Einbürgerung: Recht und Option

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**Einbürgerung**

Die Einbürgerung ist der Erwerb der ursprünglichen Staatsangehörigkeit und erfolgt in der Regel nach deren Verlust. In Chile wird die Staatsangehörigkeit durch den Präsidenten der Republik gewährt. Die Billigung durch den Innenminister erfolgt durch ein Dekret des Obersten Rates (Art. 35). Der Antrag kann abgelehnt oder bewilligt werden. Der Präsident hat jedoch die Befugnis, den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt abzulehnen, auch ohne Angabe von Gründen. Diese Entscheidung kann nicht angefochten werden, und es kann keine Rechtskraft beantragt werden.

Im Falle der Einbürgerung in Chile muss auch die spanische Sprache beherrscht werden. Die Umsetzung des Gesetzes von 1957 (12548) regelt die doppelte Staatsbürgerschaft im Vertrag mit Spanien und besagt:

  • Gilt nur für in Chile geborene Chilenen.
  • Chile akzeptiert diesen Fall nur in diesem Fall.

In Chile wird die Lehre der freiwillig akzeptierten Einbürgerung in Einzelfällen angewandt, z. B. bei einer Heirat oder beim Kauf als Folge einer solchen. Finnland wendet diese Norm an. In Europa wurde die kollektive Einbürgerung aufgrund einer Änderung der Grenzen angewandt, so auch in Chile nach dem Vertrag von Ancón von 1999, der jedoch nie einberufen wurde. Auch im Fall von Elsass-Lothringen (Frankreich/Deutschland) gab es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs Einbürgerungen. Die französische Staatsangehörigkeit wurde durch eine Volksabstimmung der gesamten Bevölkerungsgruppen bestimmt, bei der diejenigen gewannen, die sich dafür entschieden hatten.

Unterschied zwischen Recht und Option auf Einbürgerung

1. Das Optionsrecht ist in Art. 10 Nr. 1 vorgesehen, und die Einbürgerung ist in Art. 10 Nr. 3 geregelt.

2. Die Einbürgerung kann beantragt werden, das Optionsrecht gilt jedoch nur für bestimmte Ausländer.

3. Die Frist für die Einbürgerung beträgt 5 Jahre Aufenthalt im Land. Im Gegensatz dazu ist die Option nur innerhalb eines Jahres nach Vollendung des 21. Lebensjahres möglich.

4. Die Einbürgerung erfolgt durch Antragstellung bei der Behörde, das Optionsrecht durch Abgabe einer Erklärung.

5. Die Einbürgerung ist unwiderruflich, das Optionsrecht ist ewig.

6. Ausländer, die das Optionsrecht ausüben, werden chilenische Staatsangehörige mit ursprünglicher Staatsangehörigkeit, während die Einbürgerung die chilenische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung verleiht.

7. Die Einbürgerung wirkt in die Zukunft, niemals rückwirkend. Die Option wirkt durch eine Erklärung in die Vergangenheit und ist rückwirkend ab der Geburt als Chilene wirksam.

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