Direkte, Indirekte und Klassifizierte Sprechakte
Eingeordnet in Sprache und Philologie
Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 2,77 KB
Direkte Sprechakte
Hier wird die Absicht des Absenders vom Empfänger vollständig verstanden. Die Aussage ist klar und bedarf keiner weiteren Erläuterung.
„Steh auf, du musst zur Schule gehen.“
In diesem Fall macht der Satz deutlich, was der Sender meint. Es handelt sich daher um einen direkten Sprechakt.
Indirekte Sprechakte
Hier ist die Nachricht nicht ganz explizit und lässt Raum für Verwechslungen oder unterschiedliche Interpretationen durch den Empfänger.
„Morgen werde ich früh aufstehen.“
Im vorherigen Satz wird nicht geklärt, warum der Sprecher früh aufstehen wird. Während wir im ersten Beispiel klar erkennen, dass es um das Zur-Schule-Gehen geht, ist die Absicht im zweiten Beispiel nicht eindeutig ausgedrückt.
Klassifikation von Sprechakten
Assertive/repräsentative Sprechakte
Der Sender bejaht oder verneint etwas mit großer Überzeugung, mit der Absicht zu klären, was er sagen oder berichten will.
„Ich stimme Ihnen zu.“
„Montag ist ein besonderes Datum, mein Hochzeitstag.“
Expressive Sprechakte
Der Sprecher vermittelt sein Innenleben, seine affektive oder emotionale Verfassung.
„Es tut mir leid, das wusste ich vorher nicht.“
„Du bist so zärtlich zu mir ...“
Direktive Sprechakte
Der Sprecher will den Hörer oder Leser überzeugen, eine bestimmte Handlung auszuführen. Dies kann ein Befehl, eine Frage, eine Bitte oder einfach der Imperativ sein.
„Hast du meinen Vater gesehen?“
„Gib mir ein paar Minuten, dann bin ich zurück.“
Kommissive Sprechakte
Der Sender verpflichtet sich zu einer zukünftigen Handlung, unabhängig davon, ob er sie erfüllt oder nicht.
„Ich verspreche, dass der Freitag unvergesslich wird.“
„Ich schwöre, dich zu lieben und zu ehren, bis dass der Tod uns scheidet.“
Deklarative Sprechakte
Der Sprecher beabsichtigt, durch seine Äußerung eine Situation zu ändern. Dies setzt voraus, dass er eine gewisse Autorität besitzt. Solche Sprechakte finden oft in feierlichen oder formellen Zusammenhängen statt.
Diese Aussagen tätigt in der Regel jemand, der eine offizielle oder öffentliche Anerkennung hat, die seinen Worten Wert und Gewicht verleiht (z. B. ein Richter, Geistlicher, Standesbeamter, Polizist, Vorgesetzter usw.).
„Ich erkläre Sie hiermit zu Mann und Frau.“
„Er wurde wegen Totschlags zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.“