Entwicklung und Merkmale der Staatsbürgerschaft

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Einschränkungen der antiken Staatsbürgerschaft

Wir stellen drei Einschränkungen der Modelle der Staatsbürgerschaft fest, wie sie in Rom und Griechenland entstanden sind:

  • Diese Bürgerschaft war exklusiv. Sie umfasste nur erwachsene männliche Bürger, die die festgelegten Anforderungen erfüllten. Kinder, Frauen, Ausländer usw. waren immer ausgeschlossen.
  • Nur als freie und gleichberechtigte Mitglieder der politischen Gemeinschaft, die den Status von Bürgern hatten, war politische Partizipation ein Recht – nicht für alle Menschen kraft ihres Seins.
  • Die Rechte des Einzelnen waren nicht gegen möglichen Missbrauch durch die Behörden geschützt.

Die zwei Wurzeln der modernen Staatsbürgerschaft

Die Staatsbürgerschaft in der Antike zeigt uns zwei Traditionen:

  • Die Tradition der politischen Partizipation, die griechischen Ursprungs ist.
  • Die Tradition des rechtlichen Schutzes der Rechte der Person, die römischen Ursprungs ist.

Der erste Teil der modernen republikanischen Idee der Staatsbürgerschaft besteht darauf, dass die Bürger aktiv am öffentlichen Leben teilnehmen müssen, während der zweite Teil der liberalen Version der Staatsbürgerschaft eher den Vorrang der individuellen Rechte betont und die Frage der politischen Partizipation weniger hervorhebt.

Staatsbürgerschaft und der moderne Staat

Neben den griechischen und römischen Wurzeln stammt der Begriff der Staatsbürgerschaft auch aus dem 17. und 18. Jahrhundert (französische, englische und amerikanische Einflüsse). Mit der Geburt des Kapitalismus im Mittelalter entstand das Konzept der natürlichen Rechte eines jeden Menschen. Um diese Rechte zu schützen, wurde schrittweise eine neue Art der politischen Gemeinschaft geschaffen: der moderne Nationalstaat als Institution, die verpflichtet ist, Leben, körperliche Unversehrtheit und Eigentum ihrer Mitglieder zu verteidigen.

Der Begriff des Staates, wie er von Machiavelli im Ausdruck „stato“ verwendet wurde, wurde von Bodin mit seinem Konzept der absoluten Souveränität des Staates, der Autonomie, der religiösen Neutralität und der absoluten Macht ausgestattet. Die ordentlichen Mitglieder eines Staates sind seine Bürger.

Im Staat ist der Bürger derjenige, der die Staatsangehörigkeit dieses Landes besitzt. Gemäß den Gepflogenheiten des jeweiligen Landes sind folgende Merkmale vorrangig, um die Staatsbürgerschaft für jedes Neugeborene anzuerkennen:

  • Das Geburtsortprinzip (ius soli): Das Landesrecht bestimmt, dass derjenige als Bürger anerkannt wird, der in dem Land geboren wurde.
  • Das Abstammungsprinzip (ius sanguinis): Die Staatsangehörigkeit der Eltern ist vorrangig.

Im Rechtsstaat ist der Wille des Subjekts wesentlich für die Erhaltung oder Veränderung der Staatsangehörigkeit. Auch der Wille der anderen Bürger dieses Staates kann eine Rolle spielen, um solche Änderungen zu ermöglichen oder zu verweigern.

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