres Staatsgebietes dem Bund an, beträchtliche Teile lagen außerhalb.

Zum Deutschen Bund gehörten auch ausländische Herrscher als Mitglieder für ihre deutschen Besitzungen:

  • der König von England (für Hannover)
  • der König von Dänemark (für Holstein und Lauenburg)
  • der König der Niederlande (für Luxemburg und Limburg)

Eine gesamtdeutsche Bundesregierung gab es nicht. Die einzige gesamtdeutsche Einrichtung war die Bundesversammlung in Frankfurt, die aber keine nennenswerten Befugnisse besaß. Hier trafen sich keine Abgeordneten der Bundesländer, sondern Gesandte, die sich als Außenminister ihrer Staaten verstanden und auf die Souveränität ihres jeweiligen Staates achteten.

Die Grundideen des Liberalismus

Der Begriff Liberalismus stammt aus der lateinischen Sprache: liber = „frei“. Er bezeichnet eine weltanschauliche Richtung, die die persönliche Freiheit eines jeden Menschen betont. Jeder soll sich ungehindert entfalten können. Liberale Bürger fordern vom Staat Schutz (z. B. des Lebens und des Eigentums) und eine Justiz, die Gleichheit vor dem Gesetz praktiziert. Andererseits verlangt der Liberalismus vom Staat Zurückhaltung: Wirtschaft und Gewerbe dürfen nur in einem unumgänglichen Maße durch Steuern, Vorschriften o. Ä. reguliert werden.

Von zentraler Bedeutung sind für jeden Liberalen die individuellen Freiheitsrechte, etwa:

  • Meinungs-, Rede-, Presse- und Versammlungsfreiheit
  • freie Religionsausübung

In politischer Hinsicht fordern die Liberalen Verfassungen, die eine Mitwirkung an politischen Entscheidungen durch gewählte Vertreter ermöglichen.

Liberale Hoffnungen und die Realität der Restauration

Der Wiener Kongress hatte die innenpolitischen Verhältnisse in den einzelnen Staaten noch in der Schwebe gelassen. Würde das monarchische Prinzip beibehalten, also die möglichst uneingeschränkte Macht der souveränen Fürsten über ihre Untertanen? Oder würden aus den Untertanen freie Staatsbürger? Das liberale Bürgertum hoffte, die zweite Variante würde Wirklichkeit.

Das Verfassungsversprechen der Bundesakte

Der Artikel 13 der Bundesakte von Wien gab Anlass zur Hoffnung: „In allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden“, hieß es dort. Tatsächlich erließen jedoch zwischen 1818 und 1821 nur wenige Fürsten Verfassungen. Bürger, die Steuern zahlten, durften wählen, allerdings hatten die gewählten Volksvertreter wenig zu bestimmen. Auch die Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit wurde oft nur „auf dem Papier“ gewährt. In der Praxis jedoch war es mit den Freiheitsrechten oft nicht weit her, und die Fürsten der großen Monarchien Preußen und Österreich ließen über Jahrzehnte gar keine Verfassung zu.

Widerstand gegen die Restauration

Die Herrscher der Restaurationszeit wollten Stabilität: Deshalb wendeten sie sich nicht nur gegen die nationalen Bestrebungen der Völker, sondern auch gegen die Ideale der Freiheit, wie sie die Philosophie der Aufklärung und die Französische Revolution verbreitet hatten. Aus der Sicht der Fürsten war Gehorsam die erste Pflicht der Untertanen. Vor allem die gebildeten Bürger und viele Studenten waren empört. Sie bildeten die Hauptgruppe der „Liberalen“, wollten sich aktiv in die Politik einmischen und verwiesen immer wieder auf die Opferbereitschaft in den Freiheitskriegen.

„Wer bluten darf für das Vaterland, der darf auch davon reden, wie er ihm am besten diene im Frieden.“

Mit diesem Satz traf der Jenaer Student Ludwig Rödiger den Nerv der Zeit. Mit Gleichgesinnten traf er sich im Oktober 1817 bei der ersten großen Demonstration der deutschen Geschichte.

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