Elektroinstallationen: Häfen, Boote, Möbel, Beleuchtung

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ITC 42: Elektrische Anlagen in Häfen und Marinas

1. Zweck und Anwendungsbereich

Die Anforderungen dieser **ITC 42** gelten für elektrische Anlagen in Häfen und Marinas, die Sportboote versorgen. Die Verbraucher in diesen Einrichtungen müssen die Anforderungen der geltenden EU-Richtlinien im Sinne von Artikel 6 der Niederspannungsrichtlinie erfüllen.

2. Allgemeines

Elektrische Anlagen in Häfen und Marinas müssen so ausgelegt und mit Materialien ausgestattet sein, dass *keine Personen Gefahren ausgesetzt* sind und *keine Brand- oder Explosionsgefahr* besteht. In der Regel darf die Nennspannung der Anlagen, die Sportboote versorgen, 230 V AC (einphasig) nicht überschreiten. In Ausnahmefällen ist die Versorgung mit dreiphasigem 400 V AC für Yachten mit hohem Stromverbrauch zulässig.

Es sind keine Potentialausgleichsverbindungen erlaubt, die nicht mit Erde verbunden sind, um *indirekte Kontakte* in den lokalen Nichtleitern zu vermeiden.

4.2. Leitungen

Zulässige Kabel mit Kupferleitern, isoliert und ummantelt:

* Nichtmetallische Schläuche * Nichtmetallische starre Rohre mit hoher Festigkeit * Verzinkte Rohre mit mittlerer oder hoher Festigkeit

Weitere zulässige Kabeltypen:

* a. Mineralisolierte Kabel mit PVC-Schutzhülle * b. Kabel mit Deckarmierung und thermoplastischem oder elastomerem Material * c. Andere Drähte und Materialien mit überlegenem mechanischem Schutz

4.3.3. Anschluss an Sportboote

* Der Kontakt muss mit dem Schutzleiter verbunden sein. * Ein flexibles Kabel vom Typ H07RN-F versorgt die Yacht über einen Stecker. * Die Kabellänge darf 25 m nicht überschreiten. Das Kabel darf auf seiner gesamten Länge keine Spleiße oder Zwischenverbindungen aufweisen.

ITC 43: Installation von Verbrauchern

Wenn Kondensatoren installiert sind und deren Verbindung mit den Verbrauchern durch Schalter unterbrochen werden kann, müssen die Kondensatoren mit Entladewiderständen oder -drosseln gegen Erde ausgestattet sein. Kondensatoren, die zur Blindstromkompensation von Asynchronmotoren verwendet werden, müssen so installiert sein, dass sie gleichzeitig mit der Stromversorgung des Motors getrennt werden.

ITC 44: Installation von Beleuchtungsanlagen

Diese Vorschrift bezieht sich auf die Installation von Beleuchtungsanlagen. Als Beleuchtungsanlage gilt jede Ausrüstung oder jedes Gerät, das elektrische Energie für die Beleuchtung im Innen- oder Außenbereich verwendet. Diese Vorschrift enthält keine Bestimmungen für die Außenbeleuchtung, die in der ITC-BT-09 geregelt ist, und die Notbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden, die in der ITC-BT-28 geregelt ist.

ITC 49: Elektrische Anlagen in Möbeln

Der Zweck dieser Anleitung ist es, die Anforderungen an elektrische Anlagen in Möbeln und Möbelelementen zu definieren:

* Möbel aller Art, einschließlich Büromöbel, Tische, Rednerpulte, Paneele und ähnliche ortsfeste oder mobile Elemente. * Möbel, Spiegel und Badelemente in Räumen mit Badewanne oder Dusche.

Die Verbraucher in diesen Einrichtungen müssen die Anforderungen der geltenden EU-Richtlinien im Sinne von Artikel 6 der Niederspannungsrichtlinie erfüllen. Zu diesem Zweck gelten alle Möbel, die mit elektrischen Geräten (z. B. Beleuchtung, Schalter, Steckdosen usw.) ausgestattet sind, als Verbraucher.

ITC 50: Elektrische Anlagen mit Heizkörpern für Saunen

Anforderungen

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