Diplomatie: Missionen, Funktionen und Beziehungen

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Bilateralen Diplomatie und diplomatische Missionen

Aufnahme diplomatischer Missionen

Die Aufnahme diplomatischer Missionen hängt vom gegenseitigen Einvernehmen der beteiligten Staaten ab. Es gibt drei Kategorien von diplomatischen Missionen, abhängig von der Person, die sie leitet:

  • 1. Klasse: Geleitet von einem Botschafter oder Nuntius (fast alle Missionen).
  • 2. Klasse: Geleitet von einem Gesandten, Minister oder Internuntius.
  • 3. Klasse: Geleitet von einem Geschäftsträger (Chargé d'affaires). Diese sind nicht beim Staatsoberhaupt, sondern beim Außenminister akkreditiert.

Der Entsendestaat kann mit Zustimmung des Empfangsstaates auch Dienststellen außerhalb des Hauptsitzes einrichten. Es bedarf auch der Vereinbarung über eine Mehrfachakkreditierung (ein Diplomat vertritt einen Staat bei mehreren anderen) und die maximale Anzahl der Mitglieder der Mission.

Missionen enden durch gegenseitiges Einvernehmen, einseitigen Abbruch oder wenn eine der beiden Parteien nicht mehr existiert.

Funktionen diplomatischer Missionen

  1. Vertretung des Entsendestaates im Empfangsstaat.
  2. Schutz der Interessen des Entsendestaates und seiner Staatsangehörigen (diplomatischer Schutz).
  3. Verhandlungen mit dem Empfangsstaat (insbesondere über Verträge).
  4. Informationsbeschaffung über die Situation im Empfangsstaat auf legalem Weg (keine Spionage!).
  5. Förderung der Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten.

Mitglieder diplomatischer Missionen

  1. Missionsleiter: Vom Entsendestaat beauftragte Person (braucht keine spezielle Ausbildung). In der Regel Staatsangehörigkeit des Entsendestaates, aber mit Zustimmung des Empfangsstaates ist auch eine andere Nationalität möglich.
  2. Diplomatische Vertreter: Mitarbeiter mit diplomatischem Status.
  3. Persönlicher Dienst: Braucht kein *Placet*. Kann jederzeit zur *Persona non grata* erklärt werden. Oft Staatsangehörige des Empfangsstaates.

Diplomatische Vorrechte und Immunitäten

Mitglieder diplomatischer Missionen genießen:

  • Unverletzlichkeit der Person.
  • Unverletzlichkeit der Wohnung.
  • Absolute Immunität von der Strafgerichtsbarkeit und begrenzte Immunität von der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit.
  • Steuerliche Privilegien.
  • Befreiung von den Sozialversicherungsvorschriften des Empfangsstaates.

Ad-hoc-Diplomatie und Sondermissionen

Sondermissionen sind temporär. Das Übereinkommen von 1969 (von Spanien unterzeichnet) regelt diese. Die gegenseitige Zustimmung bestimmt Aufgaben, Dauer, Zusammensetzung usw. Die Regeln sind an das Wiener Übereinkommen angepasst. Die Behörden des Empfangsstaates dürfen die Räumlichkeiten nur mit Genehmigung betreten (außer bei Gefahr, z. B. Feuer).

Konsularische Beziehungen

Konsularbeamte sind *keine* Diplomaten. Ihr Rechtsstatus und ihre Funktionen sind anders.

Aufbau und Funktionen konsularischer Beziehungen

Entwicklung und Funktion konsularischer Beziehungen basieren auf dem Prinzip der gegenseitigen Zustimmung. Der Empfangsstaat entscheidet über die Anzahl der Mitglieder, wenn keine Einigung erzielt wird. Beziehungen enden durch Vereinbarung oder einseitig.

Funktionen:

  • Schutz der Interessen des Entsendestaates.
  • Unterstützung der Staatsangehörigen.
  • Ausübung öffentlicher Ämter im Empfangsstaat.
  • Aufgaben in Bezug auf Schiffe und Flugzeuge des Entsendestaates.

Mitglieder eines Konsulats

  • Leiter der konsularischen Vertretung: Generalkonsul, Konsul, Vizekonsul oder Konsularagent (die Bezeichnung ist unerheblich). Benötigt die Zustimmung des Empfangsstaates (*Exequatur*). Ablehnung ist ohne Angabe von Gründen möglich.
  • Konsularbeamte: Verantwortlich für die konsularischen Aufgaben.
  • Konsularische Mitarbeiter: Verwaltungs- und technische Dienste.
  • Persönlicher Dienst.

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