Einkommensteuer, Finanzsysteme und die Rolle der Finanzintermediäre
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Einkommensteuer: Grundlagen und Progressivität
Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer auf das Einkommen von natürlichen Personen (Bürgern). Sie trägt maßgeblich zu den Staatseinnahmen bei (oft mehr als ein Drittel der gesamten Steuereinnahmen). Sie dient der Umsetzung der Grundsätze der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, der Progressivität und der Fairness.
Berechnung der Einkommensteuer (ESt)
Die Ermittlung der zu zahlenden Einkommensteuer erfolgt in mehreren Schritten:
- Einkommensermittlung: Zuerst wird das gesamte Erwerbseinkommen des Steuerpflichtigen im Laufe des Jahres addiert.
- Abzug von Kosten: Von diesen Einnahmen werden die Kosten abgezogen, die für ihre Erzielung notwendig waren (z. B. Sozialversicherungsbeiträge oder Werbungskosten). In vielen Ländern wird zudem ein steuerfreier Betrag (Existenzminimum) abgezogen, um die Bemessungsgrundlage zu ermitteln.
- Ermäßigungen und Freibeträge: Von der Basis können weitere Ermäßigungen oder Freibeträge abgezogen werden, die der Staat aus bestimmten Gründen fördern möchte (z. B. Freibeträge für Kinder oder bestimmte Arbeitsleistungen).
- Anwendung des Steuersatzes: Nachdem alle Kürzungen vorgenommen wurden, ergibt sich die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage. Auf diesen Betrag wird ein Prozentsatz angewendet, der gemäß einem progressiven Steuertarif variiert: Je höher die Bemessungsgrundlage, desto höher der Steuersatz. Dies ergibt die Steuerschuld (das Kontingent).
- Endgültige Steuerschuld: Von dieser Steuerschuld können noch weitere Abzüge vorgenommen werden. Die verbleibende Summe ist der Betrag, den der Steuerpflichtige dem Finanzamt schuldet.
- Anrechnung von Vorauszahlungen: Während des Jahres wurden bereits Vorauszahlungen oder Lohnsteuerabzüge geleistet. Diese werden auf die Steuerschuld angerechnet. Es ergeben sich zwei Situationen:
- Ist der vorausgezahlte Betrag kleiner als die Steuerschuld, ist die Steuererklärung positiv, und der Differenzbetrag muss nachgezahlt werden.
- Ist der vorausgezahlte Betrag größer als die Steuerschuld, ist die Steuererklärung negativ, und das Finanzamt muss die Differenz erstatten.
Das Finanzsystem und Finanzintermediäre
Das Finanzsystem wird durch die Finanzmärkte und die dort tätigen Finanzintermediäre gebildet. Seine Hauptaufgabe ist es, die Anbieter und Nachfrager von Kapital zusammenzuführen und die angebotene Finanzierung zu koordinieren.
Banken und Kreditinstitute
Banken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften bilden die wichtigsten Finanzintermediäre im Bankensektor. Die Unterschiede liegen primär in ihrer Rechtsform und Zielsetzung:
- Banken: Sind private Unternehmen, die Gewinne für ihre Eigentümer erwirtschaften.
- Sparkassen: Sind gemeinnützige Einrichtungen, die ihre Gewinne sozialen und gemeinnützigen Zwecken zuführen.
- Kreditgenossenschaften: Gehören ihren Mitgliedern/Einlegern, die gleichzeitig die Empfänger der finanziellen Dienstleistungen sind.
Die typischen Dienstleistungen dieser Banken-Vermittler sind sehr ähnlich: die Annahme von Einlagen und die Vergabe von Darlehen.
Nichtbanken-Finanzintermediäre: Überblick
Neben den klassischen Banken gibt es weitere wichtige Finanzintermediäre:
- Unternehmen und Investmentfonds: Verkaufen Anteile an die Öffentlichkeit und kaufen mit den Erlösen ein Portfolio aus verschiedenen Aktien und Anleihen.
- Pensionskassen: Sammeln regelmäßig Beiträge von aktiven Arbeitnehmern und investieren diese zur Gewinnerzielung.
- Versicherungsgesellschaften: Sichern Kunden wirtschaftlich gegen alle Arten von Risiken ab. Die Einnahmen stammen aus den Beiträgen ihrer Kunden.
- Leasinggesellschaften: Finanzieren Unternehmen, die Güter oder Ausrüstung benötigen.
- Factoring-Unternehmen: Kaufen ausstehende Rechnungen oder Forderungen von Unternehmen gegen eine sofortige Zahlung an.
- Risikokapital (Venture Capital): Stellt temporäres Kapital für Unternehmen in dynamischen Wirtschaftssektoren bereit, die ein überdurchschnittliches Wachstum erwarten lassen.
Handelsdefizit (Außenwirtschaft)
Ein Handelsdefizit liegt vor, wenn die Importe (Einfuhren) eines Landes an Waren und Dienstleistungen höher sind als seine Exporte (Ausfuhren).