Ehe und Adoption: Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen und Hindernisse

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Ehe: Rechtsakt und Vertragliche Grundlagen

Die Ehe ist ein Rechtsakt, an dem beide Parteien teilnehmen und der freiwillig persönliche rechtliche Wirkungen und/oder Sachfolgen nach sich zieht. Innerhalb des Rechtsaktes der Ehe handelt es sich um einen Vertrag, der die Anforderungen der Gültigkeit erfüllen muss, um wirksam zu sein.

Voraussetzungen für eine gültige Ehe

  • Zustimmung: Die beiden Parteien müssen zustimmen. Diese Vereinbarung muss ohne Zwang und ohne Irrtum erfolgen (beide müssen wissen, dass sie heiraten).
  • Leistungsfähigkeit: Mindestalter: Bei Männern 14 Jahre, bei Frauen 12 Jahre, jeweils mit Zustimmung der Eltern.
  • Zweck (Purpose): Die Ehe wird aufgrund persönlicher Beziehungen geschlossen und ist kein reiner Vertrag.
  • Ursache: Der Zweck des Vertrages ist es, wirtschaftliche und persönliche Folgen durch die Ehe zu erzeugen.

Formale Anforderungen der Eheschließung

Die Ehe ist auch deshalb feierlich, weil sie formale Anforderungen für die Feier hat:

  • Gemäß Art. 83 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nur die standesamtliche Ehe gültig.
  • Art. 84 des Bürgerlichen Gesetzbuches besagt, dass nach der standesamtlichen Trauung eine kirchliche Trauung erfolgen kann. Wenn kein Protokoll geführt wird, kann der Priester zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt werden und die Ehe ist ungültig.

Erforderliche Formalitäten zur Feier

  • Es müssen zwei Zeugen (für jede Partei) bei der Anmeldung beim Standesamt anwesend sein.
  • Nach der Heirat wird die Ehe im Amtsblatt veröffentlicht, wobei Name, Staatsangehörigkeit und Familienstand erscheinen. Es wird auch eine Aufforderung an Personen erlassen, die Kenntnis von Ehehindernissen der Parteien haben, diese zu melden.

Ehehindernisse

Es gibt zwei Arten von Hindernissen: relativ (Schiedsrichter) und absolut (unüberwindbar/prohibitiv).

Relativ (Schiedsrichter)

Dies sind Beeinträchtigungen, die schwerwiegend sind und vor der Ehe bekannt sein müssen. Wenn sie festgestellt werden, führen sie zur Annullierung.

Prohibitiv (Unüberwindbar)

Diese müssen vor der Ehe geprüft werden, sind aber nicht so schwerwiegend. Sie führen nicht zwingend zur Annullierung der Ehe.

Was sind die Hindernisse?
  • Fehlen des gesetzlich vorgeschriebenen Alters (14 Männer, 12 Frauen).
  • Fehlende Zustimmung zur Verbindung.
  • Ungelöste Beziehung aus einer früheren Ehe (noch verheiratet).
  • Verwandtschaft (durch Blutsverwandtschaft oder Schwägerschaft, ob legitim oder natürlich).
  • Mord, Versuch oder Beihilfe gegen einen Ehegatten.
  • Fehlen der religiösen Weihe, wenn diese eine Bedingung war.

Adoption: Arten und Anforderungen

Es gibt zwei Arten der Adoption: einfache Annahme oder Adoption durch Volladoption (Legitimation durch Adoption).

Anforderungen für die einfache Annahme

  1. Jeder über 25 Jahre kann adoptieren, unabhängig vom Familienstand, vorausgesetzt, es besteht ein Altersunterschied von mindestens 15 Jahren zum/zur Adoptierten.
  2. Der Vormund ist rechtlich verantwortlich, und der Richter muss diese Buchführung genehmigen. Es müssen Erklärungen abgegeben werden.
  3. Niemand darf mehr als eine Person gleichzeitig adoptieren, außer Ehegatten, die mehr als eine Person adoptieren dürfen, wenn die Ehe länger als ein Jahr besteht.

Anforderungen für die Volladoption (Legitimation)

  1. Jedes Kind, das volljährig ist, kann adoptiert werden, wenn es über 13 Jahre alt ist und seine Zustimmung vorliegt.
  2. Im Falle eines Kindes in Haft bedarf es der Zustimmung der leiblichen Eltern; die biologischen Eltern werden von der Ausübung der elterlichen Sorge entbunden, die auf die Adoptiveltern übergeht.

Konsequenzen der Adoption

  1. Der Adoptierte gehört weiterhin zu seiner Geburtsfamilie.
  2. Verpflichtung zur Achtung zwischen dem Adoptierten und den Annehmenden.
  3. Pflicht der Adoptiveltern zur Unterhaltszahlung für den Adoptierten.

Legitimation durch Adoption

Anforderungen für die Legitimation durch Adoption (Art. 144):

  1. Dies ist erlaubt für die Adoption von Kindern oder Jugendlichen, die verwaist, ausgesetzt oder Mündel des Staates sind, oder Kinder unbekannter Eltern oder Kinder eines anerkannten Elternteils.
  2. Es können nacheinander bis zu zwei Kinder adoptiert werden, solange der Altersunterschied zwischen ihnen weniger als 180 Tage beträgt.

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