Dezentralisierung und Wahlrecht: Ziele, Merkmale und Funktionen

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Ziele der Dezentralisierung

Die Dezentralisierung verfolgt die schrittweise Übertragung folgender Dienstleistungen auf die Länder:

  • Planung, Koordination und Förderung der eigenen Entwicklung.
  • Schutz von Familie und Kind.
  • Bildung auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Modalitäten des Bildungssystems.
  • Arbeitsplatzdienste.
  • Durchführung öffentlicher Arbeiten.
  • Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen.
  • Zivilschutz.

Rolle der Nationalbank bei der Dezentralisierung

Die Nationalbank muss die Dezentralisierung und die Übertragung von Funktionen unterstützen.

Ausschließliche Zuständigkeiten der Staaten

Den Staaten wird die ausschließliche Zuständigkeit in folgenden Bereichen übertragen:

  • Organisation, Erfassung, Kontrolle und Verwaltung von Stempelpapier, Straßen, Brücken, Autobahnen, Steuern, Häfen und Flughäfen.

Dezentralisierte vs. Zentralisierte Macht

Der Unterschied besteht darin, dass die dezentralisierte Macht eine von mehreren „geteilten Mächten“ ist, während die zentralisierte Macht auf eine einzige Achse ausgerichtet ist.

Wahlen und Abstimmung

Das Wahlrecht als öffentlicher Dienst

Die Abstimmung ist ein Recht und ein öffentlicher Dienst. Sie ist innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen und Bedingungen verbindlich. Sie umfasst Maßnahmen zur Ausübung des Wahlrechts.

Merkmale der Abstimmung

  • Direkt: Eine Person wird direkt gewählt, um ein Amt zu bekleiden.
  • Frei: Auf den Bürger wird kein Druck ausgeübt, und er stimmt frei nach seinem Willen ab.
  • Geheim: Die Wahl ist nur der Person bekannt, die sie trifft.
  • Universell: Kann von jedem ausgeübt werden, der die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt.

Der Nationale Wahlrat

Der Nationale Wahlrat ist das höchste Organ der Wahlbehörden. Er ist dauerhaft für das gesamte Staatsgebiet zuständig und mit der Verwaltung, Organisation und Überwachung von Wahlen und Volksabstimmungen betraut.

Funktionen des Nationalen Wahlrats

  • Regelung der Wahlgesetze und Klärung von Zweifeln oder Lücken, die diese enthalten.
  • Erstellung des Budgets.
  • Festlegung der Richtlinien für die Finanzierung und Durchführung von Wahlen und politischer Werbung.
  • Organisation, Verwaltung, Leitung und Überwachung aller Maßnahmen im Zusammenhang mit Wahlen zu öffentlichen Ämtern und Referenden.
  • Pflege, Verwaltung, Überwachung und direkte Führung des Zivil- und Wählerregisters.

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