Diskontierung, Finanzdiskont und Bankgarantien im Überblick

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Diskontierung und Bankgarantien: Wichtige Finanzierungsinstrumente

1. Die kaufmännische Diskontierung (Wechseldiskont)

Die Diskontierung ist die Durchführung der Finanzierung durch den Ankauf von Commercial Paper, Rechnungen, Notizen oder anderen Finanzierungstiteln, um die Kosten für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen zu mobilisieren.

Der Zweck dieser Maßnahme ist es, die Höhe des Umsatzes durch die Effekte vorzeitig von Dritten zu erhalten. Die Diskontierung unterstützt sowohl Wechsel als auch Schuldscheine.

Die wichtigsten Nutzer der Diskontierung sind Einzelunternehmen und Handelsunternehmen, die dadurch ihre Liquidität sichern.

Berechnung des Diskontsatzes

Der Abschlag (Diskont) wird für die Dauer der Laufzeit im Voraus berechnet und abgezogen. Dies bedeutet, dass der Zinssatz umso größer ist, je länger die Zeit bis zum Inkrafttreten überschreitet. Daher sollten die Abrechnungen in der Regel vierteljährlich erfolgen.

2. Der Finanzdiskont (Finanzierungskredit)

Der Finanzdiskont ist ein Darlehen, das durch die Akzeptanz oder Emission von Wechseln oder Schuldscheinen durch den Kreditnehmer formalisiert wird.

  • Der Zahlungsort der finanziellen Wechsel ist üblicherweise das Kreditinstitut selbst. Sie werden mit Gebühren ausgestellt.
  • Bei Finanzeffekten, die nicht für die Redisdiskontierung vorgesehen sind, ist es üblich, dass die Bank oder Sparkasse nicht der Aussteller ist. Stattdessen tritt ein Dritter als Zedent des Effekts auf, der die Bank anweist, den Betrag dem Konto des Begünstigten gutzuschreiben. Der Effekt wird auf die Bank oder den Kreditnehmer ausgestellt.

Finanzielle Effekte sind Kredite mit einer Laufzeit von 3 oder 6 Monaten. Da es sich um längerfristige Vorschüsse handelt, ist der Diskontsatz in der Regel höher. Üblicherweise werden diese Kredite alle 6 Monate erneuert.

Kostenhinweis zum Finanzdiskont

Finanzielle Vergünstigungen werden einem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Dies kann oft zu erheblich höheren Kosten führen, wenn die Begünstigten die Mittel nicht sofort und in ihrer Gesamtheit während der gesamten Laufzeit einsetzen, da die Zinsen auf den gesamten Kreditbetrag aufgelaufen sind.

3. Bankgarantien und Zeichnungskredite

Die Bankgarantie ist ein Vertrag, mit dem das Kreditinstitut die Einhaltung der Verpflichtung des Kunden (des Hauptschuldners) übernimmt.

Diese Garantien sind, zusammen mit anderen Transaktionen wie bestätigten Darlehen (jedoch nicht Einlagen), Teil der sogenannten Zeichnungskredite.

Garantien stellen keinen sofortigen Aufwand für die Bank dar, sondern die Verpflichtung, eine Schuld zu begleichen, falls der Hauptschuldner ausfällt. Die Bank berechnet eine Gebühr und Zinsen, die auf der Höhe der Garantie vereinbart und vom zuständigen Ausschuss genehmigt werden.

Im Falle des Zahlungsverzuges des Garantierten wird die Garantie wirksam und die Bank muss die Verpflichtung erfüllen.

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