Effektive Risikobewertung am Arbeitsplatz: Leitfaden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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Die Notwendigkeit vorbeugender Maßnahmen

Vorbeugende Maßnahmen sind eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers.

Motivierende Faktoren sind:

  • Gesellschaft im Allgemeinen
  • Unternehmen
  • Gewerkschaften
  • Regierung

Allgemeine Grundsätze der Vorsorge

Prävention: Der Satz von Tätigkeiten oder Maßnahmen, die in allen Phasen der unternehmerischen Tätigkeit ergriffen oder geplant werden, um berufsbedingte Gefahren zu vermeiden oder zu verringern.

Die präventive Pflicht liegt beim Arbeitgeber und der Regierung.

Gefahr, Verletzungen, Risiko

Gefahr: Die intrinsische Eigenschaft oder Ähnliches.

Berufsrisiko: Die Möglichkeit, dass ein Arbeitnehmer einen bestimmten Schaden erleidet.

Schaden durch Arbeit: Krankheit, Beeinträchtigung der Gesundheit oder Verletzung, die durch die Arbeit verursacht wird.

Individuelle Faktoren: Verhaltensmuster, Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse und Kultur der Prävention, Status sowie biologische und psychologische Eigenschaften.

Gefahr von Unfällen

Zwei Variablen der Wahrscheinlichkeit: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unfall eintritt, und die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden entsteht, sobald der Unfall eingetreten ist.

Risiken und physische Belastung

Ökologische Risiken: Risiken im Zusammenhang mit der Wahrscheinlichkeit von gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Krankheit oder Zustand) als Folge von chemischen, physikalischen oder biologischen Risikofaktoren.

Physikalische Agenzien: Es muss geprüft werden, welcher Bereich, welche Zone oder welches Organ durch die Exposition gegenüber den Agenzien betroffen ist oder sein könnte.

Chemische Mittel: Es muss geprüft werden, wie sie in den Körper eindringen.

Es gibt zwei Arten von Auswirkungen:

  • Unmittelbare Auswirkungen: Der Schaden, der direkt durch das Ereignis ausgelöst wird.
  • Spätfolgen: Zeitlich verzögerte Auswirkungen.

Psychosoziale Risikofaktoren

Psychosoziale Risiken entstehen durch die Leitung oder die Art der Arbeit.

Lage ernster und unmittelbarer Gefahr

  • Rationale Wahrscheinlichkeit: Es ist durchaus möglich, dass die Gefahr ausgelöst wird.
  • Unmittelbar bevorstehend: Die Gefahr ist in kürzester Zeit kaum vermeidbar.

Bei ernster und unmittelbarer Gefahr sieht das Arbeitsschutzgesetz vier Schritte vor:

  1. Die Verpflichtung der Arbeitgeber, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und klare Anweisungen zu geben, um im Notfall schnell und effektiv zu handeln.
  2. Das individuelle Recht, die Arbeit einzustellen.
  3. Die Möglichkeit der Arbeitnehmer, mit der Mehrheit der gesetzlichen Vertreter zuzustimmen.
  4. Sicherstellen, dass weder Arbeitnehmer noch ihre Vertreter Schaden erleiden, wenn sie Entscheidungen treffen oder Maßnahmen ergreifen.

Notwendigkeit der Risikobewertung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentliches Instrument, um die benötigten Informationen zur Bestimmung geeigneter Maßnahmen zu erhalten.

Die präventive Arbeit beinhaltet Entscheidungen, die getroffen werden, um Schäden zu vermeiden.

Grundzüge der Risikobewertung

Die Risikobewertung umfasst:

  • Gefahrenerkennung und Identifizierung von Risikofaktoren
  • Identifizierung gefährdeter Arbeitnehmer
  • Qualitative oder quantitative Bewertung der verbundenen Risiken
  • Analyse möglicher Maßnahmen zur Beseitigung oder Kontrolle der Risiken
  • Entscheidung über die geeignetsten Maßnahmen, deren Umsetzung, Wartung und Kontrolle

Verfahren

Bei der Gesamtbewertung werden die bekannten Risiken ermittelt, die Kontrollmaßnahmen erfordern, die sofort ergriffen und leicht überprüft werden können.

Bewertungskriterien

Die Gefährdungsbeurteilung sollte auf der Grundlage der in den Regeln enthaltenen Verfahren und Kriterien erfolgen, sofern diese vorhanden sind (Lärm, Asbest usw.).

Finale Bewertung von Risiken

Die finale Risikobewertung ist die eigentliche Bewertung.

Die relative Bedeutung des Risikos wird durch die Berechnung und Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens und der Schwere des erwarteten Schadens bestimmt.

Das Nationale Institut für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit bietet die folgende Einteilung:

  • Schwere der zu erwartenden Schäden:

Der Schaden kann berücksichtigt werden als:

  • Wenig schädlich: Kosmetische Schäden (Schnitte, leichte Quetschungen) und Unwohlsein und Reizungen (Kopfschmerzen, wunde Augen usw.)
  • Gesundheitsschädlich: Verbrennungen, Frakturen, Dermatitis, Asthma
  • Extrem schädlich: Größere Frakturen, Vergiftungen, Verletzungen mit bleibender Invalidität oder Tod, tödlich verlaufende Krankheitsprognose
  • Wahrscheinlichkeit der Risikorealisierung:

Es gibt drei Möglichkeiten:

  • Unwahrscheinlich: Führt selten zu Schäden.
  • Möglich: Führt manchmal zu Schäden.
  • Sehr wahrscheinlich: Führt fast immer zu Schäden oder ist unvermeidlich.

RISIKOBEWERTUNG

RISIKO

Handeln und Planen

Trivial

Keine besonderen Maßnahmen erforderlich

.

Erträglich

Keine Notwendigkeit, präventive Maßnahmen zu verbessern. Allerdings sollten sie für Verbesserungen, die nicht zu teuer aussehen.

Mäßig

Wir müssen das Risiko kurzfristig.

Wichtig

Sollte nicht anfangen zu arbeiten, bis dieses Risiko ist nicht geringer geworden.

Unerträglich

Man sollte nicht beginnen oder fortsetzen Arbeit in dieser Situation. Annahme von Sofortmaßnahmen.

Berufsrisiko MAP.

Die Entwicklung eines Risk-Map auf dem Gebiet der Wirtschaft ist es, diese auf verschiedene Bereiche der Arbeitsstätte und der verschiedenen Phasen des Produktionsprozesses, um Prioritäten bei der Planung festgelegt setzen.

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