Entwicklung der Polizei und Sicherheitskräfte in Spanien
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Die Stadtpolizei in Katalonien (Zweite Republik)
Die Munizipalgarde (heute Stadtpolizei) hatte die Pflicht, einzugreifen, um die Begehung von Verbrechen und Vergehen zu verhindern und die Täter strafrechtlich zu verfolgen. Sie war auch als Überwachungs- und Sicherheitskorps präsent und sorgte für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Mit der Zweiten Republik wurde über die Dezentralisierung der Polizei in den Regionen gesprochen. In Katalonien wurde die 'Freelance Police' eingerichtet, bis die Zentralregierung eigene Strukturen und Hierarchien schuf, die der Regierung unterstanden, wie z. B. das 'Geschwader Porters'.
Gesetz 55/1978: Neuerungen und Polizeistruktur
Dieses Gesetz regelt die Aufgaben der Polizei. Die staatlichen Sicherheitskräfte setzen sich aus der Polizei und der Guardia Civil zusammen. Die Polizei wiederum wurde in zwei Teile geteilt: einerseits das Höhere Polizeikorps (zivil), zuständig für zivile und Management-Funktionen sowie die Koordination der Polizei, und andererseits die Nationale Polizei (uniformiert), mit militärischer Struktur und Organisation, zuständig für Funktionen und Aufgaben der Prävention und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung.
Sicherheitskräfte nach der Verfassung von 1978
Zu den größten Änderungen gehört die Trennung von Polizei und Armee. Während die Polizei die Pflicht hat, die Rechte und Freiheiten zu schützen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, garantiert die Armee die Souveränität und Unabhängigkeit Spaniens, verteidigt seine territoriale Integrität und die verfassungsmäßige Ordnung. Eine weitere wichtige Änderung war die Schaffung der autonomen Polizei in den Autonomen Gemeinschaften (CCAA), wobei die ersten im Baskenland und in Katalonien entstanden. Eine weitere wichtige Änderung war die Anpassung der Polizei an die verfassungsmäßige Ordnung, d. h. die Anpassung des Polizeisystems, seiner Funktionen und seiner Grundprinzipien an die Verfassung. Eine weitere Änderung betonte die Rolle der Polizei als notwendiges Instrument zur Gewährleistung der Freiheit und Sicherheit der Bürger.
Merkmale des Organgesetzes 2/1986 (LOFCS)
Das Gesetz legt die Funktionen, die Grundprinzipien des Handelns und die Satzung der Sicherheitskräfte und -körper (FFCC) fest.
- Es vereint das Höhere Polizeikorps und die Nationale Polizei zu einem einzigen Korps, der Nationalen Polizei, die ziviler Natur ist.
- Es schafft Mechanismen zur Koordinierung aller Polizeikräfte: den Rat der Sicherheitspolizei, die Autonomen Sicherheitsräte und die Lokalen Sicherheitsräte.
- Es führte verschiedene Hierarchien ein: Höhere Skala (2 Stufen), Führungsskala (2 Kategorien), Skala der Unterinspektion und Ränge (2 Kategorien).
Lokale Polizei nach LOFCS 2/1986
Die lokale Polizei gibt es in Städten mit mehr als 5000 Einwohnern. Ihre Funktionen sind:
- Administrative Stadtpolizei
- Verkehrsmanagement
- Entgegennahme von Anzeigen/Aussagen im Ort
- Schutz von Personen und kommunalen Gebäuden
- Öffentliche Sicherheitsarbeit im Rahmen der Lokalen Sicherheitsräte
Das Gesetz 2/86 legt diese Funktionen in Titel V, Abschnitt 53.1 fest.