Direkte Steuern: Einkommensteuer und mehr
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Direkte Steuern: Einkommen von Personen
Die Einkommensteuer der natürlichen Personen (ESt) ist eine persönliche, direkte und progressive Steuer auf das Einkommen des Einzelnen. Sie gliedert sich in fünf Teile:
- Erwerbseinkommen (Beschäftigung)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Immobilien)
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden)
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Selbstständigkeit)
- Sonstige Einkünfte
Wenn ein Steuerzahler ein Gewerbe betreibt, muss er die Gewinne seiner Tätigkeit im Rahmen der Steuererklärung angeben. Dies kann entweder durch eine objektive Bewertung (pauschale Gewinnermittlung) oder durch eine Einnahmenüberschussrechnung erfolgen. Bei der Einnahmenüberschussrechnung werden die Betriebseinnahmen um die notwendigen Betriebsausgaben reduziert. Eine entsprechende Buchführung ist erforderlich.
Die objektive Bewertung der Tätigkeit wird durch messbare Parameter wie Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter, Höhe der Einkäufe, Fläche des Betriebs oder Anlagevermögen bestimmt.
Körperschaftsteuergesetz (KSt)
Die Körperschaftsteuer ist eine direkte und persönliche Steuer für Kapitalgesellschaften. Steuerpflichtig ist das Einkommen, das durch die Gesellschaft erzielt wird. Die steuerpflichtige Veranstaltung ist das Einkommen, das durch die Übernahme durch den Steuerzahler bestimmt wird.
Für die Besteuerung muss das Unternehmen eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Die Bemessungsgrundlage besteht aus der Summe aller Einkünfte und Gewinne, vermindert um das Eigenkapital. Die Erträge ergeben sich aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben, die zur Erzielung der Einnahmen erforderlich sind, sowie den Zu- und Abnahmen des Eigenkapitals.
Der Steuersatz beträgt in der Regel 25%, obwohl es je nach Branche unterschiedliche Sätze gibt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bis zu einem bestimmten Betrag (ca. 90.151,82 €) mit einem niedrigeren Satz besteuert.
Das Gebiet, auf das sich die Körperschaftsteuer bezieht, ist das gesamte spanische Territorium. Der Steuerzeitraum erstreckt sich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
Steuer auf wirtschaftliche Aktivität (Gewerbesteuer, IAE)
Diese Steuer ist eine kommunale Steuer, d.h. sie wird von der Gemeinde erhoben. Sie ist eine direkte Steuer mit landesweitem Charakter und zielt auf die Ausübung einer gewerblichen, unternehmerischen oder künstlerischen Tätigkeit ab. Als berufliche Tätigkeit gilt jede selbstständige Tätigkeit.
Die Höhe der Steuer hängt von der Art der Tätigkeit ab und wird anhand verschiedener Faktoren wie Stromverbrauch, Anzahl der Mitarbeiter oder Fläche des Betriebs ermittelt.
Bis 2002 war die Zahlung der Gewerbesteuer für Unternehmen obligatorisch. Seitdem sind Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als einer Million Euro pro Jahr von der Zahlung befreit. Auch Unternehmen im ersten Jahr ihrer Tätigkeit und Unternehmen, die in den nächsten fünf Jahren eine Rückforderung von 50% geltend machen, sind befreit.