Die Entwicklung der Menschenrechte: Von der Freiheit zur modernen Definition

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Demokratie und Freiheit: Die Basis der Rechte

Es gibt keine Demokratie ohne Freiheit.

Grundlegende Rechte der Person

  • Die Freiheit der Meinung und der Ideen.

Kollektive Rechte und Freiheiten

  • Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Fürsprache politischer Ideen und Religionsfreiheit.
  • Freiheit der Bildung.
  • Freiheit der Unternehmen (Wirtschaftsfreiheit).

Die Rechte von Personen: Grundlage der Unversehrtheit

Das Recht auf Leben, Unversehrtheit und Sicherheit ist die Grundlage aller anderen Rechte. Dazu gehören spezifische Bereiche:

  • Gesetzliche Rechte.
  • Bürgerrechte.
  • Wirtschafts- und Arbeitsmarktrechte.
  • Kulturelle Rechte.
  • Recht auf Gesundheit und eine angemessene Umgebung.
  • Recht auf den Schutz von Kindern, älteren Menschen und anderen schutzbedürftigen Gruppen.

Alle Rechte implizieren Aufgaben und Verpflichtungen, die wir übernehmen müssen.

Philosophische Perspektiven auf Rechte

Utilitaristische Ethik nach Jeremy Bentham

Jeremy Bentham begründete die utilitaristische Ethik und lehnte das Konzept der natürlichen Rechte ab. Freude und Schmerz waren für ihn die einzige rationale Grundlage, auf der Gesetze aufgebaut werden konnten. Er vertrat die Ansicht, dass Ethik und Politik dem Prinzip der Nützlichkeit folgen sollten: Sie sollten auf das größtmögliche Glück für die größtmögliche Zahl abzielen. Die natürlichen Rechte hatten für Bentham kein Fundament. Das Prinzip der Nützlichkeit lieferte stattdessen eine Agenda zur Bewertung der Güte oder Schlechtigkeit von Gesetzen.

Marxismus und die Kritik der Menschenrechte

Marx, der Chefideologe des Sozialismus und Kommunismus, argumentierte, dass die sogenannten natürlichen Rechte der bürgerlichen Gesellschaft die Rechte des egoistischen Menschen seien. Marx sah die Gesellschaft als eine natürliche Einheit. Er betrachtete die Theorien des Naturrechts als Ausdruck der herrschenden Klasseninteressen. Der Liberalismus maskiere lediglich die Ungleichheiten der Klassengesellschaft.

Die Arbeiterklasse und neue soziale Anforderungen

Die Entstehung der Arbeiterklasse (Proletariat)

Mit der industriellen Revolution entstand die Arbeiterklasse, das Proletariat. Im neunzehnten Jahrhundert entwickelte sich daraus die wichtigste und einflussreichste soziale Bewegung der Neuzeit. Das Fehlen ziviler, politischer und beruflicher Rechte für das Proletariat bewies die Unzulänglichkeit der 1789 verkündeten Rechte und förderte die ersten Vereinigungen und Streiks.

Neue Anforderungen führen zu neuen Rechten

In den ersten Jahrzehnten des neunzehnten Jahrhunderts entstanden kommunistische oder sozialistische Gruppen. Die neue marxistische Ideologie schlug vor, dass die bürgerlichen Eigentumsverhältnisse, die sich in den Händen einer Minderheit befanden, in den Besitz der gesamten Gesellschaft überführt werden sollten. Die Arbeiterbewegung hatte einen großen Einfluss auf die gesellschaftlichen Veränderungen des neunzehnten und zwanzigsten Jahrhunderts und prägte die moderne Definition der Menschenrechte.

Die moderne Definition der Menschenrechte (1948)

In der Erklärung von 1948 wurde das Konzept der natürlichen Rechte durch das Konzept der Menschenrechte ersetzt.

Menschenrechte sind eine besondere Art von Ansprüchen. Wir besitzen sie aufgrund der Tatsache, dass wir Mensch sind, nicht weil sie durch ein bestimmtes Recht des Landes, in dem wir leben, gesichert sind (legale Rechte). Deshalb gelten folgende Merkmale:

  • Universalität: Die Menschenrechte sind für alle gleich. Jeder Mensch hat die gleichen Menschenrechte, unabhängig davon, wer er ist oder nicht ist.
  • Unveräußerlichkeit: Sie können nicht aufgegeben werden. Man kann nicht aufhören, ein Mensch zu sein, egal wie schlecht eine Person behandelt wird oder wie brutal sie sich verhält.
  • Geltungsbereich: Wir glauben, dass alle Mitglieder der Spezies Homo sapiens diese Rechte besitzen.

Der Diskurs über Rechte führt uns zu der Person, die diese Rechte besitzt. Dies unterscheidet das Recht, einen Vorteil zu genießen oder Begünstigter zu sein, von der Verpflichtung eines anderen.

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