Deutscher Bund, Kotzebue-Mord und die Karlsbader Beschlüsse 1819

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Der Deutsche Bund (1815–1866)

Der Deutsche Bund war kein Staat, sondern ein loser Zusammenschluss souveräner Staaten. Diese Struktur führte zu erheblichen Einschränkungen für die Bevölkerung:

  • Reisefreiheit und Handel: Innerhalb des Bundes konnte man nicht frei reisen. Beim Wechsel von einem in einen anderen Staat des Bundes mussten überall Zölle, Steuern und Abgaben bezahlt werden.
  • Gesetzgebung: In jedem Staat galten andere Gesetze. Diese wurden zumeist von den sogenannten „Zaunkönigen“ – den Fürsten der Duodez- (Mini-)Fürstentümer – erlassen, ohne sich mit der Bevölkerung abzusprechen.

Enttäuschung und Forderungen

Die meisten Deutschen waren vom Ergebnis enttäuscht, da sie in den Napoleonischen Kriegen für die Freiheit gekämpft hatten. Sie fühlten sich betrogen und forderten ein geeintes Deutschland mit mehr Rechten für die Bürger. Der Deutsche Bund war ihnen nicht genug.

Der Mord an August von Kotzebue (1819)

Die schlechte Stimmung in der Bevölkerung führte zu politischen Gewalttaten. Die nationalistisch-liberalen Studentenclubs, die Burschenschaften, wandten sich vehement gegen den Deutschen Bund und das „System Metternich“.

Der konservative Schriftsteller August von Kotzebue galt als Gegner liberaler Ideen. Auf dem Wartburgfest 1817 wurde im Zuge der dort zelebrierten Bücherverbrennung bereits seine „Geschichte des deutschen Reichs“ den Flammen übergeben, woraufhin er nach Mannheim umzog.

Der Jenaer Burschenschafter und Theologiestudent Karl Ludwig Sand folgte ihm nach Mannheim und erstach ihn am 23. März 1819 vor den Augen seiner Kinder mit den Worten: „... hier, Du Verräter des Vaterlandes.“

Die Karlsbader Beschlüsse (1819)

Im Mai 1820 wurde Karl Ludwig Sand wegen dieses Mordes hingerichtet. Dieses Attentat diente der Regierung als willkommener Anlass für weitreichende Restriktionsmaßnahmen, die strenge Kontrolle an den Hochschulen und die Zensur.

Die Karlsbader Beschlüsse waren das Resultat der Karlsbader Konferenz vom 6. bis 31. August 1819. Karlsbad (tschechisch: Karlovy Vary) gehörte damals zum Habsburgerreich. Die Beschlüsse entstanden unter dem Einfluss des österreichischen Außenministers und späteren Staatskanzlers Metternich.

Die Karlsbader Beschlüsse wurden am 20. September 1819 vom Bundestag in Frankfurt einstimmig bestätigt, obwohl sie tief in die Rechte der Einzelstaaten des Deutschen Bundes eingriffen. Sie galten für das gesamte Gebiet des Deutschen Bundes und hatten Maßnahmen zur Überwachung und Bekämpfung liberaler und nationaler Tendenzen im Deutschland des 19. Jahrhunderts zum Gegenstand.

Inhalt und Gesetze der Karlsbader Beschlüsse

Die Beschlüsse bestanden aus vier Hauptgesetzen (Exekutionsordnung, Universitätsgesetz, Pressegesetz, Untersuchungsgesetz) und umfassten folgende Restriktionen:

  1. Verbot der Burschenschaften.
  2. Überwachung der Universitäten.
  3. Schließung der Turnplätze (Turnsperre von 1820 bis 1842).
  4. Zensur der Presse: Die eigene Meinung durfte nicht in geschriebener Form in der Öffentlichkeit propagiert werden.
  5. Entlassung und Berufsverbot für liberal und national gesinnte Professoren, die ihre Einstellung ihren Schülern vermittelten.

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