Die Diözese: Aufbau, Ämter und Aufgaben im Bistum
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Die Diözese: Rolle des Diözesanbischofs
Der Diözesanbischof steht an der Spitze der Diözese.
Der Weihbischof und Koadjutor: Unterstützung im Bistum
Es kann vorkommen, dass ein Bischof die ihm anvertrauten Aufgaben nicht selbst wahrnehmen kann. In diesem Fall kann die Diözese auf Antrag ihres Bischofs einen oder mehrere Weihbischöfe erhalten. Für deren Wahl schlägt die Diözesanleitung dem Apostolischen Stuhl eine Liste mit mindestens drei Namen vor. Der Heilige Stuhl kann seinerseits auch einen Koadjutor ernennen. Der Unterschied zwischen Weihbischof und Koadjutor liegt in der Initiative der Ernennung. Beide können übrigens auch die Funktion eines Generalvikars innehaben.
Der Diözesanadministrator: Übergangsleitung des Bistums
Der Diözesanadministrator soll die Diözese vorübergehend leiten. Diese Position gewinnt an Bedeutung und Notwendigkeit, wenn ein Bischofssitz vakant wird, beispielsweise im Falle von Tod, Rücktritt oder Abberufung des Diözesanbischofs. Zu dieser Zeit wird ein Administrator ernannt, bis die Stelle neu besetzt werden kann. Normalerweise sollte er von einem Gremium von Beratern gewählt werden und muss mindestens 35 Jahre alt sein. Bis zur Ernennung eines Administrators wird die Diözese vom Weihbischof geleitet; sind mehrere Weihbischöfe vorhanden, so übernimmt derjenige die Leitung, der der älteste in der Reihenfolge der Ernennung ist. Der Administrator scheidet aus dem Amt aus, sobald ein neuer Bischof Besitz vom Bistum ergreift.
Die Diözesansynode: Beratendes Gremium für den Bischof
Die Diözesansynode ist eine Versammlung von Priestern und Gläubigen, die den Bischof unterstützen soll. Einberufen werden sollten der Bischof und der Koadjutor oder Weihbischof, der Generalvikar, die Bischofsvikare und Offiziale sowie einige Laien. Ebenfalls Mitglieder der Synode sind der Regens des Priesterseminars, der Dekan, ein Priester aus jedem Dekanat und Vertreter einiger religiöser Institutionen. Die Synode ist ein rein beratendes Gremium.
Die Diözesankurie: Verwaltung und Organisation des Bistums
Die Diözesankurie ist eine Einrichtung, die in Zusammenarbeit mit dem Bischof handelt, insbesondere in pastoralen, administrativen und gerichtlichen Angelegenheiten. Interessanterweise kann ein Moderator der Kurie ernannt werden, der die Bearbeitung administrativer Angelegenheiten koordiniert und die Aufgabe übernimmt, sich um das übrige Personal dieser Einrichtung zu kümmern, damit es seine Aufgaben erfüllen kann. In der Regel wird der Generalvikar zum Moderator ernannt. Eine weitere wichtige Funktion innerhalb der Kurie ist die des Kanzlers. Seine Hauptaufgabe ist es, sicherzustellen, dass die schriftlichen Aufzeichnungen der Kurie ordnungsgemäß geführt und sicher aufbewahrt werden. Er kann die Hilfe eines Vizekanzlers in Anspruch nehmen. Die Aufgaben des Kanzlers (eine Funktion, die in einigen Diözesen nur noch als Ehrentitel existiert) werden in der Regel vom Generalsekretär der Kurie wahrgenommen.
Generalvikare und Bischofsvikare: Schlüsselrollen in der Diözese
Generalvikare und Bischofsvikare müssen das dreißigste Lebensjahr vollendet haben. Sie werden vom Bischof ernannt, wobei Blutsverwandtschaft bis zum vierten Grad ausgeschlossen ist. Der Generalvikar übt die ihm vom Bischof übertragene Exekutivgewalt in der gesamten Diözese aus, während der Bischofsvikar nur für jene Fragen, Gebiete oder Glaubensgemeinschaften eines anderen Ritus zuständig ist, für die er ernannt wird. Das heißt, die Funktion des Bischofsvikars ist wie eine Erweiterung des Generalvikars, der in Reaktion auf bestimmte Umstände ernannt wird. Man unterscheidet den territorialen Bischofsvikar, dessen Ernennung sich auf ein bestimmtes Gebiet der Diözese bezieht; den Bischofsvikar für bestimmte Sachbereiche, der für spezifische Fragen zuständig ist; und den persönlichen Bischofsvikar, der zur Unterstützung einer Gruppe von Gläubigen eines bestimmten Ritus ernannt wird. Die Regel sieht vor, dass es in der Regel nur einen Generalvikar gibt.