Deutsches Arbeitsrecht: Arbeitszeiten, Verträge & Kündigung

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Arbeitszeitregelungen und Pausen

Reguläre Arbeitszeiten

  • Dauer: Maximal 40 Stunden pro Woche.
  • Tägliche Arbeitszeit: Nicht mehr als 9 Stunden.
  • Minderjährige in Ausbildung: Dürfen nicht mehr als 8 Stunden pro Tag arbeiten.
  • Mindestruhezeit zwischen Arbeitstagen: 12 Stunden.
  • Wöchentliche Mindestruhezeit: 1,5 Tage für Erwachsene und 2 Tage für Kinder.
  • Unregelmäßige Verteilung: Arbeitszeiten können unregelmäßig verteilt werden, mit mehr Stunden in manchen Wochen und weniger in anderen, solange der Durchschnitt 40 Stunden pro Woche nicht überschreitet.

Überstunden

Definition: Stunden, die über die im Vertrag festgelegte reguläre Arbeitszeit hinausgehen.

Vergütung: Überstunden können entweder bezahlt oder durch Freizeitausgleich kompensiert werden.

Arten von Überstunden

  • Freiwillige Überstunden: Maximal 80 Stunden pro Jahr. Diese werden in der Sozialversicherung erfasst.
  • Erforderliche Überstunden:
    • Vereinbart im Auftrag (maximal 80 Stunden).
    • Aufgrund höherer Gewalt (unbegrenzt, aber nur in Ausnahmefällen).

Arbeitszeitpläne und Nachtarbeit

Verantwortung: Die Erstellung des Arbeitszeitplans liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.

Nachtarbeit (22:00 - 06:00 Uhr)

  • Voraussetzungen: Nur für Arbeitnehmer ab 18 Jahren.
  • Beschränkungen: Keine Überstunden und die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten.
  • Definition: Als Nachtarbeit gilt ein Drittel der Schicht.

Schichtarbeit

  • Besondere Vergütung: Schichtarbeit kann eine spezielle Vergütung beinhalten.
  • Einschränkung: Kein Arbeitnehmer darf länger als 2 Wochen ununterbrochen Nachtschicht arbeiten.

Recht auf Arbeitskalender und Pausen

Arbeitnehmer haben das Recht auf einen Arbeitskalender, der Arbeitszeiten, Verteilung der Tage, Pausen, Feiertage und Urlaub festlegt.

Jahresurlaub

  • Zweck: Der Jahresurlaub ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Arbeit auszusetzen und sich zu erholen. Er ist eine Belohnung für die geleistete Arbeit.
  • Dauer: 30 Kalendertage pro Jahr, wenn das ganze Jahr gearbeitet wurde.
  • Verbot der Abgeltung: Der Urlaub darf nicht finanziell abgegolten werden.
  • Beschwerde: Bei Meinungsverschiedenheiten über den Urlaubszeitpunkt kann eine gerichtliche Beschwerde eingereicht werden.
  • Besondere Fälle: Bei Schwangerschaft, Geburt oder Stillzeit kann der Urlaub zu verschiedenen Zeitpunkten genommen werden.

Gesetzliche Feiertage

  • Anspruch: Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine bestimmte Anzahl bezahlter und nicht nachholbarer Feiertage.
  • Anzahl: Maximal 14 Feiertage pro Jahr.

Änderungen des Arbeitsvertrags

1.1 Arten der Arbeitsplatzänderung

Funktionale Mobilität

  • Innerhalb der Berufsgruppe: Gesetzlich nicht begründungspflichtig, da diese Mobilität erwartet wird.
  • Außerhalb der Berufsgruppe: Nur aus organisatorischen oder technischen Gründen zulässig. Bei einer Herabstufung (niedrigerer Rang) nur aus unvorhergesehenen Gründen.

Geografische Mobilität

1. Versetzungen (Transfers)
  • Definition: Dauerhafte Versetzung eines Mitarbeiters an einen anderen Arbeitsort, die einen Wohnortwechsel erfordert.
  • Gründe: Technische, wirtschaftliche, organisatorische oder produktionsbedingte Gründe müssen dies rechtfertigen.
  • Ankündigung: Der Arbeitnehmer muss 30 Tage im Voraus benachrichtigt werden.
  • Optionen des Arbeitnehmers:
    • a) Die Versetzung akzeptieren und Umzugskosten sowie eine Entschädigung erhalten.
    • b) Die Entscheidung anfechten und vor das Arbeitsgericht ziehen.
    • c) Den Vertrag mit einer Abfindung von 20 Tagen pro Dienstjahr (maximal 12 Monatsgehälter) beenden.
2. Dienstreisen (Verkehr)
  • Definition: Vorübergehende Versetzung eines Arbeitnehmers an ein anderes Zentrum.
  • Ankündigung: Muss mindestens 5 Tage im Voraus mitgeteilt werden.
  • Optionen des Arbeitnehmers:
    • a) Die Dienstreise akzeptieren und Reisekosten sowie Entschädigungen erhalten. Für längere Dienstreisen besteht Anspruch auf 4 Arbeitstage Freistellung alle 3 Monate.

1.2 Änderungen wesentlicher Arbeitsbedingungen

Gründe: Aus technischen oder produktionsbedingten Gründen können wesentliche Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeiten, Arbeitsregime oder Schichtarbeit geändert werden.

Recht des Arbeitnehmers: Der Arbeitnehmer kann den Vertrag mit einer Abfindung von 12 Tagen pro Dienstjahr (maximal 9 Monatsgehälter) auflösen.

Aussetzung des Arbeitsvertrags

Auswirkungen

Die Aussetzung führt zum vorübergehenden Wegfall der Pflicht zur Arbeitsleistung und der Lohnzahlung.

Gründe für die Aussetzung

  • Gegenseitiges Einvernehmen der Vertragsparteien
  • Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Unfall)
  • Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub
  • Ausübung eines öffentlichen Amtes
  • Haft (Freiheitsentzug)
  • Disziplinarische Suspendierung von Arbeit und Lohn
  • Höhere Gewalt
  • Betriebsschließung
  • Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt (Schutzurlaub)

Besondere Regelungen bei Aussetzung

Sitzplatzreservierung (Arbeitsplatzgarantie)

Die Aussetzung des Vertrags sichert in der Regel den Arbeitsplatz.

Redundanz (Wiedereingliederung)

Wenn der Arbeitsplatz aufgrund von Redundanz vorübergehend nicht besetzt ist, hat der Arbeitnehmer nach Beendigung der Aussetzung das Recht auf Wiedereingliederung in eine ähnliche Position, wobei die Betriebszugehörigkeit berücksichtigt wird.

Urlaub aus persönlichen Gründen (Elternzeit, Pflegezeit)

Elternzeit (Pflege eines Kindes)
  • Dauer: Bis zu 3 Jahre für die Betreuung eines Kindes.
  • Arbeitsplatzgarantie: Für das erste Jahr besteht ein Recht auf Rückkehr zum ursprünglichen Arbeitsplatz. Danach besteht ein bevorzugtes Recht auf Rückkehr zu einer ähnlichen Position.
  • Betriebszugehörigkeit: Die Zeit der Elternzeit wird für die Betriebszugehörigkeit nicht angerechnet.
Pflege von Familienangehörigen
  • Voraussetzung: Wenn die Betreuung eines Familienangehörigen erforderlich ist.
  • Arbeitsplatzgarantie: Bevorzugtes Recht auf Rückkehr zum Arbeitsplatz.
  • Betriebszugehörigkeit: Die Zeit wird für die Betriebszugehörigkeit nicht angerechnet.

Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Definition

Die Kündigung beendet die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien.

Kündigung durch den Arbeitnehmer

  • Ordentliche Kündigung (Rücktritt): Der Arbeitnehmer kündigt fristgerecht und ohne Angabe von Gründen. Es besteht kein Anspruch auf Abfindung.
  • Arbeitsaufgabe: Der Arbeitnehmer erscheint ohne vorherige Ankündigung nicht mehr zur Arbeit. Der Arbeitgeber kann Schadensersatz fordern.
  • Kündigung wegen schwerwiegender Vertragsverletzung durch den Arbeitgeber: Zum Beispiel bei Nichtzahlung oder verspäteter Lohnzahlung oder anderen schwerwiegenden Verstößen. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Abfindung von 45 Tagen pro Dienstjahr (maximal 42 Monatsgehälter).

Kündigung durch den Arbeitgeber

Disziplinarische Kündigung

  • Gründe: Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers, wie z.B. wiederholte Fehler, Unpünktlichkeit, verbale Beleidigungen, Disziplinlosigkeit oder Trunkenheit. Es besteht kein Anspruch auf Abfindung.
  • Form: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die genauen Gründe detailliert darlegen.
Gerichtliche Beurteilung der disziplinarischen Kündigung
  • Rechtmäßig: Wenn die Kündigungsgründe real und objektiv sind. Abfindung: 20 Tage pro Dienstjahr.
  • Unrechtmäßig (Unfair): Wenn der Arbeitgeber die Gründe nicht beweisen kann oder sie nicht der Wahrheit entsprechen.
    • Folgen: Der Arbeitgeber muss wählen zwischen:
      • Zahlung einer Abfindung (45 Tage pro Dienstjahr, maximal 42 Monatsgehälter)
      • Wiedereinstellung des Arbeitnehmers.
  • Nichtig (Void): Wenn die Kündigung aus Gründen erfolgt, die außerhalb des Arbeitnehmers liegen und gegen Grundrechte verstoßen, z.B. Diskriminierung oder Unvereinbarkeit mit dem Familienleben (Schwangerschaft, Elternzeit).
    • Folgen: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer wiedereinstellen und den ausstehenden Lohn nachzahlen.

Kündigung aus objektiven Gründen

  • Gründe: Zum Beispiel mangelnde Eignung des Arbeitnehmers, fehlende Anpassung an neue Technologien oder betriebliche Gründe.
  • Abfindung: 20 Tage pro Dienstjahr (maximal 12 Monatsgehälter).

Massenentlassungen oder Kündigung aufgrund höherer Gewalt

Massenentlassungen (Kollektive Kündigungen)
  • Gründe: Wirtschaftliche, technische, organisatorische oder produktionsbedingte Gründe, die eine erhebliche Anzahl von Arbeitsplätzen betreffen.
  • Verfahren: Erfordert ein Regularisierungsverfahren (Sozialplan).
  • Abfindung: 20 Tage pro Dienstjahr (maximal 12 Monatsgehälter).
Kündigung aufgrund höherer Gewalt
  • Definition: Unfreiwillige, unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Brände, Naturkatastrophen), die den Betrieb unmöglich machen.
  • Verfahren: Erfordert ein Regularisierungsverfahren.
  • Abfindung: 20 Tage pro Dienstjahr (maximal 12 Monatsgehälter).

Weitere Kündigungsgründe

Der Vertrag endet auch durch Tod, Altersrente oder Invalidenrente des Arbeitnehmers. In diesen Fällen kann eine Abfindung von 30 Tagen pro Dienstjahr vorgesehen sein.

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