Die Entwicklung der Bürgerschaft: Von der Antike zur Moderne

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Die Entwicklung der Bürgerschaft

1. Herkunft und Definition des Begriffs Bürgerschaft

1.1 Definition: Ein Bürger ist ein Einwohner einer alten Stadt oder eines modernen politischen und rechtlichen Gebiets, der sich daran beteiligt. Die Öffentlichkeit scheint folgende Merkmale aufzuweisen:

  • Mitgliedschaft in einer politischen Gemeinschaft, die dauerhaft in einem Gebiet ansässig ist.
  • Der Genuss der Rechte, die von der Stadt geschützt werden, einschließlich der Möglichkeit, an der Arbeit der Regierung teilzunehmen.

1.2 Bürgerschaft in der griechisch-römischen Antike

Der Begriff stammt vom lateinischen Wort "civis" (Bürger), das die gleiche Wurzel wie "civitas" hat. Der Begriff "civis" war für die Mitglieder der Gemeinschaft reserviert, die bestimmte Anforderungen erfüllten. Der Rest der Bevölkerung wurde nicht als Bürger betrachtet.

Die alten Griechen verwendeten den Begriff "Politik", um sich auf die Bürger zu beziehen. In einigen griechischen Städten spielten die Bürger eine große Rolle, da sie durch die Demokratie an der Regierung teilnehmen konnten.

Der Bürger hat Pflichten gemäß einer anerkannten Rechtsordnung, insbesondere die Pflicht, die Stadt zu verteidigen.

1.2.1 Staatsbürgerschaft in der griechischen Demokratie: Politische Tradition

Im alten Griechenland versuchte ein kleiner Staat, unabhängig und autark zu sein. Als Bürger sollte man sich an der Politik beteiligen. Reiche und arme Bürger hatten die Pflicht, an den Sitzungen teilzunehmen und an den Diskussionen teilzunehmen. Die Treffen fanden auf der Agora statt. Um die Teilnahme der armen Bürger zu fördern, wurden wirtschaftliche Anreize geschaffen. Die Griechen der Antike waren sparsam mit öffentlichen Ausgaben und wollten mit Bedacht handeln. Dieses Verfahren sah die Abstimmung als letzten Ausweg vor. Drei Grundsätze für die Teilnahme an der Versammlung:

  • Isonomie vor dem Gesetz: Jeder Bürger hatte die gleichen Rechte und Pflichten.
  • Isegorie: Jeder Bürger hatte das gleiche Recht, zu sprechen und seine Meinung kundzutun.
  • Koinonia: Zusammenarbeit, um das öffentliche Gut zu erreichen, das Wohl aller und nicht das private Gut. Unterscheidung zwischen dem Besonderen und dem Allgemeinen.

1.2.2 Bürgerschaft im alten Rom: Rechtliche Tradition

Für die alten Römer bestand die Staatsbürgerschaft hauptsächlich aus der rechtlichen Anerkennung einiger Menschen als vollwertige Mitglieder der Republik und der Stadt, die das Reich war. Man genoss rechtlichen Schutz. Wie der Jurist Gaius definierte, handelte die Stadt nach dem Gesetz und erwartete den Schutz des Gesetzes in der Länge und Breite des Reiches.

In Rom unterschied man zwischen der Phase der Republik, in der die Bürger frei ihre Vertreter wählen konnten, und der späteren Phase des Reiches, in der die Mitbestimmungsrechte zunehmend irrelevant wurden.

1.3 Einschränkungen der bisherigen Staatsbürgerschaft

Wir können drei Einschränkungen beachten:

  • Es war eine integrative Bürgerschaft: Die Bürger waren erwachsene Männer, die bestimmte Anforderungen erfüllten.
  • Nur als Mitglieder der politischen Gemeinschaft hatten die Bürger die Bedingung und nicht jeder Mensch kraft des Seins.
  • Der Status des Bürgers in der Antike gab bestimmte Rechte auf politische Teilhabe, aber individuelle Rechte schützten die Behörden nicht vor möglichen Missbräuchen.

1.4 Die moderne doppelte Staatsbürgerschaft

Der Begriff der Staatsbürgerschaft zeigt zwei Traditionen. Die Tradition der politischen Partizipation durch Beratung und die Tradition des rechtlichen Schutzes der Rechte der Person. Der erste Teil der modernen republikanischen Idee von Staatsbürgerschaft betont die Teilnahme der Bürger, während der zweite Teil der liberalen Version der Bürgerschaft den Vorrang der individuellen Rechte betont und die Frage der politischen Partizipation verharmlost.

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