Das Enteignungsrecht: Definition, Verfahren und Besonderheiten
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Enteignung: Definition und Grundlagen
Enteignung ist die zwangsweise Übertragung von Privateigentum (z.B. durch Verkauf, Tausch oder vorübergehende Besetzung) aufgrund öffentlichen Nutzens oder Interesses, verbunden mit finanzieller Entschädigung oder Schadenersatz.
Verfassungsrechtliche Garantie
Die Enteignung ist verfassungsrechtlich garantiert und nur zulässig bei Vorliegen öffentlichen Nutzens oder Interesses. Sie erfordert eine angemessene finanzielle Gegenleistung oder Entschädigung, und das Verfahren muss nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden.
Beteiligte Parteien
- Enteignende Verwaltung: Der Staat, die Provinzen und die Gemeinden.
- Enteignungsbegünstigter: Derjenige, der die enteignete Sache erhält und die Entschädigung leistet. Dies kann sein:
- Die Verwaltung selbst (bei öffentlichem Nutzen).
- Eine Privatperson (bei individuellem sozialem Interesse).
- Enteigneter: Der eingetragene Eigentümer der Immobilie.
Das Enteignungsverfahren
1. Erklärung des öffentlichen Nutzens oder Interesses
2. Beschluss über die Inbesitznahme
3. Ermittlung des beizulegenden Preises (Entschädigung)
- Gegenseitiges Einvernehmen
- Widerspruchsverfahren bei der Wertermittlung:
- Jeder Eigentümer erhält eine Mitteilung über die Bewertung.
- Der angegebene Wert wird von der Verwaltung akzeptiert und bezahlt, oder die Verwaltung lehnt ihn ab und bietet dem Eigentümer einen anderen Betrag an.
- Der Eigentümer kann diesen annehmen oder ablehnen.
- Lehnt der Eigentümer ab, entscheidet eine Enteignungsjury der Provinz.
- Kriterien für die Bewertung: Falls das enteignete Gut nicht direkt bewertet werden kann, wird ein analoger Wert (Gleichwertigkeitswert) herangezogen.
- Fairer Preis: Der faire Preis setzt sich aus dem ermittelten Wert plus 5% Wertschätzung zusammen.
4. Zahlung und Inbesitznahme
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich vor der Inbesitznahme, außer in folgenden Ausnahmefällen:
- Eilige Enteignung: Wenn sie eindeutig für die Realisierung eines bestimmten Werkes oder Zwecks erforderlich ist.
- Militärische Requisition: In Kriegs- oder Bürgerkriegszeiten oder bei Epidemien.
- Temporäre Enteignung: Hier wird der Schaden erst später ausgeglichen.
Rückenteignungsrecht
Das Rückenteignungsrecht ermöglicht es dem Enteigneten, sein Eigentum nach erfolgter Entschädigungszahlung zurückzuerhalten, wenn das enteignete Gut nicht für den beabsichtigten Zweck verwendet wird, das Vorhaben nicht realisiert wird oder ein Überschuss an Land besteht. Die Rückgabe des Preises an die Verwaltung ist dabei inbegriffen.
Städtebauliche Enteignung
Die Verwaltung schafft Grundlagen und öffentliche Infrastruktur.
Fehler bei der Bewertung können zu individueller oder gemeinsamer Besteuerung führen.
Bewertungskriterien:
- Unentwickeltes und nicht urbanisiertes Land: Vergleich mit ähnlichen Grundstücken.
- Urbanisiertes Land: Bewertung nach Marktwerten.
Gründe für die Aufhebung:
- Abnormale Nutzung.
- Nach 10 Jahren ohne weitere Bearbeitung/Entwicklung.
- Nichterfüllung städtebaulicher Aufgaben.