Einführung in das Wahlgesetz und seine Grundsätze
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Einführung in das Wahlgesetz
Es ist eines der wichtigsten Gesetze für die Demokratie. Art. 1.2 der Verfassung bezieht sich auf ein demokratisches Prinzip: Die Souveränität gehört dem Volk, das seine Macht durch seine Vertreter ausübt. Die Ausübung dieser Macht ist nur legitim, soweit sie Ausdruck des Volkswillens ist.
Das Wahlgremium ist direkt verantwortlich für die Durchführung von Wahlen und erfüllt dabei sehr wichtige Funktionen:
- Ohne Wahlen wird die Regierung nicht ersetzt.
- Der Regierungswechsel impliziert, dass es regelmäßige Wahlen gibt.
- Man muss bedenken, dass Demokratie mehr ist als nur Regeln für die Wahl von Vertretern.
Eine Demokratie kann sich nicht darauf beschränken, Entscheidungen zu treffen; bestimmte Anforderungen müssen Priorität haben: Freiheit und Wettbewerbsfähigkeit.
Diese Bedingungen erfordern eine Wahlverwaltung, die dem geltenden Recht unterliegt und über Mechanismen verfügt, um die Legitimität des Wahlprozesses und die demokratische Legitimation des Rechtsstaates zu gewährleisten. All dies wird durch das Organgesetz 5/1985 über das allgemeine Wahlverfahren (LOREG) geregelt.
Politische Beteiligung kann nicht vollständig an die Behörden delegiert werden. Direkte Beteiligung liegt vor, wenn Bürger unmittelbar an bestimmten Entscheidungen der Gemeinschaft teilnehmen.
Die Rolle demokratischer Wahlen
Wahlen dienen dazu, unsere politischen Vertreter zu wählen, und sollen drei Funktionen erfüllen:
- Repräsentationsfunktion: Da direkte Demokratie in komplexen Gesellschaften kaum umsetzbar ist, müssen Vertreter gewählt werden. Bei den ersten Wahlen standen die Vertreter unter Weisung (der Wähler). Diese Form der Repräsentation entwickelte sich weiter, sodass der Vertreter nicht mehr an die genauen Anweisungen der Wähler gebunden ist. Die Vertreter verteidigen nicht nur die Interessen ihrer Wähler, sondern die der gesamten Nation. Die Verteidigung allgemeiner Interessen führte zur Einführung des allgemeinen, wenn auch zunächst beschränkten, Wahlrechts. Diese Entwicklung war eine Notwendigkeit für die Demokratie.
- Funktion der Regierungsbildung: Wahlen eröffnen eine Reihe politischer Möglichkeiten. In der Regel bilden Parteien Regierungen. Demokratische Regierungen repräsentieren die Wähler und passen ihre Politik an die Bedürfnisse der Bevölkerung an.
- Legitimitätsfunktion: Die durch die Wähler gewählten Parteien haben Anspruch darauf, eine Regierung zu bilden. Diese Legitimation wird durch regelmäßige Wahlen mit allgemeinem Wahlrecht verliehen. Neben den Wahlen ist der Wahlkampf ein Mittel, durch das alle Bürgerinnen und Bürger eingebunden werden.
Grundsätze des Wahlrechts
Die Grundsätze des Wahlrechts basieren auf denselben Grundsätzen, die auch Demokratie und Politik zugrunde liegen: Gleichheit, Neutralität und Unverfälschtheit des Volkswillens.
- Gleichheit: Dies ist eine Anforderung gemäß Art. 23 der Verfassung und ist in den Wahlgesetzen verankert, insbesondere im Wahlkampf, der die Chancengleichheit aller gewährleisten soll.
- Neutralität: Die Staats- und Verwaltungsbehörden müssen neutral sein und dürfen keiner Partei dienen. Ihr Ziel ist die Gewährleistung der Transparenz und Objektivität der Wahlen. Daher sind die meisten Mitglieder (der Wahlverwaltung) Richter mit garantierter Unabhängigkeit (gemäß Art. 8 LOREG).
- Unverfälschtheit des Volkswillens: Diese ist gewährleistet, wenn Übereinstimmung zwischen den abgegebenen Stimmen und dem Wahlergebnis besteht.
Entwicklung des Wahlrechts in Spanien
Im frühen neunzehnten Jahrhundert hatte Spanien wenig Wahlerfahrung. Frühere Gesetzestexte wiesen viele Mängel auf, die die Entstehung von Unregelmäßigkeiten bei Wahlen begünstigten.
Historische Wahlgesetze in Spanien
- 1810: Erste Wahlen in Spanien.
- 1812: Die Verfassung von Cádiz etablierte den Grundsatz der nationalen Souveränität.
- 1834: Königliches Statut (Estatuto Real). Die indirekte Wahl existiert weiterhin, wird aber auf zwei Stufen reduziert. Das Wahlrecht ist an Besitz und Bildung gebunden. Nur Eigentümer und Gebildete dürfen wählen.