Die Entstehung der Spanischen Verfassung 1978: Prozess & Akteure

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Verfahren zur Einleitung der Verfassungsreform

Die gesetzlich festgelegte Reform sah drei Verfahren zur Einleitung des Prozesses der Verfassungsgebung vor, abhängig vom Motiv:

  • Regierungsinitiative: Vorlage eines Verfassungstextes zur Diskussion und anschließenden Zulassung durch die Kammern.
  • Initiative der Kammern: Der Kongress oder der Senat ergreifen die Initiative ohne vorherige Intervention der Regierung.
  • Königliche Anordnung: Der König setzt einen Text ohne den Umweg über die Kammern per Referendum in Kraft.

Die gewählte Route war die zweite, die parlamentarische Initiative, da die Regierung auf die Vorlage eines eigenen Verfassungstextes verzichtete. Da keine Partei eine absolute Mehrheit besaß, musste eine maximale Beteiligung aller politischen Kräfte gewährleistet werden.

Organisation und Zusammensetzung des Verfassungsausschusses

  • Organisation der Arbeit: Der Kongress ernannte einen Ausschuss für Verfassungs- und Bürgerrechtsfragen, um den Entwurf der Verfassung (CE) vorzubereiten.
  • Zusammensetzung: Der Ausschuss sollte die Mehrheit der politischen Kräfte im Parlament widerspiegeln. Er bestand aus 36 Mitgliedern, die von einem Mitglied der parlamentarischen Mehrheit geleitet wurden. Um eine noch breitere Basis zu schaffen, wurden Experten aus jeder Fraktion hinzugezogen.

Der Prozess der Verfassungsentstehung (1977–1978)

  • Vorbereitung des Entwurfs (Ponencia): Es musste ein Arbeitspapier erstellt werden. Die Redaktionsgruppe (*Ponencia*) setzte sich zusammen aus: 3 Mitgliedern der UCD, 1 der PSOE, 1 der PSUC, 1 der Volksallianz und 1 der nationalistischen (katalanischen oder baskischen) Minderheit. Es war nicht möglich, allen Parlamentariern gleiches Gewicht zu geben, nicht einmal denen mit den meisten Stimmen im Vergleich zu denen mit Minderheitsvoten.
  • Wahlen und Arbeitsbeginn: Nach den Wahlen vom 15. Juni 1977 trat der Ausschuss am 1. August zusammen und begann mit der Arbeit, die bis zum Winter 1977 andauerte. Die Beratungen waren geheim, um die Vertraulichkeit zu wahren, obwohl der endgültige Text später durchgesickert ist. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe arbeiteten nicht isoliert.
  • Vorlage an den Kongress: Nach Fertigstellung des Textes wurde dieser dem Ausschuss für konstitutionelle Fragen zur Diskussion und anschließend dem Kongress vorgelegt.
  • Beratung im Kongress: Es wurden mehr als 1.000 Änderungsanträge eingereicht. Die Beratungen dauerten bis zum Sommer 1978.
  • Verabschiedung durch die Kammern: Der Kongress genehmigte den endgültigen Text im Juli 1978. Anschließend wurde er an den Senat weitergeleitet, wo aufgrund seiner unterschiedlichen Zusammensetzung ebenfalls über 1.000 Änderungen eingebracht wurden.
  • Schlichtungsverfahren: Der vom Plenum des Senats angenommene Text musste an die durch das Gesetz zur Politischen Reform geschaffene Schlichtungsstelle zurückgesandt werden, um die Differenzen bezüglich der eingebrachten Änderungen beizulegen.

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