Elektrische Schutzmaßnahmen: Sicherheit und Normen
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Schutzmaßnahmen gegen elektrische Gefahren
Schutzmaßnahmen sind Vorkehrungen, die den Einzelnen vor elektrischen Gefahren schützen sollen. Diese können an der Anlage vorgenommen werden oder persönlicher Natur sein. Sie dienen dem Schutz gegen direktes Berühren (zugängliche Teile oder Isolationsfehler) oder indirekten Kontakt durch Überschläge. Zudem müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Überspannungen, Überstrom, hohe Spannungsabfälle oder Verbrennungen durch Überlastung zu verhindern.
Maßnahmen zum Schutz gegen direktes Berühren
Diese Maßnahmen wurden entwickelt, um die Gefahr eines Kontakts mit unter Spannung stehenden Teilen (nach Standard UNE 20460-4-41 / DIN VDE 0100-410) zu verhindern:
- Schutz durch Isolierung aktiver Teile: Es muss eine Isolierung vorhanden sein, deren Zerstörung nur durch mechanische Einwirkung möglich ist; eine bloße Lackversiegelung ist nicht ausreichend.
- Schutz durch Abdeckungen oder Gehäuse: Alle Geräte und Anschlüsse müssen mindestens der Schutzart IP XXB entsprechen. Sie müssen sich in Gehäusen oder hinter Barrieren mit einem Mindestschutz nach UNE 20324 befinden, um das Berühren spannungsführender Teile durch Menschen oder Tiere zu verhindern.
- Schutz durch Hindernisse: In elektrischen Betriebsstätten können Hindernisse ohne Werkzeuge oder Schlüssel entfernbar sein, sollten jedoch eine ungewollte Demontage verhindern. Sie sollen ein versehentliches Berühren verhindern, bieten jedoch keinen Schutz gegen vorsätzliches Handeln.
- Schutz durch Abstand: In elektrischen Betriebsstätten müssen spannungsführende Teile außerhalb des Handbereichs von Personen angeordnet sein (Bereiche, die ohne Hilfsmittel nicht erreicht werden können).
- Zusätzlicher Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen: Einsatz von RCD-Schutzvorrichtungen (30 mA) zur Erfassung von Fehlerströmen (Leckageschutz).
Schutz bei indirektem Berühren
Dieser Schutz wird durch die Anwendung der folgenden Maßnahmen erreicht:
- Automatische Abschaltung der Stromversorgung: Je nach System der Anlage (TN, TT oder IT) erfolgt die Abschaltung durch Schutzeinrichtungen (z. B. Differenzstromschutz).
- Verwendung von Geräten der Schutzklasse II oder gleichwertige Isolierung: Dieser Schutz wird gewährleistet durch:
- Geräte mit doppelter oder verstärkter Isolierung (Klasse II).
- Werkseitig hergestellte Baugruppen mit gleicher Isolierung (doppelt oder verstärkt).
- Zusätzliche Isolierung, die im Zuge der Installation der elektrischen Anlage und Betriebsmittel montiert wird.
- Verstärkte Isolierung an exponierten aktiven Teilen, falls eine doppelte Isolierung konstruktionsbedingt nicht möglich ist.
Schutz durch nicht-leitende Räume
Die Massen und die aktiven Teile müssen so angeordnet sein, dass zwei verschiedene Massen oder eine Masse und ein Leiter nicht gleichzeitig berührt werden können. Es gibt keine Vorschrift für Schutzleiter. Folgendes sollte beachtet werden:
- Abstand zwischen Massen und leitfähigen Elementen
- Anbringung wirksamer Hindernisse
- Isolierung oder isolierte Anordnung der leitfähigen Elemente