Einkommensteuer (IRPF): Berechnung, Freibeträge und Bemessungsgrundlagen
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Berechnung des Liquidationsanteils (Staatlich und Regional)
Der **staatliche Liquidationsanteil** (oder Liquiditätsquote) ist der Anteil der Abzüge, der dem Staat zusteht. Dieser Anteil wird als Prozentsatz der gesamten Abzüge festgelegt (z. B. 67 % im Jahr 2009) und umfasst auch den Abzug für das Mietwohnrecht. Das Ergebnis darf nicht negativ sein.
Der **regionale Liquidationsanteil** wird berechnet, indem der regionale Anteil der staatlichen Abzüge (z. B. 33 %) von den regionalen Abzügen subtrahiert wird. Dazu gehören der Abzug für Investitionen in den Hauptwohnsitz und die Höhe der autonomen Abzüge.
Wie wird die Differenzschuld berechnet?
Die **Differenzschuld** (oder Restschuld) ist der Betrag, der sich ergibt, nachdem die flüssigen staatlichen und regionalen Einschätzungen addiert wurden. Von diesem Gesamtbetrag werden folgende Posten abgezogen:
- Abzug für die Doppelbesteuerung von Dividenden.
- Abzug für internationale Doppelbesteuerung.
- Quellensteuern, Einkommens- und Teilzahlungen, die bereits geleistet wurden.
Wer ist nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Steuerpflichtige sind nicht zur Einreichung einer Steuererklärung verpflichtet, wenn sie eine der folgenden Anforderungen erfüllen:
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bis maximal 22.000 € pro Jahr, es sei denn, es gibt mehrere Zahlstellen, wobei die Einkünfte aus der zweithöchsten und weiteren Zahlstellen 11.200 € überschreiten.
- Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne, die der Quellensteuer unterliegen, bis zu einer Grenze von 1.600 € jährlich.
- Unterstellte Immobilieneinkünfte, Einkünfte aus beweglichem Vermögen, das nicht der Besteuerung unterliegt, und Subventionen für den Kauf von Wohnraum bis zu einer Grenze von 1.000 € pro Jahr.
Wichtig: In jedem Fall sind Steuerpflichtige zur Abgabe verpflichtet, wenn die einzige Einnahmequelle 1.000 € pro Jahr übersteigt oder Verluste von 500 € eingestellt wurden.
Der persönliche und familiäre Grundfreibetrag
Der **persönliche und familiäre Grundfreibetrag** ist die Basis, um sicherzustellen, dass Steuerzahler ihre Grundbedürfnisse, familiären Verpflichtungen und ihr Privatleben finanzieren können, ohne diese Beträge zu versteuern.
Dieser Freibetrag ergibt sich aus der Addition folgender Komponenten:
- Mindestbetrag des Steuerpflichtigen (in der Regel 5.151 €).
- Freibetrag für Nachkommen.
- Freibetrag für Angehörige.
- Freibetrag für Behinderung (*discapacidad*).
Dieser Betrag wird von der allgemeinen Bemessungsgrundlage abgezogen. Verbleibende Reste können von der Spar-Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Der Gesamtbetrag darf nicht negativ sein.
Anwendung und Pflichten der objektiven Schätzung (Modulsystem)
Die **objektive Schätzung** (oder das Modulsystem) gilt für Unternehmen, die Tätigkeiten ausüben, die in den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen herausgegebenen Tabellen aufgeführt sind, und die bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten.
Die Obergrenzen sind wie folgt festgelegt:
- Der Gesamtumsatz aller Aktivitäten darf im vollen Jahr 450.000 € nicht überschreiten.
- Für landwirtschaftliche Unternehmen gilt eine Grenze von 300.000 €.
- Das Volumen der Käufe von Waren und Dienstleistungen (mit Ausnahme des Erwerbs von Anlagevermögen) darf 300.000 € nicht überschreiten.
Die Berechnung der Nettoleistung erfolgt nach folgendem Schema:
Bruttoleistung – Leistungsanreize = Nettoleistung (Basis)
Indizes X Korrektur-Module = Bereinigte Rendite
Bereinigte Rendite – Gesetzliche Kürzungen = Netto-Aktivität
Zusammensetzung der Allgemeinen und der Spar-Bemessungsgrundlage
Die **Allgemeine Bemessungsgrundlage** setzt sich zusammen aus:
- Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.
- Einkünften aus Immobiliengeschäften (Mieteinnahmen).
- Gewinnen und Verlusten, die nicht durch die Übertragung von Vermögenswerten (*patrimoniales*) entstanden sind.
Die **Spar-Bemessungsgrundlage** setzt sich zusammen aus:
- Kapitalerträgen aus beweglichem Vermögen.
- Gewinnen und Verlusten, die durch die Übertragung von Vermögenswerten und Schulden entstanden sind.
Abzüge und Reduzierungen von der Allgemeinen Bemessungsgrundlage
Die *liquide* Allgemeine Bemessungsgrundlage ergibt sich nach Anwendung verschiedener Reduzierungen und Abzüge, die steuerlich geltend gemacht werden können, darunter:
- Beiträge zur Sozialversicherung (z. B. Rentenpläne).
- Beiträge zugunsten von Menschen mit Behinderungen.
- Ausgleichsrenten und Unterhaltszahlungen zugunsten des Ehegatten.
Wenn nach diesen Abzügen Reste verbleiben, können diese zur Minderung der Spar-Bemessungsgrundlage verwendet werden, insbesondere bei Ausgleichsrenten oder Unterhaltszahlungen, die nicht vollständig in der allgemeinen Bemessungsgrundlage berücksichtigt wurden.