Die Entwicklung und Organe der Europäischen Union
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Die Europäische Union
Die Europäische Union stellt einen wirtschaftlichen und politischen Raum dar, der durch den Willen und die Anstrengungen einer Reihe von Ländern entstanden ist. Die Union setzt sich für die Wahrung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt ein und besitzt eine eigene Fahne sowie eine Hymne. Die Entwicklung begann im Jahr 1992 mit dem Vertrag von Maastricht. Mittlerweile umfasst sie 27 Länder; der Beitrittsprozess der Türkei ist formell in Kraft.
Bauphasen der EU
- 1951 Vertrag von Paris: Gründung der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) mit dem Ziel der europäischen Vereinheitlichung.
- 1957 Vertrag von Rom: Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der EURATOM für die Erzeugung von Atomenergie.
- 1986 Einheitliche Europäische Akte: Die Grenzen wurden aufgehoben, was den Startschuss für den freien Handel gab.
- 1992 Vertrag von Maastricht: Gründung der EU.
Der Beitrittsprozess
- 1957: Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.
- 1973: Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich.
- 1981: Griechenland.
- 1986: Spanien und Portugal.
- 1995: Das vereinte Deutschland, Österreich, Finnland und Schweden.
- 2004: Tschechische Republik, Zypern, Slowenien, Slowakei, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta und Polen.
- 2007: Rumänien und Bulgarien.
Die Institutionen der EU
Europäischer Rat
Er besteht aus den Staats- und Regierungschefs aller Mitgliedstaaten. Sie treffen sich einmal im Halbjahr, um wichtige Angelegenheiten zu diskutieren und mögliche Meinungsverschiedenheiten zu klären. Der Vorsitz wechselt alle sechs Monate.
Der Ministerrat
Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament übt er die Gesetzgebung aus. Der Vorsitz rotiert alle sechs Monate alphabetisch nach den Namen der Mitgliedstaaten. An den Treffen nimmt je ein Minister aus jedem Staat teil, abhängig von der jeweiligen Tagesordnung. Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit, qualifizierter Mehrheit oder Einstimmigkeit. Die meisten Beschlüsse werden mit qualifizierter Mehrheit gefasst, während für die wichtigsten Fragen Einstimmigkeit erforderlich ist.
Das Europäische Parlament
Es hat seinen Hauptsitz in Straßburg. Die Abgeordneten treffen sich einmal im Monat. Das Parlament übt gemeinsam mit dem Ministerrat die gesetzgebende Gewalt sowie die politische Kontrolle aus. Es kann einen Misstrauensantrag stellen und ist befugt, Vorschläge zu genehmigen, abzulehnen oder zu ändern. Die Organisation erfolgt in zwei Formen: 1. Zusammenschluss von Politikern nach politischer Affinität, 2. Ausschüsse.
Aufsichtsgremien
Europäischer Gerichtshof
Dieser besteht aus renommierten Richtern, die für einen Zeitraum von sechs Jahren gewählt werden. Sie werden von Generalanwälten unterstützt. Ihre Funktion ist es, die Gesetzgebung und die Umsetzung der Normen zu überwachen.
Rechnungshof
Er besteht aus je einem Mitglied aus jedem Land, das für einen Zeitraum von sechs Jahren ernannt wird. Er hat die Funktion, die Einnahmen und Ausgaben zu kontrollieren.
Unterstützende und beratende Einrichtungen
- Wirtschafts- und Sozialausschuss: Er besteht aus Vertretern der verschiedenen Räte, Arbeitgebern, Arbeitnehmern und anderen Interessengruppen.
- Ausschuss der Regionen: Er muss sowohl vom Parlament als auch von der Kommission konsultiert werden.
- Europäische Investitionsbank: Ihr Zweck ist es, den Ländern finanzielle Mittel zu günstigen Konditionen zur Verfügung zu stellen, um zukünftige Projekte zu fördern.
Gemeinschaftsvorschriften
Sowohl der Rat als auch die Kommission können Rechtsakte erlassen. Die rechtliche Wirkung hängt von der Art der Vorschrift ab:
- Verordnungen: Diese sind allgemeingültige Rechtsnormen, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar wie nationales Recht gelten.
- Richtlinien: Rechtsverbindliche Vorgaben hinsichtlich der zu erreichenden Ziele.
- Beschlüsse: Verbindliche Regelungen für spezifische Einzelfälle.
- Empfehlungen und Stellungnahmen: Diese geben die Ansicht des Rates oder der Kommission wieder, ob ein Staat etwas tun oder unterlassen sollte, sind jedoch nicht rechtlich bindend.