Elektrische Komponenten und Installation
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Leiter
Die in Luftnetzen verwendeten Leiter bestehen aus Kupfer, Aluminium oder anderen Materialien oder Legierungen mit geeigneten elektrischen und mechanischen Eigenschaften und sind vorzugsweise isoliert.
Isolierte Leiter
Die Adern haben eine Nennspannung von mindestens 0,6/1 kV.
Der minimal zulässige Querschnitt für Aluminiumleiter beträgt 16 mm² und für Kupferleiter 10 mm².
Blanke Leiter
Die blanken Leiter sind widerstandsfähig gegen Witterungseinflüsse und haben eine Mindestbruchlast von 410 daN.
Als blanke Leiter gelten solche mit einer Nennspannung von weniger als 0,6/1 kV.
Isolatoren
Isolatoren bestehen aus Porzellan, Glas oder anderen gleichwertigen Isoliermaterialien.
Sie sind witterungsbeständig, insbesondere gegen Temperaturschwankungen und Korrosion.
Die Befestigung der Isolatoren an ihren Trägern erfolgt nicht durch Gewindeschneiden oder Zementieren einer Basis aus Stoffen, die eine der Parteien angreifen könnten oder Volumenänderungen unterliegen, die die Isolatoren oder die Sicherheit ihrer Anlage beeinträchtigen könnten.
Träger
Die Träger können aus Stahl, Beton, Holz oder anderen Materialien bestehen und müssen die entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde haben.
2. Mechanische Berechnung
Ständige Lasten setzen sich aus dem Gewicht der verschiedenen Elemente zusammen: Leiter, Isolatoren, Klemmen und Träger.
Die Überlast durch Winddruck beträgt:
- Auf Leiter: 50 daN/m²
- Auf ebenen Flächen: 100 daN/m²
- Auf zylindrischen Oberflächen: 70 daN/m²
Für die Zwecke der Überspannung durch Eis wird das Land in drei Zonen eingeteilt:
Zone A: Bis ca. 500 m über dem Meeresspiegel. Es wird keine Überlast durch Eis berücksichtigt.
Zone B: Zwischen 500 und 1000 m Höhe. Bei blanken Drähten wird ein Aufwand für eine Eismanschette von √d g pro Meter angenommen, wobei d der Leiterdurchmesser in mm ist. Bei Kabelbündeln beträgt der Aufwand 60√d Gramm pro Meter, wobei d der Durchmesser des Kabels in mm ist. Für die Berechnung wird ein Drahtdurchmesser von 2,5-fachem des Durchmessers der Phasenleiter angenommen.
Zone C: Über 1000 m Höhe. Bei blanken Leitern wird ein Aufwand für eine Eismanschette von 360√d g pro Meter angenommen, wobei d der Leiterdurchmesser in mm ist. Bei Freileitungen in einem Bündel beträgt der Aufwand 120√d Gramm pro Meter, wobei d der Durchmesser des Kabels in mm ist. Für die Berechnung wird ein Kabeldurchmesser von 2,5-fachem des Durchmessers der Phasenleiter angenommen.
2.2 Leiter
2.2.1 Maximal zulässige Zugkraft
Die maximal zulässige Zugkraft der Leiter darf die Bruchlast geteilt durch 2,5 unter Berücksichtigung des ungünstigsten Falls der folgenden Möglichkeiten nicht überschreiten:
Zone A:
- a) Belastung durch Eigengewicht und Windlast bei einer Temperatur von 15 °C.
- b) Belastung durch Eigengewicht und Windlast geteilt durch 3 bei einer Temperatur von 0 °C.
Zone B und C:
- a) Belastung durch Eigengewicht und Windlast bei einer Temperatur von 15 °C.
- b) Belastung durch Eigengewicht und Eislast für den Bereich bei einer Temperatur von 0 °C.
Maximaler Durchhang
Der maximale Durchhang ergibt sich aus dem Vergleich zwischen den beiden Szenarien für die Klimazone. Zusätzlich wird eine dritte Hypothese (gültig für alle drei Zonen) betrachtet, bei der der Leiter unter seinem Eigengewicht und der maximal zu erwartenden Temperatur unter Berücksichtigung der Klima- und Netzbedingungen belastet wird. Diese Temperatur darf nicht unter 50 °C liegen.
3. Ausführung
Die Adern mit einer Nennspannung von 0,6/1 kV (UNE 21 030) können wie folgt installiert werden:
3.1.1 Aufgesetzte Kabel
Direkt auf Wänden oder Mauern mit Klammern befestigt, die widerstandsfähig gegen Witterungseinflüsse sind. Die Leiter müssen an Stellen, an denen sie mechanischen Beeinträchtigungen ausgesetzt sein können, ausreichend geschützt werden.
Es ist ein Mindestabstand von 2,5 Metern zum Boden einzuhalten.
In der Nähe von Öffnungen in Wänden sind folgende Mindestabstände einzuhalten:
- Fenster: 0,30 m zur Oberkante der Öffnung und 0,50 m zu den unteren und seitlichen Kanten.
- Balkone: 0,30 m zur Oberkante der Öffnung und 1,00 m zu den Seitenkanten des Balkons.
Es ist zu berücksichtigen, ob Vorsprünge oder Unterstände vorhanden sind, die das Erreichen der Leiter erleichtern könnten. In diesen Fällen kann eine Verringerung der oben genannten Abstände zulässig sein.
3.1.2 Gespannte Kabel
Neutrale Trägerdrähte werden zwischen speziellen Stücken auf Stützen, Fassaden oder Wänden mit ausreichender mechanischer Festigkeit aufgeteilt.