Einleitung des Strafverfahrens: Notitia Criminis, Beschwerde und Klage
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Methoden zur Einleitung eines Strafverfahrens
Die Einleitung des Verfahrens: Die Notitia Criminis
Die Notitia Criminis (Kenntnis einer Straftat) ist der Ausgangspunkt für die Einleitung eines Strafverfahrens.
Die Beschwerde (Anzeige)
Die Beschwerde ist ein Mechanismus, der die Übermittlung der Notitia Criminis an das Gericht oder die zuständige Behörde ermöglicht. Geht eine Beschwerde über eine Handlung mit kriminellem Anschein ein, muss der Richter die Notwendigkeit prüfen, die Richtigkeit der Behauptungen zu untersuchen.
Die Beschwerde ist ein Akt der Kenntnisnahme: Der Beschwerdeführer macht das Gericht oder die zuständige Behörde auf Ereignisse aufmerksam, die ein Verbrechen darstellen könnten. Es wird dabei weder ein förmlicher Antrag gestellt noch ist der Beschwerdeführer verpflichtet, die Ereignisse abschließend zu definieren. Sie ist im Grunde eine staatsbürgerliche Pflicht, die das Gesetz allen auferlegt, die Zeugen der Begehung einer Straftat werden oder Kenntnis davon erlangen.
Die Meldung bedarf keiner besonderen Form. Sie kann im eigenen Namen oder im Namen Dritter erfolgen (sofern eine entsprechende Vollmacht vorliegt) und kann schriftlich oder mündlich eingereicht werden. Die Einreichung muss erfolgen:
- Beim Amtsgericht (Magistrates' Court) oder beim Friedensrichter des Ortes.
- Vor der Staatsanwaltschaft.
- Vor einem Offizier der Armee oder der Staatssicherheit.
Der Polizeibericht und die Voruntersuchung
Unser Gesetz erlaubt es der Kriminalpolizei, die sogenannte Voruntersuchung durchzuführen. Dies ist eine nicht-gerichtliche Untersuchung, die von der Polizei eingeleitet wird, sobald sie Kenntnis von Handlungen erlangt, die möglicherweise strafrechtlicher Natur sind. Sie ersetzt keine gerichtliche Überprüfung und ist mit dieser unvereinbar. Sie erfüllt jedoch ähnliche Funktionen wie die Beschwerde.
Der Beginn des Verfahrens: Die Klage (Anklageschrift)
Die Klage ist ein formelles, schriftliches Instrument zur Ausübung der Anklagegewalt. Sie stellt somit eine formelle Anklage dar. Die Einreichung der Klage ist der Weg, um das Ex-parte-Verfahren zu beginnen.
Die Anklageschrift ist im Wesentlichen eine Absichtserklärung. Sie macht dem Gericht eine Reihe von Straftaten bekannt, nicht um diese zu prüfen, sondern um die Einleitung eines Verfahrens gegen eine Person zu beantragen, die förmlich beschuldigt wird, diese begangen zu haben.
Mindestvoraussetzungen der Klage
- Sie muss die Tatsachen, die als strafbar gelten, klar darlegen.
- Sie muss die angeklagte Person bestimmen, indem sie die erforderlichen Daten zur Identifizierung bereitstellt. Sowohl der Kläger als auch der Angeklagte müssen leicht identifizierbar sein.
- Der Antrag muss die Bitte enthalten, bestimmte Formalitäten des Ermittlungsverfahrens abzuschließen.